Beschlussvorlage - 08/SVV/0082
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Planungsziele des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 107 "Kaserne Krampnitz", OT Fahrland
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
06.02.2008
| |||
|
05.03.2008
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
12.02.2008
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Planungsziele des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 107 „Kaserne Krampnitz werden geändert (siehe Anlage 1).
2. Die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 107 „Kaserne Krampnitz“ ist auf der Basis des städtebaulichen Konzeptes für die Entwicklung der Kaserne Krampnitz (siehe Anlage 2) zu betreiben.
Erläuterung
Anlage 1
Begründung:
Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum
Bebauungsplan Nr. 107 "Kaserne Krampnitz", OT
Fahrland
Die
Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 30.08.2006 die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 107 "Kaserne Krampnitz" gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 28,
30 bis 52 der Flur 6 und Flurstücke 1 bis 21, 55 bis 82 der Flur 5 der
Gemarkung Fahrland und die Flurstücke 131 bis 137 und 150 bis 153 der Flur 1
der Gemarkung Krampnitz und wird wie folgt abgegrenzt:
im Norden: durch
den Großen Graben und das Große Luch
im Süd-Osten: durch
die nördliche Spitze des Krampnitzsees / Bundesstraße B 2
im Süden-Westen: durch
die Landesstraße L 92
im Westen: durch
Landwirtschaftsflächen östlich des Wohngebietes "Eisbergstücke"
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 107 ha. Die Lage
des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt (s. Anlage).
Bestehende Situation
Das Plangebiet liegt direkt an der Bundesstraße 2 im südöstlichen
Teil des Ortsteiles Fahrland.
Im Osten grenzt die Kaserne
unmittelbar an die Ortslage Krampnitz, im Norden an das "Große Luch"
und die "Große Grabenniederung" - Teile des Naturschutzgebietes
"Döberitzer Heide". Im Westen schließt sich intensiv genutztes Ackerland
an die Kasernenflächen an. Im Südosten bildet die B 2 am nördlichen Ufer des
Krampnitzsees die Grenze. Südwestlich grenzt die auf den alten Ortskern
Fahrland parallel zum Fahrländer See verlaufende Trasse der Landesstraße 92 das
Plangebiet ein.
Die Kaserne Krampnitz liegt inmitten des
Landschaftsschutzgebietes "Königswald mit Havelseen und Seeburger
Agrarlandschaft", ist jedoch selbst vom Schutzstatus ausgeschlossen.
Der Altbaubestand aus dem Jahre 1938 steht seit 1999 als
Gesamtanlage, eine kleine Gruppe von Gebäuden um das Casino zusätzlich jeweils
als Einzeldenkmal, unter Denkmalschutz. Den überwiegenden Teil dieser als
Ensemble geschützten Altbausubstanz bilden die als Unterkünfte und Wohnheime
für die Schüler, Ausbilder und Offiziere der Kavalleriereitschule geplanten,
zweigeschossigen, in weitläufige Freianlangen integrierten Walmdach - Gebäude.
Nach der Übernahme durch die sowjetische Armee 1945 wurden
zusätzlich zu den historischen Wohn- und Unterkunftsgebäuden unter anderem
Reparaturrampen, Tankstellen, Garagen, Lagerhallen und Kesselhäuser errichtet
und das Gelände nunmehr als Kaserne der Westgruppe der Sowjetischen
Streitkräfte genutzt. Seit dem Abzug der Sowjetischen Armee im Jahre 1991 blieb
die Liegenschaft größtenteils ungenutzt.
An ihrem östlichen Rand ist die
Einfamilienhaussiedlung Ketziner-, Fahrländer-, Hannoveraner-, Lenau-,
Gellertstraße etc. bis heute durchgängig bewohnt gewesen. Vereinzelt wurden
seit dem Auszug der Sowjetischen Armee das Stabsgebäude und der Casino-Komplex
für gewerbliche Nutzungen vermietet. Die südöstliche Hälfte der Liegenschaft
besteht hauptsächlich aus ehemaligen Wohngebäuden, die heute ebenfalls
größtenteils unter Denkmalschutz stehen.
