Beschlussvorlage - 07/SVV/1025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Einer überplanmäßigen Finanzauszahlung für die Tilgung von Investitionskrediten i.H.v. 1.000.000,00 EUR, gedeckt aus der nicht geplanten Finanzeinzahlung durch die Entwicklungsgesellschaft Fahrland mbH, wird zugestimmt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Im Jahr 2003 übernahm die LHP im Rahmen der Gemeindegebietsreform Schulden der Gemeinde Fahrland in Höhe von 31.495.579,88 EUR, die diese im Jahr 2001 anstelle der Entwicklungsgesellschaft Fahrland mbH übernommen hatte.

 

Für die Kredite der Entwicklungsgesellschaft Fahrland mbH (EGF) hatte die Gemeinde Fahrland in den Jahren 1995 und 1996 Bürgschaften gegenüber der Deutschen Pfand- und Hypothekenbank übernommen. Ziel der Tätigkeit der EGF als 100%-ige Tochter der Gemeinde war die Entwicklung eines Gebietes für die Wohnbebauung. Dazu mussten Grundstücke angekauft werden.

 

Das Projekt verlief nicht so erfolgreich, wie ursprünglich angenommen. Als die Kredite durch die EGF aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung nicht mehr bedient werden konnten, übernahm die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) diese Kredite. Im Dezember 2001 wurde eine Stundungsvereinbarung, gültig bis zum 30.12.2004, zwischen der ILB, der Gemeinde Fahrland und der EGF über 31.495.579,88 EUR geschlossen, welche auch das Schuldanerkenntnis der Gemeinde Fahrland enthielt. Gleichzeitig wurde zwischen der EGF und der Gemeinde Fahrland vereinbart, dass die Gemeinde der EGF in Höhe der übernommenen Schulden ein zinsloses Gesellschafterdarlehen gewährt.

 

Im Jahr 2003 trat die LHP anstelle der Gemeinde Fahrland in die bestehenden Verträge gegenüber der EGF und der ILB ein. Da die o.g. Stundungsvereinbarung nur bis Ende 2004 Gültigkeit besaß, musste ab 2005 ein Kreditvertrag zwischen der LHP und der ILB geschlossen werden. Durch intensive Bemühungen seitens der LHP ist es gelungen, in den Jahren 2004, 2005 und 2006, jeweils 8,0 Mio. EUR aus dem Schuldenausgleichsfonds des Landes Brandenburg zur Sondertilgung einzuwerben. Die Zinsen wurden auf Antrag bis Oktober 2006 ebenfalls durch das Land Brandenburg übernommen.

 

Die 2001 getroffene Vereinbarung zwischen der Gemeinde Fahrland und der EGF verpflichtet die Gesellschaft zur Rückzahlung des geschuldeten Betrages, sobald die Liquidität den Betrag von 500.000 DM (=255.645,94 EUR) übersteigt. Ende 2006 wurde durch die Gesellschaft signalisiert, dass sich ein solcher Überschuss abzeichnet. Daraufhin fasste die Landeshauptstadt Potsdam einen Gesellschafterbeschluss über die Rückzahlung von 1.000.000,00 EUR.

Der Betrag ging am 03.01.2007 bei der Landeshauptstadt Potsdam ein. Vereinbarungsgemäß war er im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zur Schuldentilgung des gegenüber der Investitionsbank des Landes Brandenburg bestehenden Darlehens zu verwenden. Da die Zinsbindung des Darlehens am 30.01.2007 endete, konnte zu diesem Zeitpunkt die Tilgung eingebracht werden, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfiel. Die Restschuld aus dem Darlehen betrug somit Ende Januar 2007 nur noch 6.495.579,88 EUR.

 

Im Haushaltsplan 2007 konnten die entsprechenden Einzahlungen und Auszahlungen noch nicht veranschlagt werden, da hierzu zum Zeitpunkt der Planung noch bilanzielle Zuordnungsfragen offen waren. Um den Schuldenstand in der Bilanz zum 31.12.2007 exakt auszuweisen, muss die Tilgung im Haushalt (Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit) verbucht werden. Dazu ist eine überplanmäßige Auszahlung, gedeckt aus der Rückzahlung von Ausleihungen, nötig.

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 02/SVV/0051 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA) die Unabweisbarkeit der zu leistenden Auszahlungen geprüft. Im Ergebnis bestehen keine Einwände des Rechnungsprüfungsamtes gegen die Beschlussvorlage.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Tilgung von Krediten für Investitionen in Euro-Währung mit festem Zins , Konto 6120001.7927100, erhöht sich für 2007 um 1.000.000,00 EUR, gedeckt aus einer Finanzeinzahlung durch die Entwicklungsgesellschaft Fahrland mbH, Konto 6120001.6865000.

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