Antrag - 07/SVV/0881
Grunddaten
- Betreff:
-
Lärmbelästigung B 273 - Abschnitt Bornstedt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- Fraktion CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.11.2007
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Der Oberbürgermeister wird mit einer
an den Bedürfnissen der Anwohner orientierten Prüfung beauftragt, wie die
Lärmbelästigung der Anwohner durch den Straßenverkehr auf der B 273 im
Abschnitt Bornstedt noch im Jahr 2008 gemildert werden kann. Hierzu ist in der
Januarsitzung 2008 der Stadtverordnetenversammlung ein Lösungsvorschlag zu
unterbreiten.
Erläuterung
Begründung:
Die Lärmbelästigung durch den
Straßenverkehr auf der B 273 wird seit Jahren von den Anwohnern als nicht
hinnehmbar empfunden. Während im Bereich Bornim Abhilfe geschaffen wurde, ging
Bornstedt leer aus. Wie aus der Antwort der Stadtverwaltung auf die kleine
Anfrage 07/SVV/0606 und aus dem Protokoll zum Ortstermin am 27.08.2007 an der
Potsdamer Straße Einmündung Blumenstraße ersichtlich, besteht auf absehbare
Zeit keine Aussicht auf Besserung, sei es durch eine große Baumaßnahme, sei es
durch kleinteilige Verbesserungen an den Fugen. Der Verkehr jedoch wird weiter
zunehmen und er wird weiterhin am Tag wie in der Nacht auch mit schweren LKW
auf jede Fuge laut knallend aufschlagen. Das Jonglieren mit den geltenden
Immissionsgrenzwerten hilft da nicht weiter. Bei den Anwohnern ist eine
Schmerzgrenze erreicht, die sie zu der Bildung einer Bürgerinitiative
veranlasste. Die Aussicht auf eine weitere jahrelange Belästigung ist für sie
nicht zumutbar. Ein fatalistisches Sichfügen der betroffenen Bürger kann und
darf nicht erwartet werden. Bei ihnen herrscht der Eindruck vor, dass nicht
alle Möglichkeiten der heutigen Techniken ausgeschöpft werden, um wenigstens zu
einer erträglichen Lärmminderung zu kommen. Auch ist es für die Betroffenen
schwer zu begreifen, warum die Einstufung von etwa 600 Metern als 30 km/h‑Zone
den Durchgangsverkehr zum Erliegen bringen sollte.
In diesem
Zusammenhang wird auf den Antrag 07/SVV/0462 "Straßeninstandsetzung"
der CDU‑Fraktion verwiesen.