Antrag - 01/SVV/0118

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Frau Gisela Opitz, wohnhaft Schustr. 8 b, 14482 Potsdam, wird als sachkundige Einwohnerin in den Ausschuss für Kultur berufen.

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Erläuterung

Nach § 33 Abs. 3 Geschhäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung können sachkundige Einwohner durch die Stadtverordnetenversammlung berufen werden. Kriterium dabei ist deren sachliche Kompetenz.

Frau Gisela Opitz hat bereits in der letzten Legislaturperiode als sachkundige Einwohnerin dem Ausschuss angehört und dort aktiv mitgearbeitet.

Über die Berufung ist der Ausschuss bereits vorab informiert worden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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