Beschlussvorlage - 07/SVV/1023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

Die befristete externe Einstellung eines Koches / einer Köchin für die Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Hören und Sprache und dem Wohnheim ab 1. Dezember 2007 zunächst bis zum 31.07.2008, längstens bis zur Rückkehr der Stelleninhaberin. Die Dauer richtet sich nach dem Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit der Mitarbeiterin.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Nach Abstimmung mit dem Bereich Personal und Organisation stehen keine internen Mitarbeiter/innen mit entsprechender Ausbildung zur Verfügung.

 

Im Küchenbereich der Schulen mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Hören und Sprache und dem Wohnheim fehlt eine Mitarbeiterin krankheitsbedingt seit Januar 2006. In absehbarer Zeit ist mit einem Ende der Arbeitsunfähigkeit nicht zu rechnen. In den zurückliegenden Monaten wurden die anfallenden Arbeitsaufgaben durch die übrigen Mitarbeiter/innen erledigt. Dies wird durch die weitere längerfristige Krankheit des Küchenleiters nicht mehr möglich sein. Eine befristete Einstellung macht sich daher kurzfristig dringend erforderlich.

 

Die externe Ausschreibung und Einstellung erfolgt über die Bundesagentur für Arbeit. Der Zeitraum der Einstellung wird befristet vom 1. Dezember 2007 zunächst bis zum 31.07.2008, längstens bis zur Rückkehr der Stelleninhaberin.

 

Entsprechend dem Verfahren bei der Besetzung von Stellen, deren Stelleninhaber krankheitsbedingt länger als 6 Wochen nicht zur Verfügung stehen, bittet der Fachbereich Schule und Sport um eine befristete Einstellung eines Koches / einer Köchin.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Bei externer befristeter Einstellung stehen auf der Stelle der Beschäftigten, die krankheitsbedingt nicht im Dienst ist, Personalkosten für die befristete Einstellung zur Verfügung.

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Anlagen

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