Anfrage - 07/SVV/0895

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In den Mitteilungen 7/07 des Deutschen Städtetages wird die Abkehr von der Sondersteuer für kommunale Wohnungsunternehmen begrüßt. Zugleich aber werden Nachbesserungen im Detail angemahnt, weil das Wahlrecht dieser Unternehmen, von der nachträglichen steuerlichen Belastung ihrer steuerfreien Beträge ausgenommen zu werden, zu eng gefasst sei, so dass die kommunalen Wohnungsunternehmen „ganz überwiegend nicht gegen die Sondersteuer optieren können“.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Inwieweit ist das städtische Unternehmen Pro Potsdam GmbH davon betroffen?

 

 

 

 

 

 

 

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Erläuterung

 

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