Beschlussvorlage - 07/SVV/0943
Grunddaten
- Betreff:
-
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei Leistungen der Feuerwehr der Landeshauptstadt Potsdam (Zweite Feuerwehrkostenänderungssatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Feuerwehr
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Feuerwehr
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.11.2007
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05.12.2007
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Erledigt
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Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft
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Vorberatung
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15.11.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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21.11.2007
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Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Gemäß § 45 Brandenburgisches Brand- und
Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) ist der Feuerwehr unter bestimmten
Voraussetzungen Kostenersatz zu leisten. Die vorliegenden Kostensätze sollen
den Teil der Kosten der Feuerwehr decken, für die entsprechend der im § 45
BbgBKG genannten Tatbestände Kostenersatz verlangt werden kann. Somit sind die
Kosten für diese Einsätze nicht durch die Allgemeinheit zu tragen, sondern
werden entsprechend dem Verursacherprinzip bzw. im Rahmen der
Gefährdungshaftung ersetzt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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35,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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21 kB
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3
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(wie Dokument)
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27,5 kB
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