Mitteilungsvorlage - 07/SVV/0987

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Im Rahmen des Programms „Die Soziale Stadt“ ist es der Stadt gelungen, neben Stern/Drewitz den Schlaatz neu in die Förderung aufnehmen zu lassen. Für beide Fördergebiete ist es wünschenswert, die Zuwendungen auch über das Jahr 2010 hinaus fortzusetzen. Entsprechende Integrierte Entwicklungskonzepte, die den Zeitraum bis 2012 zum Inhalt haben, werden zur Zeit sowohl für Stern/Drewitz als auch für den Schlaatz gemeinsam durch den  Entwicklungsbeauftragten Stadtkontor und den Bereich Stadterneuerung erarbeitet.

 

Sowohl aus der Sozialstudie (2002) für Drewitz, dem Masterplan (2005), den laufenden Erkenntnissen der Wohnungswirtschaft, den aktuellen statistischen Erhebungen und der sozialen Arbeit in den Stadtteilen, z.B. auf Stadtteilkonferenzen ist schon seit Jahren erkennbar, dass insbesondere in Drewitz Entwicklungsprozesse vor allem im sozialen Bereich schneller und nicht unproblematisch ablaufen. Drewitz ist ein junger Stadtteil mit vielen Kindern, das Haushaltseinkommen ist mit dem des Schlaatzes vergleichbar, aber das Pro – Kopf – Einkommen ist in Drewitz deutlich niedriger.

 

Hierzu gilt es, Strategien zu entwickeln, um auf die Tendenzen entsprechend reagieren und ggf. gegensteuern zu können. Diese Möglichkeit besteht, wenn das Programm „Soziale Stadt“ weitergeführt wird. Mit dem integrierten Handlungsansatz für Gebiete mit dem besonderen Entwicklungsbedarf kann auf die stattfindenden Negativentwicklungen entsprechend Einfluss genommen werden. Natürlich muss dazu das gemeinsame Handeln zwischen der öffentlichen Hand, der Wohnungswirtschaft und den ansässigen sozialen Trägern weitergeführt und vertieft werden.

 

Die am 26. 09. 2007 durchgeführte Stadtteilkonferenz Stern / Drewitz nahm sich ebenfalls  dieser Problematik an. Es herrscht Konsens zwischen Vertretern der Politik, des Stadtteils, der sozialen Träger und der Verwaltung, dass Drewitz über den bisher gesicherten Zeitraum hinaus in der Förderung durch die „Soziale Stadt“ verbleiben sollte.

 

In diesem Sinne fand bereits am 6. Juni diesen Jahres ein Treffen zwischen Vertretern des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, dem Landesamt für Bauen und Verkehr, der Potsdamer Stadtverwaltung, Fachbereich Stadterneuerung und Denkmalpflege und dem Entwicklungsbeauftragten für Neubaugebiete, Stadtkontor, statt.

Gegenstand der Beratung war die Fortsetzung des Programms „Soziale Stadt“ für die Förderkulisse Stern / Drewitz über das Jahr 2010 hinaus. Die Schwerpunktsetzung soll im Rahmen der bestehenden Gebietkulisse für das Drewitzer Wohngebiet, vor allem für nicht investive Maßnahmen erfolgen.

 

Durch das MIR wurde zum Abschluss der oben genannten Beratung eine wohlwollende Prüfung des städtischen Antrags zugesagt. Dieser wurde bereits am 8. Juni 2007 an das Landesamt für Bauen und Wohnen gestellt. Laut Ministerium  wäre unter Berücksichtigung der Landeshaushaltsplanung eine verbindliche Zusage erst im Jahr 2008 zu erwarten. Die Absicherung des städtischen Mitleistungsanteils war bereits in den Anträgen auf Gewährung einer Zuwendung für die Programmjahre 2007 und 2008 durch die Landeshauptstadt zu erklären. Diese Anträge fanden in den Haushaltsplanansätzen der Verwaltung ihre Berücksichtigung.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Haushaltsplanung für 2008 im Unterprodukt 5110604 (Soziale Stadt Stern/Drewitz)

 

Investitionsnr. 0749001110103 Stern/Drewitz

Gesamtsoll 2007

Ansatz 2008 (Stand August 2007)

2009

2010

2011

Einzahlungen

1.076.000,00 €

    760.000,00 €

          818.000,00 €

  270.000,00 €

     200.000,00 €

Auszahlungen

1.619.500,00 €

1.148.000,00 €

 1.239.000,00 €

  412.000,00 €

 305.000,00 €

Eigenanteil

   543.500,00 €

    388.000,00 €

         421.000,00 €

  142.000,00 €

     105.000,00 €

 

 

Gegenüber dem Investplan 2007 ergibt sich für das Jahr 2008 in diesem Unterprodukt ein Mehrbedarf an kommunalem Eigenanteil in Höhe von 208.000 €. Der Mehrbedarf wird durch die Minderbedarfe gedeckt. Die Gesamtsumme der bisherigen Ansätze wird nicht überschritten.

 

Die Finanzierung erfolgt vorbehaltlich der jeweils genehmigten Haushaltssatzung.

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