Beschlussvorlage - 07/SVV/0937

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die EGF Entwicklungsgesellschaft Fahrland mbH wird mit Wirkung zum 01.01.2008 aufgelöst.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

I. Sachverhalt

                   

Die EGF Entwicklungsgesellschaft Fahrland mbH (EGF) wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 26.07.1991 durch die Gemeinde Fahrland errichtet. Mit der Gemeindegebietsreform des Landes Brandenburg ist die Gemeinde Fahrland am 26.10.2003 in die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) eingegliedert worden. Damit sind sämtliche Schulden und Vermögensgegenstände der ehemaligen Gemeinde auf die LHP übergegangen. Die Landeshauptstadt Potsdam hat die gesetzliche Rechtsnachfolge der Gemeinde Fahrland angetreten und ist nunmehr die alleinige Gesellschafterin der EGF.

 

Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Entwicklung und die Veräußerung von Grundstücken in den Baugebieten „Am Königsweg“, „Eisbergstücke“, und „Am Upstallgraben“.

 

Wie bereits dem Hauptausschuss in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 10. August 2005 mit der Drucksache 05/SVV/0594 zur Kenntnis gegeben wurde, führte die Geschäftstätigkeit aufgrund der anhaltend negativen Entwicklung des regionalen Immobilienmarktes, aber auch in Folge von unternehmerischen Fehlentscheidungen und für die Gesellschaft nachteiligen vertraglichen Konstruktionen sowie einer aus heutiger und hiesiger Sicht nicht vertretbaren Grundstücksankaufpolitik in den 1990er Jahren zu erheblichen Verlusten der Gesellschaft. Finanziert wurden die entstandenen Verluste vor allem durch Fremdkapital.

 

Mit Verträgen vom 08./09. August 1995, 27./28. März 1996, 24./26. Juli 1997 sowie der Prolongation am 29. Dezember 1998 gewährte die Deutsche Pfandbrief- und Hypothekenbank AG der EGF einen Kreditrahmen in Höhe von 31.495.579,88 €. Dieser Kreditrahmen wurde mit Vertrag vom 28./29. April 1999 von der ILB übernommen. Die Gemeinde Fahrland hat den Kreditrahmen mit kommunalaufsichtlich genehmigten Ausfallbürgschaften in dieser Höhe besichert. Der Kreditrahmen wurde durch die ILB bis zum 30. Dezember 2001 gewährt. Da zu diesem Zeitpunkt die Gesellschaft nicht in der Lage war ihrer Rückzahlungsverpflichtung nachzukommen, wurde von der ILB die Gemeinde Fahrland aus den übernommenen Bürgschaften in Anspruch genommen.

Daraufhin erkannte die Gemeinde ihre Zahlungspflicht aus den Bürgschaften an und übernahm mit Vereinbarung vom 17.12.2001 die Darlehensverbindlichkeiten der EGF aus dem ILB-Kredit. Durch gesonderte Vereinbarung kamen die EGF und die Gemeinde überein, dass die Gesellschaft aus diesem Vorgang der Gemeinde wiederum einen Betrag von 31.495.579,88 € schuldet. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass die Gemeinde der EGF ein zinsloses Gesellschafterdarlehen in dieser Höhe gewährt. Die bereits bestehende Rangrücktrittsvereinbarung zwischen der EGF und der Gemeinde galt auch für die durch die Gemeinde übernommenen Verbindlichkeiten der EGF.

 

Die Gesellschaft weist zum Jahresabschluss 2006 kein Anlagevermögen aus. Das Umlaufvermögen der EGF setzt sich aus Vorräten, Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sowie den Guthaben bei Kreditinstituten zusammen. Den Vorratsbestand i.H.v. 10.406,04 € bilden im wesentlichen die noch nicht veräußerten Grundstücke außerhalb der Bebauungsplangebiete. Die Forderungen bestehen aus dem Verkauf von zwei Grundstücken, aus dem Verkauf des Fernwärmenetzes des Baugebietes „Eisbergstücke“ sowie aus Forderungen gegenüber dem Finanzamt und lassen sich auf insgesamt 91.970,44 € beziffern. Das Guthaben bei Kreditinstituten beträgt zum Stichtag der Bilanz 1.575.095,64 €.

 

Die Gesellschaft verfügt aufgrund des hohen Verlustvortrages aus den Verlusten der vergangenen Geschäftsjahre (./. 33.562.052,39 €) über kein Eigenkapital, sondern ist bilanziell in Höhe von 30.924.844,07 € überschuldet. Die Verbindlichkeiten der EGF gegenüber der Gesellschafterin werden zum 31.12.2006 i.H.v. 32.429.477,65 € ausgewiesen. Durch den von der Gesellschafterin erklärten Rangrücktritt ihrer Forderungen ist eine tatsächliche Überschuldung jedoch nicht gegeben.

Die Entwicklungsgesellschaft Fahrland schließt das Geschäftsjahr 2006 mit einem Jahresverlust von 212.853,64 € ab.

 

Im Januar 2007 erfolgte durch die EGF eine Abschlagszahlung i.H.v. 1.000.000 € auf die gegenüber der LHP bestehenden Verbindlichkeiten.

