Beschlussvorlage - 07/SVV/0909
Grunddaten
- Betreff:
-
Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die 2. Veränderungssperre für einen Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 8 "Griebnitzsee" der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.11.2007
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05.12.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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13.11.2007
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27.11.2007
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Erläuterung
Anlage 1
Begründung:
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Am 3. April 1991 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ gefasst. Mit diesem Bebauungsplan sollen die Flächen im Uferbereich des Griebnitzsees für den Gemeinbedarf als Grünbereich gesichert werden. Der Aufstellungsbeschluss und die Planungsziele wurden mit Beschluss vom 2. Februar 2005 bekräftigt (DS 05/SVV/0048). Gleichzeitig wurde eine erste Veränderungssperre für die Landflächen des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans (bis zur Uferlinie) beschlossen (DS 05/SVV/0034). Die Veränderungssperre ist am 4. Februar 2005 im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam bekannt gemacht worden.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.
Januar 2006 den Beschluss für eine zweite Veränderungssperre gefasst (DS
06/SVV/0058), um sicherzustellen, dass keine Veränderungen auch auf den
vorgelagerten Wasserflächen eintreten, die die Umsetzung der Planungsziele
unmöglich machen oder wesentlich erschweren würden. Diese Veränderungssperre
ist mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam vom 1. Februar
2006 in Kraft getreten.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am
7. Juni 2006 den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8
„Griebnitzsee“ gefasst (DS 06/SVV/0394). Die Beteiligung der Öffentlichkeit an
der Bauleitplanung hat im Zeitraum vom 24. Juli bis zum 1. September 2006
einschließlich stattgefunden.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am
1. November 2006 die Verlängerung der ersten Veränderungssperre
beschlossen, die mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die Landeshauptstadt
Potsdam am 25. Januar 2007 in Kraft getreten ist.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am
6. Juni 2007 die Abwägungsentscheidung zu den im Rahmen der öffentlichen
Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und zu den
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange zum Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ getroffen sowie Änderungen
des Bebauungsplanes beschlossen (DS 07/SVV/0377). Sie hat in diesem Beschluss
über eine erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 8
„Griebnitzsee“ entschieden und zugleich festgelegt, dass während der erneuten
öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Stellungnahmen nur zu den
geänderten Teilen der Planung vorgebracht werden können.
Die erneute eingeschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit an
der Bauleitplanung hat im Zeitraum vom 9. Juli bis zum 10. August
2007 einschließlich stattgefunden.
Der Umfang und die inhaltliche Tragweite der Stellungnahmen
erfordern eine sorgfältige Auswertung und fundierte Abwägung, die trotz des
unverzüglichen Arbeitsfortgangs einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Da es
deshalb möglich sein kann, dass der Bebauungsplan nicht vor dem Ablauf der
Geltungsdauer der zweiten Veränderungssperre in Kraft gesetzt werden wird,
ist eine Verlängerung der zweiten Veränderungssperre um ein Jahr gemäß
§ 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB erforderlich. Die
Verlängerung ist zulässig, da die Voraussetzungen für den Erlass der
Veränderungssperre selbst weiterhin gegeben sind: Aktuelle Anträge zur
Errichtung von Bootsstegen am Uferbereich des Bebauungsplanes lassen eine
unkontrollierte Errichtung von baulichen Anlagen befürchten, die dem
Planungsziel des Bebauungsplanes Nr. 8 „Griebnitzsee“ zur Sicherung des
Uferwanderweges und Schaffung eines Uferparks entgegenstehen könnten.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann die
Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die 2. Veränderungssperre für
einen Teil des Bebauungsplanes Nr. 8 „Griebnitzsee“ der Landeshauptstadt
Potsdam beschlossen werden.