Beschlussvorlage - 08/SVV/0008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Die Aufnahme von Krediten im Monat Februar 2008 in Höhe von 5.000.000,00 Euro durch den Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS) zur Finanzierung der Investitionsvorhaben

gemäß Wirtschaftsplan 2007 des Eigenbetriebes wird zu folgenden Bedingungen zugestimmt.

 

- Kommunalkredit, Annuitätendarlehen mit 1%-iger anfänglicher Tilgung bzw. Ratenkredit mit

  einem tilgungsfreien Jahr,

- max. Zinssatz 4,7 % p.a.

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Erläuterung

Begründung:

 

Der Wirtschaftsplan 2007 des Eigenbetriebes KIS, der durch die Stadtverordnetenversammlung am 07.03.2007, DS 07/SVV/0020, beschlossen wurde, beinhaltet eine Kreditermächtigung für den Eigenbetrieb in Höhe von 13.004.884 Euro Diese Kreditermächtigung wurde durch das Ministerium des Inneren am 26.04.2007 unter dem Aktenzeichen III/2.22-363-22/54-1/07 genehmigt. Die erteilte Kreditermächtigung ist nach § 85 Abs. 3 GO i.V.m. § 10 EigV noch bis Ende 2008 gültig.

 

Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2007 wurden Kreditaufnahmen des KIS i.H.v. 8.004.884 Euro für den Bau der Hauptfeuerwache genehmigt.

 

Gemäß Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes sind Kreditmittel i.H.v. 5.000.000 Euro für sonstige kreditfinanzierte Maßnahmen vorgesehen. Dazu gehören u.a. die Investitionsmaßnahmen Campus am Stern und Kita Knobelsdorff. Gemäß Baufortschritt und Mittelplanung macht sich die Aufnahme der Kredite im 1. Quartal 2008 erforderlich.

 

Es wird beabsichtigt, zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau - KfW - und der Investitionsbank des Landes Brandenburg - ILB - zu nutzen. Dabei soll für die Bauphase ein tilgungsfreies Jahr vereinbart werden. Die Laufzeit des Ratenkredites soll 30 Jahre betragen. Über den nicht durch Förderdarlehen abgedeckten Teil der geplanten Kreditsumme wird ein Kommunaldarlehen zu marktüblichen Konditionen aufgenommen, wobei die Vergabe im Wettbewerbsverfahren erfolgt.

 

Die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Kreditaufnahme liegt gemäß § 12 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam und § 6 der Satzung des Eigenbetriebes KIS bei der Stadtverordnetenversammlung.

 

Nach erfolgter Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung wird der KIS in Zusammenarbeit mit dem Geschäftsbereich Zentrale Steuerung und Service auf der Grundlage von Angeboten die Kredite in Höhe von 5,0 Mio. Euro im Rahmen der vorgenannten Konditionen zu den tagesaktuell günstigsten Konditionen aufnehmen. Die Stadtverordnetenversammlung wird nach Abschluss der Kreditverträge in der nächst folgenden Sitzung über den ausgehandelten Zinssatz informiert.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Beim Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS)

 

Die finanziellen Auswirkungen der Kredite sind im Wirtschaftsplan 2007 des KIS, der am 7.3.2007, DS 07/SVV/0020, beschlossen wurde, sowie im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2008 berücksichtigt.

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