Beschlussvorlage - 08/SVV/0094

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

Die Stelle 490 000 01 „Fachbereichsleiter/In Stadterneuerung und Denkmalpflege“

wird zur externen Besetzung, befristet für 4 Jahre, parallel extern und intern, ausgeschrieben.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Stelle ist seit Mai 2007 frei und zur Absicherung der Aufgabenerledigung seit dem 01. Juni 2007 kommissarisch besetzt.

 

Eine qualifikationsgerechte Besetzung der Stelle entsprechend der speziellen Aufgaben soll zeitnah erfolgen. Um Zeitverzug zu vermeiden, der dadurch entstehen könnte, dass die parallel durchgeführte interne Ausschreibung zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis führt, ist beabsichtigt, eine externe Ausschreibung der Stelle zeitgleich zur internen Ausschreibung durchzuführen.

 

Mit dem Fachbereich Stadterneuerung und Denkmalpflege besteht in der Struktur der Bauverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam eine Verwaltungseinheit, die für die besonderen Aufgaben der Stadterneuerung und Denkmalpflege zuständig ist.

Maßnahmen des besonderen Städtebaurechts (Sanierungsmaßnahmen und städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen) werden auch in absehbarer Zukunft ein wichtiger Bestandteil der Potsdamer Stadtentwicklungspolitik sein. Die Weiterführung der Bund-Länder-Programme Stadterneuerung, Städtebaulicher Denkmalschutz und Soziale Stadt wird auch künftig spezifische Kompetenzen erfordern. Neben dem sachgerechten Einsatz und der vorgabenkonformen Abrechnung der Städtebauförderung gewinnen die rechtssichere Erhebung und Verwendung von Ausgleichsbeträgen sowie die Gewinnung und Lenkung von öffentlichen, halb-öffentlichen und privaten Investitionen zunehmend an Bedeutung.

 

Absehbare Veränderungen in der Städtebauförderung werden neue Programme (Stärkung von Innenstädten und Zentren) zur Folge haben, von denen die Landeshauptstadt profitieren kann.

 

Die Landeshauptstadt ist Untere Denkmalschutzbehörde und erfüllt diese Aufgabe in Kooperation mit der in eigener Zuständigkeit tätigen Unteren Denkmalschutzbehörde „Stiftung Preußische Schlösser und Gärten“.

Die besondere Bedeutung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist durch den UNESCO- Welterbestatus für die Schlösser und Gärten und andere Teile des Stadtgebietes gegeben.

Mit der Bündelung der für die Aufgaben von Stadterneuerung und Denkmalpflege erforderlichen Fachkompetenz in einem eigenständigen Fachbereich wird den spezifischen Bedingungen der Landeshauptstadt Rechnung getragen.

 

Innerhalb des Fachbereiches sind gegebenenfalls Anpassungen erforderlich, um auf veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren.

Die Steuerung dieser Prozesse sowie die Koordinierung und Steuerung der mit der Durchführung  von Maßnahmen beauftragten Sanierungs- und Entwicklungsträger ist durch den /die Leiter/in des Fachbereiches Stadterneuerung und Denkmalpflege zu gewährleisten.

 

Darüber hinaus sind die sich aus dem Projekt „Qualitätsmanagement Bauverwaltung“ ergebenen Anforderungen an den Fachbereich durch eine entsprechend qualifizierte und erfahrene Leitungskraft umzusetzen.

Das Auswahlverfahren wird daher durch extern begleitende Elemente aus den Bereichen Personalführung, Organisations- und Finanzmanagement ergänzt.

Die Tätigkeitsbeschreibung wird zum Zeitpunkt der beabsichtigten Ausschreibung im Rahmen des Qualitätsmanagements Bauverwaltung den modernen Anforderungen an die Funktion angepasst sein.

Die Vergütung erfolgt gem. § 1 Abs. 2 b TvöD.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es handelt sich um eine im Haushalt 2008 freie besetzbare Stelle.

Die erforderlichen Personalkosten sind im Unterprodukt geplant.

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Anlagen

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