Beschlussvorlage - 07/SVV/0971
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 8 "Griebnitzsee" Abwägung und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.11.2007
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen
1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die im Rahmen der erneuten (eingeschränkten) öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ entsprechend Anlage 1A und 1B entschieden.
2. Der Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ wird gemäß
§ 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt
(s. Anlage 2 und 3).
Erläuterung
Kurzeinführung
Hinweis
zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:
Anlage
1A: Abwägungsvorschlag zu den während der
erneuten (eingeschränkten)
öffentlichen
Auslegung des Bebauungsplans eingebrachten
Stellungnahmen
der Öffentlichkeit (44 Seiten)
Anlage
1B: Abwägungsvorschlag zu den während der
erneuten (eingeschränkten
Beteiligung
zum Bebauungsplan eingegangenen Stellungnahmen
der
Behörden und Träger öffentlicher Belange (1
Seite)
Anlage 2: Bebauungsplan
(1
Plan)
Anlage 3: Begründung (85
Seiten)
Hinweis zum Plan: In der den
Stadtverordneten zur Verfügung gestellten Fassung der Beschlussvorlagen ist die
Planzeichnung aus Kostengründen nur im Maßstab 1:2000 ausgeliefert. Der
Originalplan im Maßstab 1:1000 kann jederzeit im Bereich Verbindliche
Bauleitplanung eingesehen werden.
Zu den
Punkten 1 – 2:
Anlage 1A -
Zusammenfassung der Ergebnisse aus der erneuten (eingeschränkten)
Öffentlichkeitsbeteiligung
In der Zeit vom 09.07. bis 10.08.2007 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 „Griebnitzsee“ erneut öffentlich ausgelegt. Gegenstand der erneuten (eingeschränkten) öffentlichen Auslegung waren 63 Änderungen, zu denen die Öffentlichkeit Stellung nehmen konnte. Im Rahmen dieser erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung sind insgesamt 329 Stellungnahmen zum Bebauungsplan eingegangen (davon 6 Schreiben von betroffenen Anliegern) Viele dieser Stellungnahmen beschränken sich nicht auf die Änderungen des Bebauungsplanes, die Gegenstand der erneuten eingeschränkten öffentlichen Auslegung waren und sind daher nur begrenzt abwägungsrelevant. Oftmals werden Forderungen wiederholt, die bereits zum ersten Bebauungsplanentwurf vorgetragen wurden und über die bereits mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2007 (DS Nr. 07/SVV/0377) entschieden wurde.
Ein Teil der Öffentlichkeit brachte in der erneuten Beteiligung folgende Forderungen vor:
-
Verzicht
auf weitere Wegeverlegungen,
-
Keine
weiteren Verkleinerungen des Uferparks / keine weiteren Einschränkungen der
Zugänglichkeit der Wasserflächen
-
Keine
weitere Bebauung der Uferflächen.
-
Erhalt
des Spielplatzes an der Stubenrauchstraße
Betroffene
Grundstückseigentümer hingegen brachten u.a. folgende Stellungnahmen vor:
-
Keine
Höhenbeschränkungen für Stützmauern und Zäune,
-
Zulässigkeit
von Zäunen vor Bootshäusern.
Des weiteren wurden zu Detailpunkten zahlreiche Stellungnahmen vorgetragen (z.B. Bepflanzungsmaßnahmen in öffentlichen Grünflächen, Wegeführung vor einzelnen Grundstücken etc.)
Anlage 1B - Zusammenfassung der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange
Während der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt 8 Stellungnahmen zur Planung ein.
Bei den Trägern, die sich nicht geäußert haben, wird davon ausgegangen, dass
sie der Planung zustimmen.
Es wurden keine Bedenken gegen die Planung erhoben. Das
Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum
weist auf eine erforderliche Aktualisierung der Aufzählung der benachbarten
Denkmale in der Begründung hin.
Beteiligung der städtischen Fachbereiche als Träger öffentlicher Belange
Während der Beteiligung der städtischen Fachbereiche haben sich u.a. die Bereiche Umwelt und Natur sowie Grünflächen zur Planung geäußert. Es werden u.a. Hinweise zur planungsrechtlichen Sicherung der Spielplätze sowie zur Überarbeitung der Begründung gegeben.
