Mitteilungsvorlage - 07/SVV/1048
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzept zum Aufbau und Arbeitsweise der Clearingstelle in der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Geschäftsstelle Bauen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Anhörung
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28.11.2007
|
Beschlussvorschlag
Der
Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis
Das
Konzept zum Aufbau und zur Arbeitsweise der Clearingstelle in der
Landeshauptstadt Potsdam
Aufbau und Arbeitsweise der Clearingstelle in der Landeshauptstadt Potsdam
Im Geschäftsbereich 4 ist beabsichtigt eine Clearingstelle als ein Teil des
Beschwerdemanagements einzurichten.
Nach umfangreicher Erörterung mit den betroffenen
Fachbereichen sowie nach Durchführung und Auswertung des Workshops am 17.10.2007 zum Aufbau der
Clearingstelle mit den Mitarbeitern der betroffenen Bereiche und den
Führungskräften ist das nachstehende Konzept entwickelt worden:
a) Grundsätze
und Ziele
Der Schwerpunkt der Aufgaben der Clearingstelle soll auf der
möglicht einvernehmlichen Beendigung von Widerspruchverfahren bzw. von
Klageverfahren liegen. Die in der
Clearingstelle behandelten Einzelfälle sollen anschließend dahingehend
analysiert werden, dass Wirkungsorientierungen für die Zukunft abgeleitet
werden.
Die Clearingstelle wird im Rahmen eines Dialogs
„Bürger und Verwaltung“ als zusätzliches Angebot der Verwaltung für den
Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bauen eingerichtet.
Geeignet
für ein Clearingverfahren sind nahezu alle Streitsachen, in denen die
Beteiligten, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit dem Thema
„Bauen“ stehen, erkannt haben, dass eine gemeinsame Gestaltung der Beziehungen
sinnvoller ist als die Entscheidung eines Dritten. Dadurch sollen Lösungen
ermöglicht werden, die durch eine gerichtliche Entscheidung – und auch durch
einen Vergleich – nicht erreicht werden können.
Ziel der Clearingstelle
ist der Ausgleich widerstreitender Interessen und die Herstellung einvernehmlicher
Lösungen. Voraussetzung ist daher, dass beide Parteien an einer solchen Lösung
interessiert sind und diese ernsthaft in Erwägung ziehen.
Das Verfahren der Clearingstelle soll zu einer
rechtskonformen einvernehmlichen Lösung führen und die Akzeptanz schaffen, Verwaltungsstreitverfahren zu vermeiden
bzw. abzukürzen.
Die Clearingstelle entbindet die Verwaltung
nicht von ihrer Aufgabe, die gesetzlichen Verfahrensvorschriften einzuhalten
und Anträge zügig und mit der gebotenen Sorgfalt unter Beachtung sämtlichen
rechtlichen Vorschriften zu bearbeiten.
Die Erfahrungen aus den Clearingverfahren werden
für eine Optimierung des Verwaltungshandels aufgearbeitet.
Die Zuständigkeit der Clearingstelle erstreckt sich
insbesondere auf Entscheidungen
·
aus
dem Baugenehmigungsverfahren und eingeschlossenen weiteren Entscheidungen gemäß
§ 67 Abs. 1 Satz 2 Bbg BO (Konzentrationswirkung) sowie
·
die
denkmal-, sanierungs- und entwicklungsrechtlichen Genehmigungsverfahren
betreffen, die nicht dem Baugenehmigungsverfahren unterworfen sind.
Im Falle von parallel laufenden Widerspruchs- oder Klageverfahren ist die Voraussetzung für die Einleitung des Clearingverfahrens, dass durch den Antragsteller das anhängige Widerspruchsverfahren zum Ruhen gebracht bzw. im Klageverfahren, dem Gericht der außergerichtlichen Einigungsversuch angezeigt wird.
Organisatorisch wird die Clearingstelle
im Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bauen, in der Geschäftsstelle
Stadtentwicklung und Bauen eingerichtet. Sie wird ihre Arbeit als unabhängige
Clearingstelle ab Dezember 2007 in einer dreimonatigen Erprobungsphase
aufnehmen.
Sie stellt ein Gremium dar, dass aus Vertretern
der Fachbereiche Stadterneuerung und Denkmalpflege (49), Stadtplanung und
Bauordnung (46), Soziales, Gesundheit und Umwelt (38), Grün- und
Verkehrsflächen (47), Geschäftsstelle für Stadtentwicklung und Bauen (401) und
Servicebereich Recht (16) besteht, die durch den Oberbürgermeister benannt
werden. Um die Arbeitsfähigkeit
der Clearingstelle gewährleisten zu können, ist aus heutiger Sicht
voraussichtlich eine Sachbearbeiter-Stelle (kompensiert aus Einsparungen bei
den Personalkosten im GB 4) zu schaffen.
Auf Grund fehlender Erfahrungswerte kann der Arbeitsumfang
zur Zeit nicht konkret geschätzt werden. Das Potenzial liegt unbestritten in
den Verfahren, in denen bisher Widersprüche eingelegt wurden. Das waren im Jahr
2006 in den Fachgebieten, in denen die Clearingstelle tätig werden soll,
insgesamt 230 Widersprüche. Es wird davon ausgegangen, dass nur ein noch nicht
bestimmbarer Teil als Clearingfälle verhandelt werden. Nähere Angaben werden
erst nach der Erprobungsphase möglich sein.
Das Verfahren in der Clearingstelle ist kostenfrei.
