Beschlussvorlage - 07/SVV/1025
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Auszahlung zur Erhöhung der Tilgung von Investitionskrediten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- Servicebereich Finanzen und Berichtswesen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.12.2007
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Erläuterung
Begründung:
Im Jahr 2003 übernahm die LHP im Rahmen der
Gemeindegebietsreform Schulden der Gemeinde Fahrland in Höhe von 31.495.579,88
EUR, die diese im Jahr 2001 anstelle der Entwicklungsgesellschaft Fahrland mbH
übernommen hatte.
Für die Kredite der Entwicklungsgesellschaft Fahrland mbH
(EGF) hatte die Gemeinde Fahrland in den Jahren 1995 und 1996 Bürgschaften gegenüber
der Deutschen Pfand- und Hypothekenbank übernommen. Ziel der Tätigkeit der EGF
als 100%-ige Tochter der Gemeinde war die Entwicklung eines Gebietes für die
Wohnbebauung. Dazu mussten Grundstücke angekauft werden.
Das Projekt verlief nicht so erfolgreich, wie ursprünglich
angenommen. Als die Kredite durch die EGF aufgrund der wirtschaftlichen
Entwicklung nicht mehr bedient werden konnten, übernahm die Investitionsbank
des Landes Brandenburg (ILB) diese Kredite. Im Dezember 2001 wurde eine
Stundungsvereinbarung, gültig bis zum 30.12.2004, zwischen der ILB, der
Gemeinde Fahrland und der EGF über 31.495.579,88 EUR geschlossen, welche auch
das Schuldanerkenntnis der Gemeinde Fahrland enthielt. Gleichzeitig wurde
zwischen der EGF und der Gemeinde Fahrland vereinbart, dass die Gemeinde der
EGF in Höhe der übernommenen Schulden ein zinsloses Gesellschafterdarlehen
gewährt.
Im Jahr 2003 trat die LHP anstelle der Gemeinde Fahrland in
die bestehenden Verträge gegenüber der EGF und der ILB ein. Da die o.g. Stundungsvereinbarung
nur bis Ende 2004 Gültigkeit besaß, musste ab 2005 ein Kreditvertrag zwischen
der LHP und der ILB geschlossen werden. Durch intensive Bemühungen seitens der
LHP ist es gelungen, in den Jahren 2004, 2005 und 2006, jeweils 8,0 Mio. EUR
aus dem Schuldenausgleichsfonds des Landes Brandenburg zur Sondertilgung
einzuwerben. Die Zinsen wurden auf Antrag bis Oktober 2006 ebenfalls durch das
Land Brandenburg übernommen.
Die 2001 getroffene Vereinbarung zwischen der Gemeinde Fahrland und der EGF verpflichtet die Gesellschaft zur Rückzahlung des geschuldeten Betrages, sobald die Liquidität den Betrag von 500.000 DM (=255.645,94 EUR) übersteigt. Ende 2006 wurde durch die Gesellschaft signalisiert, dass sich ein solcher Überschuss abzeichnet. Daraufhin fasste die Landeshauptstadt Potsdam einen Gesellschafterbeschluss über die Rückzahlung von 1.000.000,00 EUR.
Der Betrag ging am 03.01.2007 bei der Landeshauptstadt
Potsdam ein. Vereinbarungsgemäß war er im Rahmen der vorläufigen
Haushaltsführung zur Schuldentilgung des gegenüber der Investitionsbank des
Landes Brandenburg bestehenden Darlehens zu verwenden. Da die Zinsbindung des
Darlehens am 30.01.2007 endete, konnte zu diesem Zeitpunkt die Tilgung
eingebracht werden, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfiel. Die
Restschuld aus dem Darlehen betrug somit Ende Januar 2007 nur noch 6.495.579,88
EUR.
Im Haushaltsplan 2007 konnten die entsprechenden
Einzahlungen und Auszahlungen noch nicht veranschlagt werden, da hierzu zum
Zeitpunkt der Planung noch bilanzielle Zuordnungsfragen offen waren. Um den
Schuldenstand in der Bilanz zum 31.12.2007 exakt auszuweisen, muss die Tilgung
im Haushalt (Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit) verbucht werden. Dazu ist
eine überplanmäßige Auszahlung, gedeckt aus der Rückzahlung von Ausleihungen,
nötig.
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
02/SVV/0051 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA) die Unabweisbarkeit der
zu leistenden Auszahlungen geprüft. Im Ergebnis bestehen keine Einwände des
Rechnungsprüfungsamtes gegen die Beschlussvorlage.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Die
Tilgung von Krediten für Investitionen in Euro-Währung mit festem Zins , Konto
6120001.7927100, erhöht sich für 2007 um 1.000.000,00 EUR, gedeckt aus einer
Finanzeinzahlung durch die Entwicklungsgesellschaft Fahrland mbH, Konto
6120001.6865000.