Stellungnahme der Verwaltung zu den während der
Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung eingegangenen Schreiben
Weitere Wegeverlegungen und Verkleinerung des Uferparks
Durch die Wegeverlegungen vor den Grundstücken
Karl-Marx-Straße 31 – 27 (Änderung Nr. 6), Karl-Marx-Straße 18 – Virchowstraße
49 (Änderung 12) und vor Virchowstraße 17 – 13 (Änderung Nr. 22) werden zwar
die öffentlichen Grünflächen in weiteren Bereichen verringert, doch ist es aus
städtebaulicher Sicht vertretbar, den Interessen der Grundstückseigentümern an
einer größeren privat nutzbaren Gartenfläche Vorrang gegenüber den öffentlichen
Interessen einzuräumen. Oberstes Ziel des Bebauungsplanes ist, die durchgehende
öffentliche Durchwegung am Griebnitzsee zu sichern. Dieses Ziel ist angesichts
der Eigentumsverhältnisse jedoch nur mit Kompromissen und einer gerechten
Abwägen aller Belange gegeneinander und untereinander zu erreichen.
Weitere Bootshäuser / Stege
Es ist ein Planungsziel des Bebauungsplanes, Bootshäuser und Stege an
den Stellen zuzulassen, wo sie auch historisch vorhanden waren. Das
Planungsziel ergibt sich aus der Abwägung aller öffentlichen Belange
(durchgehender Uferweg, öffentliche Uferbereiche, denkmalpflegerische und
naturschutzrechtliche Belange) und privaten Interessen (Eigentumsverhältnisse,
Wiederherstellung historischer Gartenanlagen etc.). Für die Grundstücke
Karl-Marx-Straße 26, Karl-Marx-Straße 22, Virchowstraße 19/21 und
Rudolf-Breitscheid-Straße 204 wurden die entsprechenden historischen Nachweise
erbracht, so dass hier unter Beachtung der Planungsziele die zusätzlichen
Bootshäuser und Stege festgesetzt werden können. Im Spannungsverhältnis
„Wiedererrichtung historischer Anlagen / Gesamtsituation des Uferparks ohne ein
Übermaß an baulichen Anlagen am Ufer“, welches dem städtebaulichen Konzept der
Bootshäuser und Stege zugrunde liegt, sind die zusätzlichen Anlagen aus Sicht
der Verwaltung noch verträglich und städtebaulich vertretbar.
Höhenbeschränkungen für Stützmauern und Zäune
Die Verwaltung schlägt vor, die Höhenbeschränkung weiterhin mit den entsprechenden Maßen (ausnahmsweise Stützmauern bis 1,50 m und darauf zu errichtende Zäune bis 90 cm) beizubehalten. Die erforderliche Höhe der Stützmauern soll sich aus den topographischen Verhältnissen ergeben und die zulässigen Zäune darauf sollen lediglich der Absturzsicherung dienen. Eine generelle Gesamthöhe von 2,40 m zuzulassen, würde die Errichtung von unverhältnismäßig hohen Zäunen ermöglichen, die das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen würden.
Zäune vor Bootshäusern
Der Errichtung von Zäunen bzw. einer Vergrößerung der privaten Grünflächen vor Bootshäusern sollte aus Sicht der Verwaltung nicht zugestimmt werden. Im Gegensatz zu einem Zaun ist ein intensive Abpflanzung der Bootshäuser in das Landschaftsbild deutlich besser integrierbar. Die festgesetzten privaten Grünflächen vor Bootshäusern mit einer Breite von 2 m sind städtebaulich ausdrücklich gewollt, da eine eng an das Bootshaus gepflanzte Hecke zum einen der landschaftlichen Einbindung Rechnung trägt und zum anderen ausreichenden, wenn nicht sogar besseren Schutz beispielweise vor Vandalismus bietet. Dornige Sträucher, wie sie in der zugeordneten Pflanzliste vorgeschlagen werden, sind ein wirksames Mittel zum Schutz vor Fremdeinwirkung.
