Mitteilungsvorlage - 07/SVV/0990
Grunddaten
- Betreff:
-
Gestaltung Luisenplatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsanlagen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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07.11.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Im Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen, Bereich Verkehrsanlagen, erfolgt zurzeit die Prüfung zur künftigen Veränderung der Gestaltung des Luisenplatzes.
Es wurde Kontakt mit dem Urheber, Planungsbüro Lützow 7, welcher als Wettbewerbssieger des damals durchgeführten Gestaltungswettbewerbes hervorgegangen ist und die Ausführungsplanung des Platzes bearbeitet hat, aufgenommen. Es sollen Gestaltungsideen entwickelt werden, die mit der eigentlichen Platzidee und den unmittelbar betroffenen Fachämtern der Stadtverwaltung, dem Tiefgarageneigentümer, den Anliegern und anderen Betroffenen ins Einvernehmen zu bringen sind. Der Planungsauftrag ist ausgelöst. Erste Gespräche zu Planungsinhalten sind erfolgt.
Wir gehen davon aus, dass ein
abgestimmter Gestaltungsvorschlag Ende Februar 2008 vorgelegt werden kann und
eine Umsetzung für die nächste Frühjahrssaison geprüft wird.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Planung
2.500,00 €
Umsetzung der ergänzenden Platzgestaltung 25.000,00
€
Die Planung wird aus dem laufenden Aufwand unter dem Produkt
541 0000, Konto 5431562 finanziert. Eine Refinanzierung wird für 2008
angestrebt.
Für die Umsetzung der Maßnahme stehen im städtischen
Haushalt der nächsten Jahre keine Mittel zur Verfügung. Um eine kurz- bis
mittelfristige Realisierung zu ermöglichen, soll im nächsten Jahr die
Finanzierung der beabsichtigten Veränderungen über Sponsorengelder durch eine
mögliche Bewirtschaftung geprüft werden. Anderenfalls ist die Umsetzung neuer
Gestaltungsideen nicht finanzierbar.
Die
Maßnahme steht unter dem Haushaltsvorbehalt.