Beschlussvorlage - 07/SVV/0942
Grunddaten
- Betreff:
-
Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Landeshauptstadt Potsdam (Dritte Rettungsdienstgebührenänderungssatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Feuerwehr
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Feuerwehr
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.11.2007
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05.12.2007
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Erledigt
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Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft
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Vorberatung
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15.11.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung
von Benutzungsgebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Landeshauptstadt
Potsdam (Dritte Rettungsdienstgebührenänderungssatzung)
Der Stellenplan 2007 ist mit Wirkung vom 01.01.2008
dahingehend zu ändern, dass die folgenden
Stellen eingerichtet werden:
372 501
20 Einsatzkraft Rettungsassistent, 1,00 VZE - Stellenwert E8 TVöD/TVÜ-VKA
372 501
21 Einsatzkraft Rettungsassistent, 1,00 VZE - Stellenwert E8 TVöD/TVÜ-VKA
372 501
22 Einsatzkraft Rettungsassistent, 1,00 VZE - Stellenwert E8 TVöD/TVÜ-VKA
372 501
23 Einsatzkraft, 1,00 VZE - Stellenwert E 6 TVöD/TVÜ-VKA
Erläuterung
Begründung:
Im Ergebnis der im Fachbereich Feuerwehr durchgeführten
Kosten-/Leistungsrechnung wurde der neue Gebührentarif zur Satzung im Anhörungsverfahren
mit der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen des Landes Brandenburg
abgestimmt.
Die Gebühren wurden bezogen auf Rettungsmittel, getrennt nach Notarzteinsatzfahrzeug (NEF), Rettungstransportwagen (RTW) und Krankentransportwagen (KTW), unter Bezug auf die voraussichtlichen Einsatzzahlen für ein Jahr, ermittelt.
Die
Erhöhung des Stellenvolumens um 4,00 VZE begründet sich aus der veränderten
Fahrzeugvorhaltung ab dem genannten Zeitpunkt. Diese beruht auf dem von den
Kostenträgern (Krankenkassen) in Auftrag gegebenen Rettungsdienstgutachten vom
16.04.2007 der Firma FORPLAN.
Es
kann davon ausgegangen werden, dass zum Inkraftsetzungstermin der Dritten
Rettungsdienstgebührenänderungssatzung noch keine Haushaltssatzung für 2008
vorliegt.
Um
die Voraussetzungen für die Inkraftsetzung zu schaffen, ist es notwendig, den
Stellenplan der Haushaltssatzung 2007 zu verändern. Unter Bezugnahme auf die
Ausnahmegenehmigung vom Dez. 2006 kann der Entwurf der
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHV) vom 24.05.2006 angewandt werden.
Nach
§ 8 GemHV bedarf die nachträgliche Änderung des Stellenplanes des Beschlusses
der Gemeindevertretung und ist der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Die
Erweiterung ist um die nachfolgenden Stellen notwendig:
372 501 20
372 501 21
372 501 22 Einsatzkraft,
Rettungsassistent,
Soll-AZ 1,00
VZE = 40 Std.
Stellenwert Vc
BAT-O = E 8 TVöD/TVÜ-VKA
Unterprodukt
1270000
372 501 23 Einsatzkraft
Soll-AZ 1,00 VZE = 40 Std.
Stellenwert VIb BAT-O
= E 6 TVöD/TVÜ-VKA
Unterprodukt 1270000
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Landeshauptstadt Potsdam ist entsprechend § 10 des
Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes verpflichtet, den Rettungsdienst
wirtschaftlich und kostendeckend durchzuführen.
Die vorliegenden Gebühren sichern die vollständige Deckung der Kosten und Aufwendungen des Rettungsdienstes.
Die Mehrkosten für die 4 Stellen sind Bestandteil der
Dritten Rettungsdienstgebührenänderungs-satzung und werden in voller Höhe über
die Gebühreneinnahmen refinanziert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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34,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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23 kB
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3
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(wie Dokument)
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45,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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124,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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28 kB
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