Beschlussvorlage - 07/SVV/1035

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Öffentlich – rechtliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis Havelland, dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin, dem Landkreis Prignitz und der Landeshauptstadt Potsdam über den Betrieb einer Regionalleitstelle für Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz

 

Der Stellenplan 2007 ist mit Wirkung vom 01.01.2008 dahingehend zu ändern, dass die folgenden  Stellen eingerichtet werden:

 

373 200 15  Leitstellendisponent, 1,00 VZE – Stellenwert E 8 TVöD/TVÜ-VKA

373 200 16  Leitstellendisponent, 1,00 VZE – Stellenwert E 8 TVöD/TVÜ-VKA

373 200 17  Leitstellendisponent, 1,00 VZE – Stellenwert E 8 TVöD/TVÜ-VKA

373 200 18  Leitstellendisponent, 1,00 VZE – Stellenwert E 8 TVöD/TVÜ-VKA

373 200 19  Leitstellendisponent, 1,00 VZE – Stellenwert E 8 TVöD/TVÜ-VKA

373 200 20  Leitstellendisponent, 1,00 VZE – Stellenwert E 8 TVöD/TVÜ-VKA

373 200 21  Leitstellendisponent, 1,00 VZE – Stellenwert E 8 TVöD/TVÜ-VKA

373 200 22  Leitstellendisponent, 1,00 VZE – Stellenwert E 6 TVöD/TVÜ-VKA

371 000 02  SB Systemtechnik,   1,00 VZE – Stellenwert E 11 TVöD/TVÜ-VKA

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Gemäß § 10 (1) Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) sind Regionalleitstellen zu bilden, wobei nicht mehr als eine Berufsfeuerwehr im Bereich einer Regional-leitstelle gelegen sein soll. Entsprechend der Regionalleitstellenverordnung vom 16.05.2007 haben die Regionalleitstellen ihre Standorte in der Stadt Brandenburg an der Havel, der Stadt Cottbus, der Großen kreisangehörigen Stadt Eberswalde, der Stadt Frankfurt (Oder) und der Landeshauptstadt Potsdam. Die Regionalleitstelle mit dem Standort in der LHP umfasst die Bereiche der Landeshauptstadt Potsdam und der Landkreise Havelland, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz.

Der Landkreis Havelland schließt sich zum 01.01.2008 der Leitstelle Potsdam an, die Landkreise Ostprignitz-Ruppin und Prignitz folgen bis spätestens 31.12.2010.

 

 

Die Erhöhung des Stellenvolumens um 9,00 VZE begründet sich aus der Personalübernahme des Leitstellenpersonals des Landkreises Havelland und der notwendigen Neueinrichtung der Stelle eines Systemtechnikers.

 

Es kann davon ausgegangen werden, dass zum Inkraftsetzungstermin der öffentlich-rechlichen Vereinbarung bzw. zum Zeitpunkt der Aufgabenübertragung des Landkreises Havelland an die LHP noch keine Haushaltssatzung für 2008 vorliegt.

Um die Voraussetzungen für die Aufgabenübertragung des Landkreises Havelland und der damit verbundenen Personalübernahme zu schaffen, ist es notwendig, den Stellenplan der Haushalts-satzung 2007 zu verändern. Unter Bezugnahme auf die Ausnahmegenehmigung vom Dez. 2006 kann der Entwurf der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHV) vom 24.05.2006 angewandt werden.

Nach § 8 GemHV bedarf die nachträgliche Änderung des Stellenplanes des Beschlusses der Gemeindevertretung und ist der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen.

 

Die Erweiterung ist um die nachfolgenden Stellen notwendig:

 

373 200 15 

373 200 16 

373 200 17 

373 200 18 Leitstellendisponent,

       Soll-AZ                         1,00 VZE

                   Stellenwert                  Vc Fg 2 BAT-O = E 8 TVöD/TVÜ-VKA

                   Unterprodukt               1270000

 

373 200 19 

373 200 20 

373 200 21  Leitstellendisponent,

        Soll-AZ                         1,00 VZE

                    Stellenwert                  Vc Fg 2 BAT-O = E 8 TVöD/TVÜ-VKA

                    Unterprodukt               1260000

 

373 200 22  Leitstellendisponent,

        Soll-AZ                         1,00 VZE

                    Stellenwert                  Vc Fg 2 BAT-O = E 6TVöD/TVÜ-VKA – Anlage 3

                    Unterprodukt               1260000

 

371 000 02  SB Systemtechnik,  

        Soll-AZ                         1,00 VZE

                    Stellenwert                  III Fg 1b BAT-O = E 11 TVöD/TVÜ-VKA

        Unterprodukt               1270000

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Im Ergebnis der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird der Landkreis Havelland im ersten Schritt gemeinsam mit der LHP ab 01.01.2008 die neue Regionalleitstelle bilden. Dies bedeutet, dass die entstehenden Kosten bereits ab diesem Zeitpunkt nur noch jeweils etwa hälftig vom Landkreis Havelland und der LHP zu tragen sind.

 

Eine Kosteneinsparung ergibt sich dabei sowohl bei den Personal- als auch bei den Sachkosten, jedoch für beide Kostengruppen insbesondere auch in den Folgejahren.

Der größte Effekt liegt bei den Personalkosten. Derzeitig muss jede der vier rechtlich selbständigen Leitstellen laut „Leitstellenerlass“ rund um die Uhr mit mindestens zwei Disponenten pro Schicht besetzt sein. Durch das Übertragen der Aufgabe auf die LHP wird es rechtlich möglich, mit weniger Disponenten in den nicht voll ausgelasteten Tagesabschnitten zu arbeiten. Derzeit gibt es in den vier Leitstellen insgesamt 47 Beschäftigte, später sollen es nur noch 30 Beschäftigte sein.

Von der Kosteneinsparung durch den kontinuierlichen, sozialverträglichen Personalabbau werden die vier Gebietskörperschaften gleichermaßen profitieren.

 

Bei der technischen Ausrüstung der Leitstelle in Potsdam muss es bis zum 01.01.2008 notwendigerweise einige Erweiterungen geben. Dennoch kommt es auch in diesem Bereich durch die gemeinsame Nutzung der Technik und die Aufteilung der Kosten nach dem in der Vereinbarung geregelten Umlageschlüssel zu Einsparungen.

 

Die durch Bildung der neuen Regionalleitstelle avisierten Kosteneinsparungen im Leitstellenbereich der Feuerwehr werden gemäß den Beschlüssen zur Errichtung der Hauptfeuerwache (DS 07/SVV/0015) und zum HSK 2007 – 2010 (DS 07/SVV/0483) zur Refinanzierung der Folgekosten vom Neubau der Hauptfeuerwache eingesetzt.

 

Eine Übersicht der Kostenentwicklung ist in Anlage 2 dargestellt.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...