Beschlussvorlage - 07/SVV/0943

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei Leistungen der Feuerwehr der Landeshauptstadt Potsdam (Zweite Feuerwehrkostenänderungssatzung)

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Gemäß § 45 Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) ist der Feuerwehr unter bestimmten Voraussetzungen Kostenersatz zu leisten. Die vorliegenden Kostensätze sollen den Teil der Kosten der Feuerwehr decken, für die entsprechend der im § 45 BbgBKG genannten Tatbestände Kostenersatz verlangt werden kann. Somit sind die Kosten für diese Einsätze nicht durch die Allgemeinheit zu tragen, sondern werden entsprechend dem Verursacherprinzip bzw. im Rahmen der Gefährdungshaftung ersetzt.

 

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Anlagen

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