Beschlussvorlage - 08/SVV/0075
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungssatzung für den Eigenbetrieb "Stadtbeleuchtung Potsdam"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Bereich Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.02.2008
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Erläuterung
Sachverhalt:
1. Sachverhalt
Mit dem vorliegenden Entwurf einer
Satzungsänderung soll den gültigen gesetzlichen Regelungen entsprochen werden.
Folgende wesentliche Änderungen wurden vorgenommen.
1.
Der Zweck und die
Aufgaben des Eigenbetriebes (§ 2 der Satzung) wurden konkretisiert und mit
einer Regelung zur Führung des Anlagenkatasters ergänzt.
2.
§ 11 Ab. 2, 1. Anstrich
wurde gestrichen, da dem Werksausschuss gemäß § 103 Abs. 3 Gemeindeordnung für
das Land Brandenburg (GO) bzw. § 93 Abs. 2 Kommunalrechtsreformgesetz (BbgKVerf) nur
Gemeindevertreter, Beschäftigte des Eigenbetriebes sowie sachkundigen
Einwohner, jedoch nicht der/ die Beigeordnete der Gemeinde als Mitglieder
angehören dürfen.
3.
Um der/ dem
Beigeordneten für den Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bauen in der
Betriebssatzung dennoch ein Recht zur Teilnahme an den Sitzungen des
Werksausschusses ohne Stimmberechtigung einzuräumen, wurde § 11 Abs. 3 der
Satzung diesbezüglich ergänzt.
Die Satzungsänderung folgt auch dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 7. April 2007 über die Stellungnahme des
Oberbürgermeisters zum Prüfbericht des Kommunalen Prüfungsamtes des Ministerium
des Innern des Landes Brandenburg (KPA) vom 29. Mai. 2006 zum Az.
KPA/A-392-1-343 über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des
Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung Potsdam (Beschluss-Nummer 07/SVV/0019).
2. Rechtliche Grundlagen
Gemäß § 35 Abs. 2 Nr. 10
GO bzw. § 28 Abs. 2 Nr. 3 BbgKVerf ist der
Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung über die Änderung von
Satzungen vorbehalten.
3. Finanzielle Auswirkungen
Durch die vorgeschlagenen Änderungen der Betriebssatzung
ergeben sich für die Landeshauptstadt Potsdam keine finanziellen Auswirkungen.
Erste Satzung zur Änderung der Betriebssatzung
für den Eigenbetrieb „Stadtbeleuchtung Potsdam“ der Landeshauptstadt Potsdam
vom ............................
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer
Sitzung am ........... folgende Satzung beschlossen:
Rechtsgrundlagen
·
§ 5 der Gemeindeordnung (GO) für das Land
Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I, S
154), zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 1 Satz 1 des
Kommunalrechtsreformgesetzes vom 18.12. 2007 (GVBl.I/07, S. 286)
- Verordnung
über die Eigenbetriebe der Gemeinden - Eigenbetriebsverordnung -(EigV) vom
27. März 1995 (GVBl. II
S.314), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 28. November
2001 (GVBl. II/01S. 638,639)
Artikel 1
Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb
„Stadtbeleuchtung Potsdam“ der Landeshauptstadt Potsdam vom 20. Februar 1996
(Amtsblatt der Landeshauptstadt Potsdam Nr. 3 vom 21. März 1996) wird wie
folgt geändert:
I. § 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
„Straßenbeleuchtungsanlagen und
Verkehrsleiteinrichtungen“ wird ersetzt durch „Straßenbeleuchtungsanlagen, Lichtsignalanlagen, beleuchteten Verkehrszeichen, Parkscheinautomaten,
Verkehrs- und Parkleitsysteme.“
II. § 2 Absatz 2
§ 2 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
„Straßenbeleuchtungsanlagen und
Verkehrsleiteinrichtungen“ wird ersetzt durch „in Absatz 1 genannten Anlagen.“
III. § 2 Absatz 3
1. § 2 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:
„Straßenbeleuchtungsanlagen und
Verkehrsleiteinrichtungen“ wird ersetzt durch „in Absatz 1 genannten Anlagen.“
2. § 2 Absatz 3 wird um Satz 3 wie folgt ergänzt:
„Der jeweils aktuelle Stand zur Entwicklung der
einzelnen Posten des städtischen Anlagevermögens der in Absatz 1 genannten
Anlagen wird im Anlagenkataster einmal pro Jahr nachgewiesen.“
IV. § 11 Absatz 2
1. In § 11 Absatz 2 wird Spiegelstrich 1 „- der
Beigeordnete, zu dessen Geschäftsbereich der Eigenbetrieb gehört.“ ersatzlos
gestrichen.
2. § 11 Absatz 2 Spiegelstrich 3 wird wie folgt
geändert:
- „drei von der Stadtverordnetenversammlung gewählte
Mitglieder“ wird ersetzt durch --„drei von der Stadtverordnetenversammlung bestellte
Mitglieder.“
V. § 11 Absatz 3
§ 11 Absatz 3 wird geändert in:
„An den Sitzungen des Werkausschusses nimmt die Werkleitung
mit beratender Stimme teil. Sie ist auf Verlangen verpflichtet, zu den Beratungsgegenständen
Stellung zu nehmen und Auskünfte zu erteilen. Die/ der Beigeordnete für den
Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bauen der Landeshauptstadt Potsdam und
eine Vertreterin/ ein Vertreter des Bereiches Beteiligungsmanagement der
Landeshauptstadt können an den Werksausschusssitzungen ohne Stimmberechtigung
teilnehmen.“
Artikel 2
Die Satzung tritt am Tag nach der
Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Potsdam, den ........................
...............................................
Jann Jakobs
Oberbürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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