Beschlussvorlage - 07/SVV/0909

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die in Anlage 2 beiliegende Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die 2. Veränderungssperre für einen Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 8 „Griebnitzsee“ der Landeshauptstadt Potsdam wird erlassen.

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Erläuterung

Anlage 1

Begründung:

 

 

Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage

Am 3. April 1991 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ gefasst. Mit diesem Bebauungsplan sollen die Flächen im Uferbereich des Griebnitzsees für den Gemeinbedarf als Grünbereich gesichert werden. Der Aufstellungsbeschluss und die Planungsziele wurden mit Beschluss vom 2. Februar 2005 bekräftigt (DS 05/SVV/0048). Gleichzeitig wurde eine erste Veränderungssperre für die Landflächen des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans (bis zur Uferlinie) beschlossen (DS 05/SVV/0034). Die Veränderungssperre ist am 4. Februar 2005 im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam bekannt gemacht worden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 25. Januar 2006 den Beschluss für eine zweite Veränderungssperre gefasst (DS 06/SVV/0058), um sicherzustellen, dass keine Veränderungen auch auf den vorgelagerten Wasserflächen eintreten, die die Umsetzung der Planungsziele unmöglich machen oder wesentlich erschweren würden. Diese Veränderungssperre ist mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam vom 1. Februar 2006 in Kraft getreten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 7. Juni 2006 den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ gefasst (DS 06/SVV/0394). Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung hat im Zeitraum vom 24. Juli bis zum 1. September 2006 einschließlich stattgefunden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 1. November 2006 die Verlängerung der ersten Veränderungssperre beschlossen, die mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam am 25. Januar 2007 in Kraft getreten ist.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 6. Juni 2007 die Abwägungsentscheidung zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ getroffen sowie Änderungen des Bebauungsplanes beschlossen (DS 07/SVV/0377). Sie hat in diesem Beschluss über eine erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Griebnitzsee“ entschieden und zugleich festgelegt, dass während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen der Planung vorgebracht werden können.

 

Die erneute eingeschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung hat im Zeitraum vom 9. Juli bis zum 10. August 2007 einschließlich stattgefunden.

 

Der Umfang und die inhaltliche Tragweite der Stellungnahmen erfordern eine sorgfältige Auswertung und fundierte Abwägung, die trotz des unverzüglichen Arbeitsfortgangs einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Da es deshalb möglich sein kann, dass der Bebauungsplan nicht vor dem Ablauf der Geltungsdauer der zweiten Veränderungssperre in Kraft gesetzt werden wird, ist eine Verlängerung der zweiten Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB erforderlich. Die Verlängerung ist zulässig, da die Voraussetzungen für den Erlass der Veränderungssperre selbst weiterhin gegeben sind: Aktuelle Anträge zur Errichtung von Bootsstegen am Uferbereich des Bebauungsplanes lassen eine unkontrollierte Errichtung von baulichen Anlagen befürchten, die dem Planungsziel des Bebauungsplanes Nr. 8 „Griebnitzsee“ zur Sicherung des Uferwanderweges und Schaffung eines Uferparks entgegenstehen könnten.

 

Empfehlung der Verwaltung

Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die 2. Veränderungssperre für einen Teil des Bebauungsplanes Nr. 8 „Griebnitzsee“ der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Für den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam ergeben sich durch den Beschluss keine finanziellen Auswirkungen.

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