Beschlussvorlage - 08/SVV/0075

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Erste Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Stadtbeleuchtung Potsdam“ der Landeshauptstadt Potsdam vom 20. Februar 1996.

Reduzieren

Erläuterung

Sachverhalt:

 

1. Sachverhalt 

 

Mit dem vorliegenden Entwurf einer Satzungsänderung soll den gültigen gesetzlichen Regelungen entsprochen werden.

 

 

Folgende wesentliche Änderungen wurden vorgenommen.

 

1.      Der Zweck und die Aufgaben des Eigenbetriebes (§ 2 der Satzung) wurden konkretisiert und mit einer Regelung zur Führung des Anlagenkatasters ergänzt.

2.      § 11 Ab. 2, 1. Anstrich wurde gestrichen, da dem Werksausschuss gemäß § 103 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) bzw. § 93 Abs. 2 Kommunalrechtsreformgesetz (BbgKVerf) nur Gemeindevertreter, Beschäftigte des Eigenbetriebes sowie sachkundigen Einwohner, jedoch nicht der/ die Beigeordnete der Gemeinde als Mitglieder angehören dürfen.

3.      Um der/ dem Beigeordneten für den Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bauen in der Betriebssatzung dennoch ein Recht zur Teilnahme an den Sitzungen des Werksausschusses ohne Stimmberechtigung einzuräumen, wurde § 11 Abs. 3 der Satzung diesbezüglich ergänzt.

 

Die Satzungsänderung folgt auch dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 7. April 2007 über die Stellungnahme des Oberbürgermeisters zum Prüfbericht des Kommunalen Prüfungsamtes des Ministerium des Innern des Landes Brandenburg (KPA) vom 29. Mai. 2006 zum Az. KPA/A-392-1-343 über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung Potsdam (Beschluss-Nummer 07/SVV/0019).

 

 

2. Rechtliche Grundlagen

 

Gemäß § 35 Abs. 2 Nr. 10 GO bzw. § 28 Abs. 2 Nr. 3 BbgKVerf ist der Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung über die Änderung von Satzungen vorbehalten. 

 

 

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Durch die vorgeschlagenen Änderungen der Betriebssatzung ergeben sich für die Landeshauptstadt Potsdam keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erste Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Stadtbeleuchtung Potsdam“ der Landeshauptstadt Potsdam vom ............................

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am ........... folgende Satzung beschlossen:

 

 

Rechtsgrundlagen

 

·         § 5 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I, S 154), zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 1 Satz 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes vom 18.12. 2007 (GVBl.I/07, S. 286)

 

  • Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden - Eigenbetriebsverordnung -(EigV) vom 27. März 1995  (GVBl. II S.314), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 28. November 2001 (GVBl. II/01S. 638,639)

 

 

Artikel 1

 

Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Stadtbeleuchtung Potsdam“ der Landeshauptstadt Potsdam vom 20. Februar 1996 (Amtsblatt der Landeshauptstadt Potsdam Nr. 3 vom 21. März 1996) wird wie folgt geändert:

 

 

I. § 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

 

„Straßenbeleuchtungsanlagen und Verkehrsleiteinrichtungen“ wird ersetzt durch „Straßenbeleuchtungsanlagen, Lichtsignalanlagen, beleuchteten Verkehrszeichen, Parkscheinautomaten, Verkehrs- und Parkleitsysteme.“

 

 

II. § 2 Absatz 2

 

§ 2 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:

 

„Straßenbeleuchtungsanlagen und Verkehrsleiteinrichtungen“ wird ersetzt durch „in Absatz 1 genannten Anlagen.“

 

 

III. § 2 Absatz 3

 

1. § 2 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:

 

„Straßenbeleuchtungsanlagen und Verkehrsleiteinrichtungen“ wird ersetzt durch „in Absatz 1 genannten Anlagen.“

 

2. § 2 Absatz 3 wird um Satz 3 wie folgt ergänzt:

 

„Der jeweils aktuelle Stand zur Entwicklung der einzelnen Posten des städtischen Anlagevermögens der in Absatz 1 genannten Anlagen wird im Anlagenkataster einmal pro Jahr nachgewiesen.“

 

 

IV. § 11 Absatz 2

 

1. In § 11 Absatz 2 wird Spiegelstrich 1 „- der Beigeordnete, zu dessen Geschäftsbereich der Eigenbetrieb gehört.“ ersatzlos gestrichen.

 

 

2. § 11 Absatz 2 Spiegelstrich 3 wird wie folgt geändert:

 

- „drei von der Stadtverordnetenversammlung gewählte Mitglieder“ wird ersetzt durch --„drei von der Stadtverordnetenversammlung bestellte Mitglieder.“ 

 

 

V. § 11 Absatz 3

 

§ 11 Absatz 3 wird geändert in:

 

An den Sitzungen des Werkausschusses nimmt die Werkleitung mit beratender Stimme teil. Sie ist auf Verlangen verpflichtet, zu den Beratungsgegenständen Stellung zu nehmen und Auskünfte zu erteilen. Die/ der Beigeordnete für den Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bauen der Landeshauptstadt Potsdam und eine Vertreterin/ ein Vertreter des Bereiches Beteiligungsmanagement der Landeshauptstadt können an den Werksausschusssitzungen ohne Stimmberechtigung teilnehmen.“

 

 

 

Artikel 2

 

Die Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

 

Potsdam, den ........................

 

 

...............................................

Jann Jakobs

Oberbürgermeister

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...