Mitteilungsvorlage - 07/SVV/1101
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über das Gutachten zur Feststellung des ortüblichen Entgeltes für Erholungsgärten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Kommunaler Immobilien Service
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, KIS
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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05.12.2007
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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16.01.2008
| |||
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30.01.2008
| |||
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13.02.2008
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung
nimmt zur Kenntnis:
Der Oberbürgermeister, Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service, informiert über das Ergebnis der Gutachten zur Bestimmung der ortsüblichen Pachthöhe von Erholungsgrundstücken der Landeshauptstadt Potsdam.
Bericht über das Ergebnis der
Gutachten zur Bestimmung der ortsüblichen Pachthöhe von Erholungsgrundstücken
der Landeshauptstadt Potsdam
1.
Aufgabenstellung
Gemäß Beschluss der SVV vom
10.10.2007, DS 07/SVV/0746 hat der Kommunale Immobilien Service (KIS) den
öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Bewertung und Mieten
von bebauten und unbebauten Grundstücken, Herrn Walter Finger, mit der
Ermittlung der ortsüblichen Pachthöhen für Erholungsgrundstücke der
Landeshauptstadt Potsdam beauftragt. Dabei waren durch den Gutachter
gleichartige Pachtzonen für das Stadtgebiet, einschließlich neuer Ortsteile zu
bilden, die hierfür jeweils geltenden ortsüblichen Pachthöhen zu bestimmen und
die grundstücksspezifischen Besonderheiten durch ein entsprechendes Bonus- und
Malussystem zu berücksichtigen.
2.
Ergebnis
und Systematik des Gutachtens
Durch den Gutachter hat das Territorium
der LHP in fünf Bewertungszonen untergliedert, für die die ortsübliche
Pachthöhe festgestellt wurde.
Die fünf Zonen sind:
Zone 1 – Potsdam zentral, Babelsberg
nördlich Nuthestraße
Zone 2 – Potsdam West, Bornstedt,
Bereich südlich Nuthestraße
Zone 3 – Groß Glienicke
Zone 4 – äußerer Stadtbereich von
Potsdam mit Wassernähe
Zone 5 – äußerer Stadtbereich von
Potsdam ohne Wassernähe
Bei der Ermittlung der ortsüblichen Pacht wurde das
Vergleichswertverfahren durch den Gutachter angewandt. Dabei werden vereinbarte
Entgelte für Grundstücke vergleichbarer Art, vergleichbarer Größe,
vergleichbarer Beschaffenheit und vergleichbarer Lage betrachtet.
Als Vergleichsdaten wurden neben den Daten des
Gutachterausschusses für Grundstückswerte der Landeshauptstadt Potsdam
ergänzend die Grundstücksmarktberichte 2006 weiterer Gutachterausschüsse in
anderen Landkreisen Brandenburgs untersucht.
Die Datensammlung des Kommunalen Immobilien Service wurde
zur Ableitung der ortsüblichen Pacht nicht herangezogen.
Wertbildende Einflussgrößen sind durch Zu- und Abschläge zu
berücksichtigen.
Anpassungskriterien sind:
a) Erholungsqualität
(Lage zu erholungsnutzbaren Seen und Gewässern
sowie Natur,
Landschaftsbild, Erholungsruhe in Bezug auf das
Vergleichsobjekt,
Wahrnehmung der Lage durch den Grundstücksmarkt
für Erholungs-
grundstücke).
b) Erreichbarkeit/Versorgung
(Verkehrsanbindung und Versorgung mit Waren und Dienstleistungen)
c) Bebauungsstruktur
(Gebäudestruktur des Gebietes und bauliche
Nutzungsmöglichkeit auf dem
Grundstück)
d) Vorhandensein eines Wasser- und
Stromanschlusses
Durch den Gutachter wurden folgende
ortsübliche Pachten festgestellt:
unbebaute Grundstücke
|
|
Anpassungsfaktoren |
|||
Zone |
Pachthöhe |
a |
b |
c |
d |
1 |
1,80 €/m² |
-30% |
-10% |
-10% |
-20% |
2 |
1,05 €/m² |
-20/+40% |
-5/+15% |
-5/+15% |
-20% |
3 |
1,40 €/m² |
-30/+10% |
-/+5% |
-/+5% |
-20% |
4 |
1,30 €/m² |
-30/+20% |
-5/+10% |
-5/+10% |
-20% |
5 |
0,51 €/m² |
+60% |
+20% |
+20% |
- |
bebaute Grundstücke
|
|
Anpassungsfaktoren |
||
Zone |
Pachthöhe |
a |
b |
c |
1 |
2,18 €/m² |
-20% |
-10% |
-10% |
2 |
1,74 €/m² |
-/+15% |
-/+5% |
-/+5% |
3 |
2,00 €/m² |
-25% |
-/+5% |
-/+5% |
4 |
1,85 €/m² |
-20/+10% |
-/+5% |
-/+5% |
5 *) |
1,30 €/m²* |
+40% |
+15% |
+15% |
Hinweis: Außergewöhnliche Umstände können bei einzelnen
Bewertungsfällen in der Grundstückszone dazu führen, dass zusätzliche Zu- oder
Abschläge vorgenommen werden, die zu Werten führen, die von den vg.
Vergleichswerten abweichen.
*) durchschnittliche derzeitige Pachthöhe nach
bereits erfolgter Erhöhung : 1,69 €/m² (25 Gärten)
3.
Weiteres
Verfahren
Durch den KIS werden gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom
10.10.2007 alle die bisherigen Erhöhungen aufgehoben, bei denen der ortsübliche
Pachtzins laut Gutachten unter 1,80 € liegt.
Für diese Pachtverhältnisse wird eine neue Pachterhöhung auf
der Grundlage des Gutachtens durchgeführt.
Die Fälligkeit zur Entrichtung des erhöhten Pachtzinses wird
einheitlich für alle Pachtverhältnisse, unabhängig davon, wann die
Pachterhöhung erfolgte bzw. erfolgt, einheitlich auf den 01.07.2008 festgelegt.
Darüber werden alle Pächter entsprechend informiert.
Neuverpachtungen erfolgen nunmehr auf der Basis der
vorliegenden Gutachten. Eine Aktualisierung der Gutachten erfolgt in
Abhängigkeit von der zukünftigen Marktentwicklung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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41 kB
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