Planungsanlass und Erforderlichkeit der Planung
Im Juli
2007 wurde die Gesamtliegenschaft durch die TG-Group erworben. Nach Eingang der
vertraglich vereinbarten Kaufpreiszahlung wurde der Erwerb durch den
Haushaltsausschuss des Landes bestätigt. Die TG-Group leitete daraufhin mit
diversen Gutachten, der Vermessung des Gesamtgeländes sowie der Entwicklung
eines städtebaulichen Konzeptes umgehend die erforderlichen vorbereitenden
Planungen ein, sodass sich nunmehr eine realistische Chance bietet, diese
Konversionsfläche einer neuen Nutzung zuzuführen.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter
Berücksichtigung des Denkmalschutzes und der Altlastenproblematik sowie zur
Einbindung in den sensiblen Landschaftsraum sowie zur Klärung der Erschließung
ist ein Bauleitplanverfahren erforderlich.
Nur über ein
umfassendes Bauleitplanverfahren ist es möglich, die komplexen städtebaulichen
und landschaftsplanerischen Rahmenbedingungen zu ermitteln und in den
Abwägungsprozess einzustellen.
Planungsziele
Der
vielfältige Bestand an denkmalgeschützten Gebäuden und die historischen
Freiflächen- und Grünanlagen soll erhalten bleiben, mit den neuen Nutzungen
eine langfristige Sicherung erfahren und in seiner räumlichen Qualität wieder
erlebbar werden.
Ziel der Planung ist es, dieses Gebiet einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung zuzuführen und es – trotz seiner eher peripheren
Lage – in den räumlichen und funktionalen Zusammenhang der Stadt zu
integrieren.
Dabei ist auch durch eine kommunalwirtschaftliche Betrachtung
sorgfältig zu ermitteln, wie investive Belastungen und Folgekosten, vor allem
für die infrastrukturelle Ausstattung, vermieden werden können, und durch
geeignete Vereinbarungen sicherzustellen, dass solche Nachteile für die Stadt
und ihre Einwohner ausgeschlossen bleiben.
Das Gelände soll mit
Nutzungen wie Wohnen, Sport, Tourismus und Gewerbe (siehe Anlage) in
Anspruch genommen werden und das zu erwartende Wachstum der Landeshauptstadt
bis 2020 unterstützen, ohne dass damit andere Entwicklungsschwerpunkte in ihrer
Realisierung gebremst werden. Dies ist bei der Profilierung der zu
entwickelnden Angebote zu berücksichtigen.
Durch geeignete Festsetzungen zum Maß der baulichen
Nutzung, zur Aufteilung der überbaubaren Flächen sowie zu den erforderlichen
Erschließungsflächen und Grünflächen sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Villen-Vororts als
Wald-Siedlung nach dem Vorbild z.B. von Wilhelmshorst oder ähnlichen
hochwertig- individuellen Standorten geschaffen werden. Die festzulegenden
Vorgaben für die städtebaulich-gestalterische Struktur vor allem in den zu
entwickelnden Neubauflächen müssen sicherstellen, dass dieser formulierte
Anspruch auch dauerhaft garantiert bleibt.
Die Reaktivierung der bestehenden baulichen
Strukturen und Neuerrichtung der vorgesehenen Wohnbauflächen soll das in
Potsdam zu geringe Angebot an Villen und Eigentumswohnungen der gehobenen
Mittelklasse verstärken und soll so keine Konkurrenz zu den vorhandenen
Wohnbauflächenpotentialen im weiteren Stadtgebiet
darstellen.
Gleichzeitig sollen Sportanlagen insbesondere auch für den
Reitsport und den Modernen Fünfkampf (Landesstützpunkt für Nachwuchsförderung)
geschaffen und damit ein weiterer maßgeblicher touristischer Anziehungspunkt
entwickelt sowie ein Landhotel unter Einbeziehung des Casino-Komplexes
errichtet werden. In begrenztem Umfang sollen zusätzlich Gewerbeflächen für ein
Forschungs- und Kompetenzzentrum geschaffen
werden, das die Potentiale des Wissenschaftsstandortes Potsdam um weitere
Angebote für Ausgründungen und Ansiedlungen zukunftsgerichteter Betriebe und
Unternehmungen ergänzt. Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Potsdam sollen
ergänzend auch weitere gewerbliche Nutzungen in angemessenem Umfang vorgesehen
werden. Damit soll den Zielen des Stadtentwicklungsplanes Gewerbe zur Sicherung
bzw. Erschließung von Gewerbeflächenpotenzialen für die Ansiedlung von
Unternehmen Rechnung getragen werden. Zur Sicherung von Potenzialflächen für
die gewerbliche Entwicklung wird das als Anlage beiliegende Entwicklungskonzept
entsprechend überarbeitet.
