Mitteilungsvorlage - 07/SVV/1045

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Entsprechend § 113 Satz 2 BbgSchulG ist die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an der Trinkmilchversorgung zu sichern. Gemäß § 7 Abs. 1 BbgSchulG bestimmen die Schulen im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften unter anderem ihre organisatorische Tätigkeit selbst. Die Organisation und die Umsetzung der Schulmilchversorgung liegt schon immer in der Eigenverantwortung der Schulen. In allen Schulen wird die Frage regelmäßig thematisiert.

 

Im Ergebnis dessen ist die Versorgung unterschiedlich: in einzelnen Schulen wird die Schulmilchversorgung über den Vertrag zur Versorgung mit Schulspeisung geregelt, d.h., die Essenlieferfirma übernimmt die Milchversorgung. Andere Schulen organisieren die Schulmilchversorgung in Eigenregie. Der Schulträger tritt nur als Dienstleister ein, wenn eine Schule Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Milchlieferanten meldet.

 

Von 36 Schulen mit Primarstufe und Sekundarstufe I bieten 28 Schulen eine Milchversorgung an. Zur Zeit werden 18 Schulen mit EU-subventionierter Schulmilch beliefert. Die Rosa-Luxemburg-Schule, die erst im letzten Jahr mit 2 Klassen als Grundschule gestartet ist, ermittelt zur Zeit den Bedarf und wird sich voraussichtlich für eine Schulmilchversorgung entscheiden.

 

Das Angebot von subventionierter Schulmilch wird hauptsächlich von Schulen mit Primarstufenbereich genutzt. Bei den immer wieder kehrenden Bedarfsermittlungen seitens der Schulen wurde festgestellt, dass eine Vielzahl der Schülerinnen und Schüler ab der 4. / 5. Klasse keine Schulmilch trinken möchte. Milch oder Milchprodukte werden zu Hause zu sich genommen oder in der Cafeteria der Schule gekauft.

 

An den weiterführenden Schulen werden Milch bzw. Milchprodukte in der Cafeteria, zur Frühstücksversorgung oder über einen Getränkeautomaten zur freien Auswahl angeboten. Die Schülerinnen und Schüler nutzen diese Angebote.

 

Je nach Bedarf oder im Rahmenplan eines Unterrichtsfaches werden in den Potsdamer Schulen Projekte zur gesunden Ernährung durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler können die verschiedensten Varianten, wie z.B. „Gläserne Kuh“, Tetra-Packs, Flaschenmilch, Frischmilch oder Fruchtmilch etc. ausprobieren und wählen aus der Vielzahl der Angebote das Geeigneteste aus.

 

Die Milchlieferanten bieten den Schülerinnen und Schülern unterschiedliche Zahlungsvarianten an, wie z.B. den Kauf von Wertmarken für 10 Portionen, die je nach Bedarf eingesetzt werden können. Aus diesem Grund ist die Versorgung der Schulen mit Milch unterschiedlich organisiert.

 

Eine anlässlich dieser Mitteilungsvorlage vom Fachbereich Schule und Sport durchgeführte Befragung zur Organisation der Schulmilchversorgung ergab, dass die Schulkonferenzen oder die Eltern von 4 Schulen mit Primarstufenbereich auf Grund des Preis-Leistungs-Verhältnisses oder der hohen Kosten beschlossen haben, keine Schulmilch an den Schulen anzubieten. Viele dieser Eltern versorgen ihre Kinder zu Hause mit Milch oder Milchprodukten oder geben ihren Kindern andere Getränke, auch Milch aus dem Handel, mit.

 

Dem Fachbereich Schule und Sport liegen seitens der Schulen oder der Eltern keinerlei Anfragen zu kostengünstigerer Bereitstellung der Schulmilch vor. Auch eine Erhebung von Daten durch die Verwaltung zur Beteiligung sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler an der Schulmilchversorgung wäre auf Grund der freiwilligen Angaben durch die Eltern nur begrenzt verwendbar.

 

Gemäß der Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für Schulmilch (SchulMBhV - BGBl I S. 1985, S. 2099; zuletzt geändert durch Art. 426 V v. 31.10.2006 I S. 2407) wird die Trinkmilchversorgung durch die EU subventioniert. Die Beihilfe erhalten die Unternehmen, die die Lieferung von Milch und bestimmter Milcherzeugnisse an Schülerinnen und Schüler übernehmen. Es gelten ab dem Schuljahr 2007/08 in den Ländern Berlin und Brandenburg die folgenden Abgabepreise für EU subventionierte Schulmilchartikel:

 

Bio-Vollmilch oder teilentrahmt          0,2 l Flasche/Einweg                        0,33 €
0,25 l Flasche/Einweg
                        0,33 €

Vollmilch oder teilentrahmt           0,2 l Flasche/Einweg                        0,30 €
0,25 l Flasche/Einweg                       
0,30 €

Vollmilch oder teilentrahmt mit Zusätzen / Milchmischgetränk
(Schoko, Vanille. Erdbeere, Banane)         
            0,2 l Flasche/Einweg                      0,33 €
                                                                                       0,25 l Flasche/Einweg         
            0,33 €

 

 

In den Preisen (= Abgabepreis an die Schülerin/den Schüler) sind Mehrwertsteuer und Verteilerprovision enthalten.

 

Die Kosten pro Schüler belaufen sich für die Eltern jährlich auf ca. 60 € (190 Schultage x 0,33 €).

 

In Auswertung der Befragung ist vorgesehen, dass in den Schulleitertagungen diese Thematik noch einmal erörtert wird und durch die Schulkonferenzen ein Sponsoring o.ä. Maßnahmen geprüft werden. Auch wäre auf Grund v.g. Bestimmungen ein Sponsoring der Schulmilch, ähnlich wie bei Schulfesten, nur über die Schulen möglich.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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Anlagen

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