Beschlussvorlage - 07/SVV/0937
Grunddaten
- Betreff:
-
Liquidation der EGF Entwicklungsgesellschaft Fahrland mbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Bereich Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.11.2007
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05.12.2007
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06.02.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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21.11.2007
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23.01.2008
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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28.11.2007
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30.01.2008
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Erläuterung
Begründung:
I. Sachverhalt
Die EGF Entwicklungsgesellschaft Fahrland mbH (EGF) wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 26.07.1991 durch die Gemeinde Fahrland errichtet. Mit der Gemeindegebietsreform des Landes Brandenburg ist die Gemeinde Fahrland am 26.10.2003 in die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) eingegliedert worden. Damit sind sämtliche Schulden und Vermögensgegenstände der ehemaligen Gemeinde auf die LHP übergegangen. Die Landeshauptstadt Potsdam hat die gesetzliche Rechtsnachfolge der Gemeinde Fahrland angetreten und ist nunmehr die alleinige Gesellschafterin der EGF.
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Entwicklung
und die Veräußerung von Grundstücken in den Baugebieten „Am Königsweg“,
„Eisbergstücke“, und „Am Upstallgraben“.
Wie bereits dem Hauptausschuss in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 10. August 2005 mit der Drucksache 05/SVV/0594 zur Kenntnis gegeben wurde, führte die Geschäftstätigkeit aufgrund der anhaltend negativen Entwicklung des regionalen Immobilienmarktes, aber auch in Folge von unternehmerischen Fehlentscheidungen und für die Gesellschaft nachteiligen vertraglichen Konstruktionen sowie einer aus heutiger und hiesiger Sicht nicht vertretbaren Grundstücksankaufpolitik in den 1990er Jahren zu erheblichen Verlusten der Gesellschaft. Finanziert wurden die entstandenen Verluste vor allem durch Fremdkapital.
Mit Verträgen vom 08./09. August 1995, 27./28. März 1996,
24./26. Juli 1997 sowie der Prolongation am 29. Dezember 1998 gewährte die
Deutsche Pfandbrief- und Hypothekenbank AG der EGF einen Kreditrahmen in Höhe
von 31.495.579,88 €. Dieser Kreditrahmen wurde mit Vertrag vom 28./29. April
1999 von der ILB übernommen. Die Gemeinde Fahrland hat den Kreditrahmen mit
kommunalaufsichtlich genehmigten Ausfallbürgschaften in dieser Höhe besichert.
Der Kreditrahmen wurde durch die ILB bis zum 30. Dezember 2001 gewährt. Da zu
diesem Zeitpunkt die Gesellschaft nicht in der Lage war ihrer
Rückzahlungsverpflichtung nachzukommen, wurde von der ILB die Gemeinde Fahrland
aus den übernommenen Bürgschaften in Anspruch genommen.
Daraufhin erkannte die Gemeinde ihre Zahlungspflicht aus den
Bürgschaften an und übernahm mit Vereinbarung vom 17.12.2001 die
Darlehensverbindlichkeiten der EGF aus dem ILB-Kredit. Durch gesonderte
Vereinbarung kamen die EGF und die Gemeinde überein, dass die Gesellschaft aus
diesem Vorgang der Gemeinde wiederum einen Betrag von 31.495.579,88 € schuldet.
Darüber hinaus wurde vereinbart, dass die Gemeinde der EGF ein zinsloses
Gesellschafterdarlehen in dieser Höhe gewährt. Die bereits bestehende Rangrücktrittsvereinbarung
zwischen der EGF und der Gemeinde galt auch für die durch die Gemeinde
übernommenen Verbindlichkeiten der EGF.
Die Gesellschaft weist zum Jahresabschluss 2006 kein
Anlagevermögen aus. Das Umlaufvermögen der EGF setzt sich aus Vorräten,
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sowie den Guthaben bei
Kreditinstituten zusammen. Den Vorratsbestand i.H.v. 10.406,04 € bilden im
wesentlichen die noch nicht veräußerten Grundstücke außerhalb der
Bebauungsplangebiete. Die Forderungen bestehen aus dem Verkauf von zwei
Grundstücken, aus dem Verkauf des Fernwärmenetzes des Baugebietes
„Eisbergstücke“ sowie aus Forderungen gegenüber dem Finanzamt und lassen sich
auf insgesamt 91.970,44 € beziffern. Das Guthaben bei Kreditinstituten beträgt
zum Stichtag der Bilanz 1.575.095,64 €.
Die Gesellschaft verfügt aufgrund des hohen Verlustvortrages
aus den Verlusten der vergangenen Geschäftsjahre (./. 33.562.052,39 €) über
kein Eigenkapital, sondern ist bilanziell in Höhe von 30.924.844,07 € überschuldet.
Die Verbindlichkeiten der EGF gegenüber der Gesellschafterin werden zum
31.12.2006 i.H.v. 32.429.477,65 € ausgewiesen. Durch den von der
Gesellschafterin erklärten Rangrücktritt ihrer Forderungen ist eine
tatsächliche Überschuldung jedoch nicht gegeben.
Die Entwicklungsgesellschaft Fahrland schließt das
Geschäftsjahr 2006 mit einem Jahresverlust von 212.853,64 € ab.