Im
Rahmen des Aufbaus der Clearingstelle müssen Erfahrungen gesammelt werden, die
später bewertet werden. Erforderliche Veränderungen sollen dann kurzfristig
umgesetzt werden.
Sofern
es der Antragsteller und die
beteiligten Bereiche für sinnvoll und notwendig erachten, besteht auch die
Möglichkeit zur Durchführung einer Mediation durch einen externen Mediator. Die
Clearingstelle kann im Vorfeld beratend zur Seite stehen und hält den Kontakt
zwischen Dienststelle und Mediator. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass
die Parteien die Kosten des Mediators gemeinsam zu gleichen Teilen tragen.
Der Vorteil der Clearingstelle liegt in ihrem
Mehrwert für die Beteiligten. Neben der Zeitersparnis ist der Mehrwert in
praktikablen Lösungen, Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten und der Verbesserung
der Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung zu finden.
b) Ablauf des Verfahrens
Hierfür sind folgende Arbeitsschritte je Clearingfall
erforderlich:
Das Verfahren soll die Dauer von 2 Monaten nicht
überschreiten.
Die Arbeitsschritte lassen sich wie folgt zusammenfassen:
1. Vorprüfung
Nach Antragseingang bestimmt das Gremium einen
Verantwortlichen, der mit der Prüfung der Geeignetheit als Clearingfall (Vorprüfung)
beauftragt wird.
Durch
die Vorprüfung wird festgestellt, worum handelt es sich, was will der
Antragsteller, wo liegt der Dissens.
a) Herausstellen der Interessen und
Argumente des Antragstellers,
b) ggfs. klärende Gespräche mit
Antragsteller und Bereichen
c) ggfs.
Einholung von Stellungnahmen der betreffenden Bereiche
Das Ergebnis der Vorprüfung hat der
Verantwortliche dem Gremium mitzuteilen.
2. Entscheidung über
die Annahme als Clearingfall und Bestimmung des
Verfahrensleiters
Voraussetzung für die Annahme ist, dass der
Antragsteller und die beteiligten Bereiche eine gemeinsame Gestaltung der
Beziehungen für sinnvoll erachten und für die Erarbeitung einer Lösung im
Konsens bereit sind. Die Entscheidung über die Annahme als Clearingfall erfolgt
ausschließlich durch das Gremium. Die Entscheidung wird mehrheitlich getroffen;
sodann bestimmt das Gremium einen Verfahrensleiter aus seiner Mitte.
3. Erarbeitung von Spielräumen und Lösungsvorschlägen sowie Anrufen der
Beteiligten
Der Verfahrensleiter holt von den
Verfahrensbeteiligten Lösungsvorschläge ein und unterstützt die
Verfahrensbeteiligten bei deren Erarbeitung.
Über die Verfahrensführung entscheidet
der Verfahrensleiter (und die unterstützende Beteiligung aus dem Gremium)
eigenverantwortlich.
4. Verhandeln
und Unterbreitung des Lösungsvorschlages
Die Verhandlung des Lösungsvorschlages mit
den Beteiligten (Antragsteller und zuständiger Bereich, eventuell auch Dritte)
erfolgt durch den vom Gremium bestimmten Verfahrensleiter. Es soll mindestens eine mündliche Verhandlung anberaumt
werden.
Der Verfahrensleiter hält das
Ergebnis der Verhandlung schriftlich fest und teilt es dem Gremium und der
Beigeordneten des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung und Bauen (bzw. ggf. der
Beigeordneten des Geschäftsbereichs Soziales, Jugend Gesundheit, Ordnung und
Umwelt) mit.
5. Bewertung
des behandelten Einzelfalls und Lösungsorientierung für die
Zukunft
Nach der Verhandlung und Unterbreitung des Lösungsvorschlages
anhand des behandelten Einzellfalles im Clearingverfahren erfolgt eine
Bewertung ob und inwieweit sich verallgemeinerungsfähige Mängel ergeben haben,
die beseitigt werden müssen. Sofern sich hieraus notwendige
Lösungsorientierungen für die Zukunft anhand der festgestellten Mängel ergeben,
werden diese gemeinsam mit den Beteiligten der Stadtverwaltung Potsdam
erarbeitet.
Die
Fachbereiche/Bereiche sind verpflichtet, die Clearingstelle bei ihrer Arbeit zu
unterstützen, insbesondere schriftliche oder mündliche Auskünfte zu geben sowie
die Akten herauszugeben.
Die einzelnen Arbeitsschritte sollen
im ständigen Austausch mit den Beteiligten erfolgen.
Der Entwurf einer entsprechenden
Dienstanweisung ist dieser Mitteilungsvorlage beigefügt.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die Clearingstelle wird ihre Arbeit bereits ab Dezember 2007 in einer dreimonatigen Erprobungsphase mit vorhandenem Personal als ein Gremium aus Vertretern der Fachbereiche/Bereiche 401, 49, 46, 38, 47 und 16, organisatorisch eingerichtet bei der Geschäftsstelle Stadtentwicklung und Bauen, aufnehmen.
Um eine Arbeitsfähigkeit der Clearingstelle langfristig zu
sichern, ist aus heutiger Sicht voraussichtlich eine SB-Stelle (kompensiert aus
Einsparungen bei den Personalkosten im GB 4) in Abhängigkeit von den
auftretenden Fallzahlen zu schaffen.
Detaillierte
Erkenntnisse werden erst nach der Erprobungsphase vorliegen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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