Antrag - 07/SVV/1030

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Dem OBM wird empfohlen, ab dem 01. Januar 2008  die an  ihn gerichteten Schreiben mit Petitionscharakter einem eigenen Beschwerdemanagement zuzuführen.

Mit diesem Beschwerdemanagement ist zu gewährleisten, dass die Einsender unverzüglich eine Eingangsbestätigung  erhalten und darüber benachrichtigt werden, ob  und  an welchen Fachbereich ihr Anliegen zur abschließenden Bearbeitung abgegeben wurde.

Zugleich ist eine wirksame Kontrolle gegenüber den Fachbereichen über die Bearbeitung auszuüben.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Wiederholt wurde vom Eingabenausschuss festgestellt, dass  im Bereich des Oberbürgermeisters und den einzelnen Fachbereichen eine sehr eingeengte Auffassung zum Inhalt und Umfang des Petitionsrechts nach § 21 der Gemeindeordnung besteht, so dass der Eingabencharakter von Schreiben, die an den Oberbürgermeister gerichtet werden, nicht als Petitionen erkannt bzw. nicht als solche bearbeitet, sondern allgemeinen Verwaltungsvorgängen gleichgestellt werden.

 

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