Das Gelände gliedert sich städtebaulich in drei charakteristische
Bereiche, die durch die räumlich großzügigen, aufwendig gestalteten Freiflächen
mit ihren Blickachsen und Alleen in eine Gesamtanlage eingebunden sind.
Den südlichen Teil bildet eine Einfamilienhaus-Siedlung im Stil
der 30iger Jahre, in der Struktur vergleichbar mit der so genannten
„Estorff-Siedlung“ am Neuen Garten. Hier soll das ursprüngliche Ensemble
erhalten und behutsam im Stil des zu sanierenden Bestandes ergänzt werden. Die
einzelnen Baukörper können heutigen Wohnbedürfnissen angepasst werden, d.h. aus
erdgeschossigen Satteldach-Doppelhaushälften entstehen Einfamilienhäuser, aus
den zweigeschossigen Vierfamilienhäusern mit Walmdach jeweils zwei
zweigeschossige Doppelhaushälften. Die mittlerweile verfallenen,
unmaßstäblichen Neubauten der 60er und 70er Jahre werden entfernt.
Der als Ensemble geschützte eigentliche Gebäudekomplex der
ehemaligen Kavalleriereitschule soll, einschließlich seiner imposanten, bereits
in der Entstehungszeit mit höchstem Aufwand, wie z.B. damals bereits 20 Jahre
alten Bäumen gestalteten parkähnlichen Freianlagen, ein Quartier für großzügige
Eigentumswohnungen bilden, die einen jeweiligen eigenen Gartenanteil und
weitläufige Gemeinschaftseigentumsflächen erhalten.
Einzelne Gebäudegruppen in herausgehobener Position, wie etwa das
Casino als möglicher Hotelstandort, das sogenannte „Fähnrichsheim“, oder auch
das Gebäudeensemble des Zufahrtsportals im Südwesten werden für gewerbliche
Büronutzungen aufbereitet. Die Flächen für den Reitsport sollten nördlich des
Casinos in Nachbarschaft zur angrenzenden Döberitzer Heide angeordnet werden,
wobei von dort auch der traditionsreiche Reit- und Turnierplatz im Zentrum der
Gesamtanlage als neuanzulegendes Übungsgelände für den Reitsport zu Pferde zu
erreichen wäre und so in seiner ursprünglichen Nutzung erhalten bleiben könnte.
Der im Westen bzw. Nordwesten anschließende Bereich soll
vollständig entsiegelt und mit Ausnahme des Allee- und Solitärbaumbestandes
vollständig beräumt werden. Auf der Grundlage eines völlig neuen Systems von
Erschließungsstraßen, in das der vorhandene Baumbestand integriert wird, soll
hier ein Villengebiet als Waldsiedlung errichtet werden. Die großzügigen
öffentlichen Räume werden den prägenden Charakter der östlich anschließenden
historischen Freianlagen aufnehmen, die dortigen strengen orthogonalen und
axialen Strukturen jedoch in ein System aus ausschließlich in Form von
geschwungenen Linien und Kurven gestalteten Straßenzügen übergeführt. Die
dadurch entstehenden weich geformten, aufzuforstenden Ränder an der Peripherie
des Geländes verbinden sich mit dem Bild der anschließenden freien Landschaft.
Die Ansiedlung von Einzelhandel soll nur zur
kleinteiligen Nahversorgung im Rahmen der geplanten Nutzungen zulässig sein,
ohne dass hierdurch ein neuer zentraler Versorgungsbereich im Sinne des in
Arbeit befindlichen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes entsteht. Nur unter
diesen Voraussetzungen wird dies im Zusammenhang mit dem Nutzungskonzept als
sinnvoll und für die zentralen Bereiche der Stadt und den zu entwickelnden
zentralen Versorgungsbereich in Groß-Glienicke als unschädlich bewertet.