 

Seit dem Jahr 2002 besteht die Tätigkeit der Gesellschaft im wesentlichen in einem Beitrag zur Schadensbegrenzung und geordneten Restabwicklung des Projektes, unter Wahrung eines gewissen Einflusses der kommunalen Belange.

 

Auch im Geschäftsjahr 2007 steht im Mittelpunkt der Tätigkeit der EGF die weitere Abwicklung der in den Vorjahren abgeschlossenen Verträge, insbesondere die Schaffung der Voraussetzungen für die Eigentumsumschreibung für Bauflächen im Baugebiet „Am Upstallgraben“, die Vorbereitung der Übertragung der verbliebenen Grundstücke außerhalb der Bebauungsplangebiete an die LHP sowie die Vorbereitung eines Beschlusses zur Änderung der Bebauungsplanung im Baugebiet „Am Königsweg“. Die abschließende Klärung zweier mit Restitutionsansprüchen behafteter Grundstücke steht ebenfalls noch aus.

 

Sowohl der Aufsichtsrat als auch die asenticon AG, welche mit der Geschäftsbesorgung und Geschäftsführung der EGF beauftragt wurde, haben die Liquidation der Entwicklungsgesellschaft Fahrland mbH zum 01.01.2008 empfohlen.

 

 

II. Handlungsbedarf

 

Durch den Wegfall des Gesellschaftszweckes des Unternehmens (Erwerb, Entwicklung und Veräußerung von Grundstücken in den Baugebieten „Am Königsweg“, „Eisbergstücke“, und „Am Upstallgraben“) ist die Auflösung der Gesellschaft angezeigt.

 

Um ein Rumpfgeschäftsjahr zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Beginn der Liquidation der Entwicklungsgesellschaft Fahrland mbH per 01.01.2008 festzusetzen.

 

Anmerkung:

 

Die Auflösung einer GmbH führt nicht automatisch zu deren Beendigung. Vielmehr wird der Zweck der Gesellschaft geändert. Dieser besteht zukünftig in der Abwicklung ihrer Geschäfte.

Im Fall der Liquidation einer GmbH werden die laufenden Geschäfte durch den/die Liquidator/en beendet, die Schulden getilgt, die Forderungen eingezogen und das Vermögen in Geld umgesetzt und verteilt. Auf die entsprechenden Regelungen des GmbHG wird verwiesen (§§ 70 ff. GmbHG).

Die exakte Dauer der Liquidation kann gegenwärtig noch nicht bestimmt werden. Die LHP hat ein eindeutiges Interesse an einer zügigen Umsetzung der Liquidation.

 

 

III. Rechtliche Grundlagen

 

Gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 25 Gemeindeordnung obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung über die Auflösung privatrechtlicher Unternehmen, an denen die Gemeinde beteiligt ist.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Gemeinde Fahrland war mit über 43.857.716,21 € die am höchsten verschuldete Gemeinde des Landes Brandenburg. Ein Teilbetrag in Höhe von 31.495.579,88 € betraf dabei die von der Gemeinde Fahrland zu Gunsten der EGF gegebenen Bürgschaft, für die die Gemeinde in Anspruch genommen wurde.

 

Die Schulden der Gemeinde Fahrland sind mit Wirksamwerden der Gemeindegebietsreform am 26.10.2003 - im Wege der Rechtsnachfolge - auf die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) übergegangen.

 

Das Land Brandenburg sicherte der LHP grundsätzlich Unterstützung beim Abbau der Schulden infolge der Eingemeindung der Gemeinde Fahrland zu.

 

Die Hilfen des Landes hinsichtlich der Verpflichtungen aus der Bürgschaft bestanden aus der Übernahme der laufenden Zinszahlungen und – in mehreren Teilbeträgen – aus Zahlungen für Sondertilgungen. Seit 2004 erhielt die Landeshauptstadt Potsdam Mittel aus dem Schuldenausgleichsfond zur Reduzierung der Verbindlichkeiten der LHP aus der Übernahme der Verpflichtungen der Gemeinde Fahrland gegenüber der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB).

 

Zum 31.12.2007 werden die verbliebenen Verbindlichkeiten der LHP gegenüber der ILB insoweit 6.446.346,03 € betragen. Mit Beendigung der Geschäftstätigkeit der EGF wird die LHP weiterhin planmäßig die Tilgung des Darlehens vorzunehmen haben.

 

Die Verbindlichkeiten der EGF gegenüber der Gesellschafterin, der LHP werden zum 31.12.2007 voraussichtlich i.H.v. 29.286.972 € ausgewiesen. Da das Vermögen der Gesellschaft weitestgehend verwertet und die Baugrundstücke veräußert wurden, wird davon ausgegangen, dass die Gesellschaft zukünftig keinen Beitrag zur Rückzahlung des Darlehens wird leisten können.

 

Mit der Liquidation der Gesellschaft entstehen keine darüber hinaus gehenden finanziellen Auswirkungen. Nach derzeitigem Erkenntnisstand werden die Kosten der Liquidation aus den vorhandenen finanziellen Mitteln der Gesellschaft gedeckt.

 

 

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