Mitteilungsvorlage - 07/SVV/0988
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsberuhigung Allee nach Glienicke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Ordnung und Sicherheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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07.11.2007
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Erledigt
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Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft
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Vorberatung
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15.11.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Die Allee nach Glienicke ist eine
ca. 1400 m lange, weitestgehend anbaufreie innerörtliche Verbindungsstraße mit
ausgeprägtem Alleecharakter.
Nebenanlagen sind ausschließlich im
Bereich der angrenzenden Wohnbebauung vorhanden. Die Breite der Fahrbahn
beträgt durchschnittlich 5,50 m.
1.
Maßnahmen
zur Zustandsverbesserung der Fahrbahn
Im August 2007 erfolgte eine
Instandsetzung des Fahrbahnbelages. Schlaglöcher und Unebenheiten wurden
versiegelt. Insgesamt wurde eine Dichtungsschicht aufgebracht. Zudem wurden
drei Begegnungsstellen im Verlauf der Straße durch Verbreiterung der Fahrbahn
hergestellt. Der Gesamtzustand der Straße ist als befriedigend einzuschätzen.
2.
Anlegung
eines Radweges
Die bauliche Anlegung eines separaten Radweges ist aufgrund der straßenräumlichen Situation nicht möglich (Grundstücksgrenzen, Eingriffe in den Alleebestand etc.).
Die Markierung eines Radfahr- oder
Radschutzstreifens ist wegen unzulänglicher Breite der Fahrbahn unzulässig.
3.
Geschwindigkeitsreduzierung
auf 30 km/h
Die Herabsetzung der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit
auf 30 km/h setzt voraus, dass das allgemeine Risiko eine Beeinträchtigung der
in der Straßenverkehrsordnung (StVO) genannten Rechtsgüter erheblich
übersteigt.
Die Gründe für derartige Beschränkungen sind abschließend im
§ 45 StVO aufgeführt.
Neben der o.g. Verbindungsfunktion durch Aufnahme und
Ableitung der Verkehre der einmündenden Erschließungsstraßen im Norden
Babelsbergs kommt der Allee nach Glienicke auch eine im geringen Maße
überörtlichen Funktion zu. Diese realisiert sich über die Parkbrücke nach Klein
Glienicke.
Eine im Zusammenhang mit der Abfahrt von der Nuthestraße zur
Friedrich-List-Straße erhebliche
Zunahme des Verkehrs ist nicht zu verzeichnen. So haben sich die Verkehrsmengen
im Vergleich 1997 und 2007 halbiert.
Das Verkehrsaufkommen der letzten fünf Jahre ist konstant
geblieben.
Eine generelle Beschränkung der Straße auf 30 km/h ist
unzulässig.
Hingegen wird die Geschwindigkeit für Fahrzeuge über 7,5t
wegen der unzureichenden Straßenbreite (Begegnungsfall Bus / Bus bzw. Lkw) auf
30 km/h beschränkt.