Spielplätze
Der zwingend erforderliche Verzicht auf den bestehenden
Spielplatz an der Stubenrauchstraße bedeutet aus Sicht der Verwaltung nicht den
generellen Verzicht, sondern auch die Möglichkeit die vorhandenen Spielelemente
auf städtischen Flächen in den Uferpark zu integrieren. Eine planungsrechtliche
Sicherung einzelner Spielelemente in der Parkanlage ist aus Sicht der
Verwaltung nicht erforderlich.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur erneuten
(eingeschränkten) Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie
sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gefolgt wird, kann
der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Für die Umsetzung der Planung sind insbesondere
Kosten für den Ankauf der erforderlichen Flächen anzusetzen (Fachbereich 47),
wobei sich die Realisierung über mehrere Jahre erstrecken dürfte. Präzise
Wertangaben können erst gemacht werden, wenn die erheblichen
Auffassungsunterschiede zu den anzusetzenden Verkehrswerten einer
weitergehenden Klärung zugeführt sind. Bei einem angenommenen Kaufpreis von 5 €
/ m² wären bis zu 200.000 € erforderlich. Der Flächenerwerb soll in zwei
Abschnitten erfolgen, der vordringliche Erwerb zur Sicherung der zur Umsetzung
der Planungsziele wichtigsten Flächen wird voraussichtlich in 2007/2008 nötig
sein (ca. 41.000 €). Für den
Grunderwerb sind im Haushaltsjahr 2007 190.000 € bei den Produkten 5510000
Öffentliches Grün/Landschaftsbau und 5410000 Gemeindestraßen und für die
Folgejahre je 50.000 € veranschlagt.
An weiteren finanziellen Aufwendungen entstehen
insgesamt (Produkte und Investitionen in der Verantwortung des FB 47):
- Planungskosten Objektplanung: ca. 100.000 Euro
(Umsetzung voraussichtlich ab Ende 2008)
- Wegebau und Herstellung von Grünanlagen (Beginn der
Umsetzung nicht vor 2009): bis zu 1 Mio. €, abhängig vom Vollzug des
Grunderwerbs und von den Ergebnissen der o. a. Planungen; die Umsetzung
wird den derzeitigen Finanzplanungszeitraum (bis 2010) überschreiten
- jährliche Pflege des Uferparks: ca. 68.000 Euro.
Die erforderlichen Mittel im doppischen
Teilhaushalt werden durch den Fachbereich 47 im Rahmen des zur Verfügung
stehenden Budgets zu realisieren sein.
Die zu realisierenden Maßnahmen stehen, mit den
notwendigen Ausgaben, unter dem Vorbehalt des jeweils beschlossenen und
genehmigten Haushalts für die entsprechenden Haushaltsjahre. Der
Finanzierungsaufwand für Grunderwerb und für Planungskosten, Wegebau und
Herstellung von Grünanlagen soll in den nächsten Jahren für die
Investitionsplanung ab 2009 (weiteren) Eingang in die Fortschreibung der
Investitionsplanung finden.
Mögliche Entschädigungszahlungen nach §§ 39 ff. BauGB
bedürfen einer vertieften rechtlichen Prüfung und Wertermittlung im Rahmen des
Planschadensrechts. Diese könnten sich theoretisch auf eine als Verkehrsfläche
und öffentliche Grünfläche festgesetzte Fläche von max. 11.000 m² beziehen (Anm.
Festsetzung öffentlicher Nutzungen auf Privateigentum). Würde man den
derzeit von der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten vertretenen
Verkehrswert in Höhe von 115 €/ m² zur Berechnung eines eventuellen
Entschädigungswertes ansetzen, käme man bei einem Erwerb von maximal 11.000 m²
privater Flächen auf eine Gesamtsumme von ca. 1,27 Mio. Euro. Es ist jedoch
davon auszugehen, dass der aktuelle Verkehrswert sehr deutlich unter 115 €/m²
liegen wird. Hier bleiben die Ergebnisse einer objektiven Verkehrswertermittlung
bzw. auch eines Vorkaufsrechtsabwicklungs-Verfahrens abzuwarten. (vgl.
hierzu die ausführlichen Erläuterungen in der Begründung, Seiten 54 f. – Anlage
3 –)
Sollte sich entgegen den Erwartungen der Verwaltung
herausstellen, dass die Annahmen eines Entschädigungswertes von 115 €/m²
insbesondere bei den Grundstücken im privaten Eigentum (Seegrundstücken)
erreicht oder gar übertroffen werden (durch eine rechtskräftige Entscheidung in
einem gerichtlichen Verfahren), wird eine unverzügliche Information der
Stadtverordneten erfolgen. Dies wäre dann in den Haushaltsplanungen der
kommenden Jahre zu berücksichtigen.
Aufgrund bestehender Bemühungen, einvernehmliche Lösungen mit den Eigentümern herbeizuführen (in Form von beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten und Verträgen) sind Angaben zum voraussichtlichen Zeitpunkt, zum Umfang und zur Höhe möglicher Entschädigungsleistungen und einer entsprechenden Finanzierung jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich und auch in Zukunft absehbar Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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503,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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21,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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4
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(wie Dokument)
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486 kB
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