Im
Rahmen des Planverfahrens ist zu klären, in welcher Weise die im
Raumordnungsverfahren linienbestimmte Trassierung der nördlichen Umgehung
Potsdams zwischen den Bundesstraßen B 2 und B 273 (sogenannte „B 2n“) in eine
zielgerichtete städtebauliche Entwicklung eingebunden werden kann, oder ob eine
besser integrierbare alternative Führung gefunden werden kann. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass dieses Projekt in der Bedarfsplanung des Bundes lediglich
im „weiteren künftigen Bedarf“ eingeordnet ist, also mit höchster
Wahrscheinlichkeit vor dem Jahr 2015 planerisch nicht weiter verfolgt wird.
Gesetzliche Voraussetzungen für den Bebauungsplan
Die gesetzlichen Grundlagen für die Aufstellung eines
Bebauungsplans gemäß § 2 BauGB liegen vor. Der Bebauungsplan ist mit den
Grundsätzen des § 1 Abs. 5 BauGB vereinbar.
Das
Plangebiet ist im Landesentwicklungsplan (LEPeV) des Landes Brandenburg als
"Siedlungsbereich" dargestellt. Die vorgesehenen Nutzungen sind daher
mit den Zielen der Raumordnung vereinbar.
Der Flächennutzungsplan für den Ortsteil
Fahrland stellte diesen Bereich als Gewerbe-, Misch- und Wohnbaufläche sowie
Sonderbaufläche Freizeit und Erholung dar. Diese Darstellung deckt sich nicht
mit dem beschriebenen Vorhaben. Da ohnehin aktuell die Aufstellung des
Flächennutzungsplanes für das gesamte Stadtgebiet betrieben wird, können die
vorgenannten Planungsziele auf dieser Ebene parallel in eine Ergänzung der
Darstellungen des Flächennutzungsplans einfließen.
Für die Belange des Umweltschutzes ist eine Umweltprüfung
durchzuführen, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in
einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umfang der
Umweltprüfung wird sich schwerpunktmäßig auf die Themenfelder Altlasten und
Bodenversiegelung sowie auf die Ermittlung der Eingriffe in Natur und
Landschaft erstrecken.
Verfahrensausblick:
Vieles spricht dafür, dass die Entwicklung eines
Bebauungsplanes für die gesamte Fläche den Bedingungen für die schrittweise
Entwicklung des großen zusammenhängenden Areals nicht gerecht wird. Zugleich
muss – vor allem mit Blick auf den fortschreitenden Verfall der
denkmalgeschützten Bestände ein großes Interesse daran bestehen, möglichst
zügig erste Schritte der Reaktivierung einzuleiten.
Deshalb soll unter sinngemäßer Anwendung der
Verfahrensüberlegungen zu einer zügigen Reaktivierung der Speicherstadt eine
schrittweise Entwicklung im Rahmen einer städtebaulichen Rahmenvereinbarung
auf der Grundlage einer Masterplanung betrieben werden.
Damit soll erreicht
werden, dass unter Wahrung der Entscheidungshoheit der
Stadtverordnetenversammlung über die Ziele und Ausprägungen der städtebaulichen
Entwicklung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt unter Ausschöpfung von
Spielräumen der planungsrechtlichen Beurteilung auch vorgezogen bereits
Baugenehmigungen für erste, im einzelnen zu definierende Abschnitte der
Entwicklung erteilt werden können.
Zugleich soll damit
in enger Zusammenarbeit zwischen der Grundstücksentwicklerin und der
Landeshauptstadt ein schrittweise verdichtetes und konkretisiertes planerisches
Gerüst fixiert werden, das für die weitere Entwicklung die notwendige
planerische und wirtschaftliche Sicherheit gibt.
Im
weiteren Verlauf des Planungsverfahrens kann auf dieser Grundlage geklärt
werden, ob ggf. die Entwicklung von Bebauungsplänen für Teilflächen die Ziele
dieses Aufstellungsbeschlusses besser und einer zügigen und zielgerichteten
Entwicklung zuträglicher ist als die abschließende Festlegung aller
detaillierten Bedingungen in einem einzigen Verfahren für das gesamte Areal.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für den städtischen Haushalt entstehen durch die Herbeiführung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan nicht.
Die
Kosten für die Planungsleistungen inklusive der nichthoheitlichen
Verwaltungskosten sowie für die Umsetzung der Planung wird der Vorhabenträger
zu tragen haben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
237,4 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
2,9 MB
|