Mitteilungsvorlage - 07/SVV/1098

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

In der Vergangenheit wurden bereits von der Verwaltung umfassende Untersuchungen durchgeführt, mit der Maßgabe, die Eisenhartstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung freizugeben.

Hierzu galt es stets die entsprechenden verkehrsrechtlichen Vorschriften mit den speziellen örtlichen Gegebenheiten abzugleichen.

Gegenwärtig sind die straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen, welche für eine Öffnung der Einbahnstraße für den Radverkehr in der Eisenhartstraße notwendig sind, nicht erfüllt.

 

Mit der geplanten Novellierung der StVO, welche voraussichtlich Anfang 2008 wirksam werden soll, wird u.a. auch die Radfahrproblematik neu betrachtet und bewertet.

Hier werden auch die Aspekte des Radverkehrs bei Einbahnstraßen neu definiert. Die bestehenden gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien sollen zugunsten des Radfahrers abgemildert werden.

 

Somit ist eine erneute tiefgreifende Prüfung in Bezug auf die Öffnung der Eisenhartstraße für den Radverkehr erst nach der erwähnten Änderung der StVO zweckmäßig und möglich. Die Verwaltung wird dies selbständig veranlassen und durchführen.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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