Beschlussvorlage - 08/SVV/0008
Grunddaten
- Betreff:
-
Kreditaufnahme des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kommunaler Immobilien Service
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, KIS
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.02.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Aufnahme von Krediten im Monat Februar 2008 in Höhe von 5.000.000,00 Euro durch
den Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS) zur Finanzierung der
Investitionsvorhaben
gemäß
Wirtschaftsplan 2007 des Eigenbetriebes wird zu folgenden Bedingungen
zugestimmt.
-
Kommunalkredit, Annuitätendarlehen mit 1%-iger anfänglicher Tilgung bzw.
Ratenkredit mit
einem tilgungsfreien Jahr,
- max.
Zinssatz 4,7 % p.a.
Erläuterung
Begründung:
Der Wirtschaftsplan 2007 des Eigenbetriebes KIS, der durch die Stadtverordnetenversammlung am 07.03.2007, DS 07/SVV/0020, beschlossen wurde, beinhaltet eine Kreditermächtigung für den Eigenbetrieb in Höhe von 13.004.884 Euro Diese Kreditermächtigung wurde durch das Ministerium des Inneren am 26.04.2007 unter dem Aktenzeichen III/2.22-363-22/54-1/07 genehmigt. Die erteilte Kreditermächtigung ist nach § 85 Abs. 3 GO i.V.m. § 10 EigV noch bis Ende 2008 gültig.
Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
06.06.2007 wurden Kreditaufnahmen des KIS i.H.v. 8.004.884 Euro für den Bau der
Hauptfeuerwache genehmigt.
Gemäß Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes sind Kreditmittel
i.H.v. 5.000.000 Euro für sonstige kreditfinanzierte Maßnahmen vorgesehen.
Dazu gehören u.a. die Investitionsmaßnahmen Campus am Stern und Kita
Knobelsdorff. Gemäß Baufortschritt und Mittelplanung macht sich die Aufnahme
der Kredite im 1. Quartal 2008 erforderlich.
Es wird beabsichtigt, zinsgünstige Darlehen der
Kreditanstalt für Wiederaufbau - KfW - und der Investitionsbank des
Landes Brandenburg - ILB - zu nutzen. Dabei soll für die Bauphase ein
tilgungsfreies Jahr vereinbart werden. Die Laufzeit des Ratenkredites soll 30
Jahre betragen. Über den nicht durch Förderdarlehen abgedeckten Teil der
geplanten Kreditsumme wird ein Kommunaldarlehen zu marktüblichen Konditionen
aufgenommen, wobei die Vergabe im Wettbewerbsverfahren erfolgt.
Die Zuständigkeit für die Entscheidung über die
Kreditaufnahme liegt gemäß § 12 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam
und § 6 der Satzung des Eigenbetriebes KIS bei der
Stadtverordnetenversammlung.
Nach erfolgter Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung
wird der KIS in Zusammenarbeit mit dem Geschäftsbereich Zentrale Steuerung und
Service auf der Grundlage von Angeboten die Kredite in Höhe von 5,0 Mio. Euro
im Rahmen der vorgenannten Konditionen zu den tagesaktuell günstigsten
Konditionen aufnehmen. Die Stadtverordnetenversammlung wird nach Abschluss der
Kreditverträge in der nächst folgenden Sitzung über den ausgehandelten Zinssatz
informiert.