Mitteilungsvorlage - 08/SVV/0069

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Unter der o.g. Drucksache hat sich die Stadtverordnetenversammlung dafür ausgesprochen, dass die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) ab 2008 einen Sozialtarif für Strom einführt. Dabei soll finanzschwachen Haushalten die Grundgebühr erlassen werden.

 

Der Oberbürgermeister wurde aufgefordert, dieses Anliegen zur Prüfung und Entscheidung an die EWP heranzutragen.

 

Über das Ergebnis soll die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 06. Februar 2008 informiert werden.

 

Hierzu ist Folgendes auszuführen:

 

Bei der EWP handelt es sich um ein mehrheitlich (65%) kommunales Unternehmen mit privater Beteiligung (35%) durch die E.ON edis AG.

 

Gemäß § 11 Abs. 6 Buchst. k) Gesellschaftsvertrag der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) entscheidet der Aufsichtsrat der EWP abschließend mit einer Mehrheit von 7/9 der Stimmen über die Festsetzung und Änderung der allgemeinen Tarife für Gas, Strom und Fernwärme und die Netznutzungsentgelte sowie die allgemeinen Versorgungsbedingungen und Grundzüge der Sondervertragsregelungen, also ggf. auch über die Einführung eines Sozialrabatts.

 

Gemäß den gesellschaftsvertraglichen Regelungen setzt die Einführung eines Sozialtarifs auch das Einverständnis der Aufsichtsratsmitglieder, die durch den Mitgesellschafters in den Aufsichtsrat der EWP entsandt wurden, voraus.

 

In der letzten Aufsichtsratssitzung der EWP am 15. November 2007 wurde zwar die Einführung eines Sozialrabattes thematisiert, ein diesbezüglicher Beschluss jedoch nicht gefasst. Auf der nächsten Aufsichtsratssitzung am 07. Februar 2008 soll diese Thematik erneut Gegenstand sein.

 

Insofern können Ergebnisse der Prüfung und Entscheidung erst nach der Aufsichtsratssitzung der EWP am 07. Februar 2008 der SVV vorgelegt werden.

 

 

 

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Erläuterung

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch den bestehenden steuerlichen Querverbund zwischen der SWP und der EWP sowie dem ViP hätte die Einführung eines Sozialrabattes ggf. auch Auswirkungen auf die Landeshauptstadt Potsdam.

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