Beschlussvorlage - 08/SVV/0094
Grunddaten
- Betreff:
-
Externe Stellenbesetzung der Stelle 490 000 01"Fachbereichsleiter/In Stadterneuerung und Denkmalpflege"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Verwaltungsmanagement
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Servicebereich Verwaltungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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13.02.2008
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Erläuterung
Begründung:
Die Stelle ist seit Mai 2007 frei und zur Absicherung der Aufgabenerledigung seit dem 01. Juni 2007 kommissarisch besetzt.
Eine qualifikationsgerechte Besetzung der Stelle
entsprechend der speziellen Aufgaben soll zeitnah erfolgen. Um Zeitverzug zu
vermeiden, der dadurch entstehen könnte, dass die parallel durchgeführte
interne Ausschreibung zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis führt, ist
beabsichtigt, eine externe Ausschreibung der Stelle zeitgleich zur internen
Ausschreibung durchzuführen.
Mit dem
Fachbereich Stadterneuerung und Denkmalpflege besteht in der Struktur der
Bauverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam eine Verwaltungseinheit, die für die
besonderen Aufgaben der Stadterneuerung und Denkmalpflege zuständig ist.
Maßnahmen
des besonderen Städtebaurechts (Sanierungsmaßnahmen und städtebauliche
Entwicklungsmaßnahmen) werden auch in absehbarer Zukunft ein wichtiger Bestandteil
der Potsdamer Stadtentwicklungspolitik sein. Die Weiterführung der
Bund-Länder-Programme Stadterneuerung, Städtebaulicher Denkmalschutz und
Soziale Stadt wird auch künftig spezifische Kompetenzen erfordern. Neben dem
sachgerechten Einsatz und der vorgabenkonformen Abrechnung der
Städtebauförderung gewinnen die rechtssichere Erhebung und Verwendung von
Ausgleichsbeträgen sowie die Gewinnung und Lenkung von öffentlichen,
halb-öffentlichen und privaten Investitionen zunehmend an Bedeutung.
Absehbare
Veränderungen in der Städtebauförderung werden neue Programme (Stärkung von
Innenstädten und Zentren) zur Folge haben, von denen die Landeshauptstadt
profitieren kann.
Die
Landeshauptstadt ist Untere Denkmalschutzbehörde und erfüllt diese Aufgabe in
Kooperation mit der in eigener Zuständigkeit tätigen Unteren
Denkmalschutzbehörde „Stiftung Preußische Schlösser und Gärten“.
Die
besondere Bedeutung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist durch den
UNESCO- Welterbestatus für die Schlösser und Gärten und andere Teile des
Stadtgebietes gegeben.
Mit der
Bündelung der für die Aufgaben von Stadterneuerung und Denkmalpflege
erforderlichen Fachkompetenz in einem eigenständigen Fachbereich wird den
spezifischen Bedingungen der Landeshauptstadt Rechnung getragen.
Innerhalb
des Fachbereiches sind gegebenenfalls Anpassungen erforderlich, um auf
veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren.
Die
Steuerung dieser Prozesse sowie die Koordinierung und Steuerung der mit der
Durchführung von Maßnahmen
beauftragten Sanierungs- und Entwicklungsträger ist durch den /die Leiter/in
des Fachbereiches Stadterneuerung und Denkmalpflege zu gewährleisten.
Darüber
hinaus sind die sich aus dem Projekt „Qualitätsmanagement Bauverwaltung“
ergebenen Anforderungen an den Fachbereich durch eine entsprechend
qualifizierte und erfahrene Leitungskraft umzusetzen.
Das
Auswahlverfahren wird daher durch extern begleitende Elemente aus den Bereichen
Personalführung, Organisations- und Finanzmanagement ergänzt.
Die
Tätigkeitsbeschreibung wird zum Zeitpunkt der beabsichtigten Ausschreibung im
Rahmen des Qualitätsmanagements Bauverwaltung den modernen Anforderungen an die
Funktion angepasst sein.
Die Vergütung erfolgt gem. § 1 Abs. 2 b TvöD.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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