Im Januar 2007 erfolgte durch die EGF eine Abschlagszahlung
i.H.v. 1.000.000 € auf die gegenüber der LHP bestehenden Verbindlichkeiten.
Seit dem Jahr 2002 besteht die Tätigkeit der Gesellschaft im
wesentlichen in einem Beitrag zur Schadensbegrenzung und geordneten
Restabwicklung des Projektes, unter Wahrung eines gewissen Einflusses der
kommunalen Belange.
Auch im Geschäftsjahr 2007 steht im Mittelpunkt der
Tätigkeit der EGF die weitere Abwicklung der in den Vorjahren abgeschlossenen
Verträge, insbesondere die Schaffung der Voraussetzungen für die
Eigentumsumschreibung für Bauflächen im Baugebiet „Am Upstallgraben“, die
Vorbereitung der Übertragung der verbliebenen Grundstücke außerhalb der
Bebauungsplangebiete an die LHP sowie die Vorbereitung eines Beschlusses zur
Änderung der Bebauungsplanung im Baugebiet „Am Königsweg“. Die abschließende
Klärung zweier mit Restitutionsansprüchen behafteter Grundstücke steht
ebenfalls noch aus.
Sowohl der Aufsichtsrat als auch die asenticon AG, welche
mit der Geschäftsbesorgung und Geschäftsführung der EGF beauftragt wurde, haben
die Liquidation der Entwicklungsgesellschaft Fahrland mbH zum 01.01.2008
empfohlen.
II. Handlungsbedarf
Durch den Wegfall des Gesellschaftszweckes des Unternehmens
(Erwerb, Entwicklung und Veräußerung von Grundstücken in den Baugebieten „Am
Königsweg“, „Eisbergstücke“, und „Am Upstallgraben“) ist die Auflösung der
Gesellschaft angezeigt.
Um ein Rumpfgeschäftsjahr zu vermeiden, empfiehlt es sich,
den Beginn der Liquidation der Entwicklungsgesellschaft Fahrland mbH per
01.01.2008 festzusetzen.
Anmerkung:
Die Auflösung einer GmbH führt nicht automatisch zu deren Beendigung. Vielmehr wird der Zweck der Gesellschaft geändert. Dieser besteht zukünftig in der Abwicklung ihrer Geschäfte.
Im Fall der Liquidation einer GmbH werden die laufenden
Geschäfte durch den/die Liquidator/en beendet, die Schulden getilgt, die
Forderungen eingezogen und das Vermögen in Geld umgesetzt und verteilt. Auf die
entsprechenden Regelungen des GmbHG wird verwiesen (§§ 70 ff. GmbHG).
Die exakte Dauer der Liquidation kann gegenwärtig noch nicht
bestimmt werden. Die LHP hat ein eindeutiges Interesse an einer zügigen
Umsetzung der Liquidation.
III. Rechtliche Grundlagen
Gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 25 Gemeindeordnung obliegt der
Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung über die Auflösung
privatrechtlicher Unternehmen, an denen die Gemeinde beteiligt ist.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Gemeinde Fahrland war mit über 43.857.716,21 € die am höchsten
verschuldete Gemeinde des Landes Brandenburg. Ein Teilbetrag in Höhe von
31.495.579,88 € betraf dabei die von der Gemeinde Fahrland zu Gunsten der EGF
gegebenen Bürgschaft, für die die Gemeinde in Anspruch genommen wurde.
Die Schulden der Gemeinde Fahrland sind mit Wirksamwerden der Gemeindegebietsreform am 26.10.2003 - im Wege der Rechtsnachfolge - auf die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) übergegangen.
Das Land Brandenburg sicherte der LHP grundsätzlich
Unterstützung beim Abbau der Schulden infolge der Eingemeindung der Gemeinde
Fahrland zu.
Die Hilfen des Landes hinsichtlich der Verpflichtungen aus
der Bürgschaft bestanden aus der Übernahme der laufenden Zinszahlungen und – in
mehreren Teilbeträgen – aus Zahlungen für Sondertilgungen. Seit 2004 erhielt
die Landeshauptstadt Potsdam Mittel aus dem Schuldenausgleichsfond zur
Reduzierung der Verbindlichkeiten der LHP aus der Übernahme der Verpflichtungen
der Gemeinde Fahrland gegenüber der InvestitionsBank des Landes Brandenburg
(ILB).
Zum 31.12.2007 werden die verbliebenen Verbindlichkeiten der
LHP gegenüber der ILB insoweit 6.446.346,03 € betragen. Mit Beendigung
der Geschäftstätigkeit der EGF wird die LHP weiterhin planmäßig die Tilgung des
Darlehens vorzunehmen haben.
Die Verbindlichkeiten der EGF gegenüber der Gesellschafterin, der LHP werden zum 31.12.2007 voraussichtlich i.H.v. 29.286.972 € ausgewiesen. Da das Vermögen der Gesellschaft weitestgehend verwertet und die Baugrundstücke veräußert wurden, wird davon ausgegangen, dass die Gesellschaft zukünftig keinen Beitrag zur Rückzahlung des Darlehens wird leisten können.
Mit der Liquidation der Gesellschaft entstehen keine darüber hinaus gehenden finanziellen Auswirkungen. Nach derzeitigem Erkenntnisstand werden die Kosten der Liquidation aus den vorhandenen finanziellen Mitteln der Gesellschaft gedeckt.