Mitteilungsvorlage - 08/SVV/0088
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierungsgebiet "Potsdamer Mitte", Prüfauftrag zur Erweiterung des Hafengebäudes der Weißen Flotte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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06.02.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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12.02.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Im Ergebnis der Prüfung teilt der Oberbürgermeister
mit:
Die
Verwaltung hatte den Auftrag zu prüfen, welche Erweiterungen des Hafengebäudes
der Weißen Flotte unter Berücksichtigung der Sanierungsziele im
Sanierungsgebiet „Potsdamer Mitte“ möglich sind, um den Service und Betrieb der
Weißen Flotte an heutige Anforderungen anpassen zu können und eine
wirtschaftliche Optimierung zu ermöglichen.
Die
Prüfung erfolgte in folgenden Schritten:
- Klärung der Anforderungen der
Weißen Flotte
- Analyse der Sanierungsziele für
den Teilbereich Lustgarten/ Hafenpromenade
- Vergleich der Anforderungen und
der Möglichkeiten im Rahmen der Sanierungsziele
- Erarbeitung von Empfehlungen
Prüfergebnis:
Die
Prüfung ergab folgende Befunde und Empfehlungen:
- Anforderungen der Weißen Flotte
( erarbeitet: Grübe-Architekten im Auftrag der Weiße Flotte
GmbH)
„Bis Dezember 1999 war die Weiße Flotte Potsdam GmbH eine städtische GmbH deren Anteile zu 100% durch die Stadt Potsdam gehalten wurden.
Die schlechte wirtschaftliche Situation der Weiße Flotte
Potsdam GmbH war wesentlicher Grund für die Privatisierung des Unternehmens im
Jahr 2000.
In
den Jahren 2000/2001 wurde zudem
im Rahmen der BUGA der Standort „Hafen/Neuer Lustgarten“ neugestaltet. Dieses Projekt wurde
durch EU-Mittel gefördert und hatte den Zweck, die touristische Infrastruktur
des Standortes zu entwickeln. Die Planung für das dazugehörige neue
Hafengebäude war zum Zeitpunkt der Veräußerung der Weißen Flotte Potsdam
bereits abgeschlossen, so dass durch den neuen Betreiber der Weißen Flotte
keine Möglichkeit der Einflussnahme auf die Planung bestand.
Bereits zur Wiedereröffnung dieses Standortes waren die
Kapazitäten im Bereich der sanitären Anlagen und der gastronomischen
Einrichtungen im Hinblick auf die Versorgung des Standortes „Hafen/Neuer
Lustgarten“ knapp bemessen.
Durch die positive Entwicklung der Weißen Flotte Potsdam
GmbH wurde der touristische Standort „Hafen / Neuer Lustgarten“ noch stärker
frequentiert als erhofft.
Entsprechend stieg auch die Zahl von Gästen auf den
Schiffen, welche ebenfalls gastronomisch vom Hafengebäude aus versorgt werden.
Daraus resultierend sind die oben genannten Bereiche nunmehr unzureichend und
benötigen eine Erweiterung, um einen Ausgleich an Angebot und Nachfrage zu
schaffen.
Zusammengefasst bedarf es einer ganzjährigen
Kapazitätserweiterung des Restaurants und der Küche, um Besucher und
Reisegruppen sowohl im Hafen, als auch auf den Schiffen versorgen zu können.
Schließlich wird im Zuge der Nachfrage auch das Angebot an touristischen
Leistungen immer weiter in die Vor- und Nachsaison ausgedehnt. Eine Erweiterung
würde den fortlaufenden Hafenbetrieb während der saisonalen Übergangszeiten
sichern. Zudem würden sich durch die Kapazitätserweiterung die
Arbeitsbedingungen der Angestellten verbessern und des weiteren neue
ganzjährige Arbeitsplätze geschaffen werden. Nicht zu vergessen ist hier noch
einmal der dringend notwendige Ausbau der sanitären Anlagen, um dem hohen
Besucheraufkommen der Weißen Flotte, und auch im Bereich des gesamten Lustgartens
gerecht zu werden.“
- Status
der Sanierungsziele für den Teilbereich Lustgarten/ Hafenpromenade
Die Planungsziele für den Lustgarten einschließlich
Sockelbereich des Hotels Mercure und Anlegestelle sind im Wettbewerbsverfahren
„Grüne Mitte/ Neuer Lustgarten“ erarbeitet worden. Das Ergebnis wurde durch die
SVV mit Beschluss vom 17.09.1998 bestätigt und in den Bericht über die
vorbereitenden Untersuchungen übernommen. Mit dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur förmlichen Festsetzung des Sanierungsgebietes
„Potsdamer Mitte“ haben sind diese Ziele Beurteilungsmaßstab von Vorhaben nach
§ 144 , BauGB geworden.
Die Sanierungsziele wurden im Bericht wie folgt formuliert:
„Erneuerung
des Bollwerks Schiffsanlegestelle, Einrichten des Neuen Lustgartens,
Gestaltungsmaßnahmen im Bereich der Schiffsanlegestelle und der abgerissenen
Hotelterrassen.“
Diese
textlichen Zielstellungen sind im VU-Bericht durch die Planzeichnung für das
Untersuchungsgebiet A räumlich und
inhaltlich konkretisiert worden. Daraus ergibt sich, dass als Neubaupotential
außerhalb der Bestandsgebäude
(nach Realisierung der Parkpalette am Hotel) nur noch das „Glashaus am
Südrand des Lustgartens“ (Pos. 13 der Einzelmaßnahmen) vorgesehen ist und für
den Bereich vor dem neu errichteten Hafengebäude die „Ausbildung bzw.
Erneuerung von öffentlichen Plätzen und Platzsituationen“ festgelegt war.
Die Errichtung, Gestaltung und Finanzierung des Hafengebäudes
im Sockelbereich des Hotels Mercure waren Gegenstand einer weiteren
Beschlussfassung der SVV.
Die
Sanierungsziele für den Bereich Hotel Mercure/Hafengebäude/Uferpromenade/
Schiffsanleger sind unter Verwendung von Fördermitteln (GA-Förderung und Städtebauförderung)
vollständig umgesetzt worden. Die mit der Vorbereitung der Bundesgartenschau
entstandenen nicht bebauten Flächen sollen dauerhaft als öffentliche Räume im
kommunalen Eigentum zur Verfügung stehen.
Der Abbruch des Hotels Mercure gehört nicht zu den
Sanierungszielen. Insofern erfolgte die bisherige Sanierungsplanung sowohl
unter Berücksichtigung dieses Gebäudebestandes als auch unter der Maßgabe, dass
bei einem späteren Abbruch des Hotelgebäudes die Ziele zur städtebaulichen
Neuordnung (hier die Wiedergewinnung der Freianlagen des ehemaligen
Lustgartens) gewahrt werden. So wurde in Hinblick auf spätere (nach
Aufhebung der Sanierungssatzung) Veränderungen der Neubau des Hafengebäudes so
konzipiert, dass das Gebäude aus funktionaler, städtebaulicher und
gestalterischer Sicht auch ohne das Gebäude des Hotels bestehen kann.
Im Rahmen der bestehenden Sanierungsziele gibt es nur noch
ein klassisches Baupotential - die Bebauung im Bereich des jetzigen
Hopfenspaliers.
Bauliche Veränderungen innerhalb der Kubatur des
Hafengebäudes widersprechen den Sanierungszielen nicht.
Sobald wesentliche bauliche Erweiterungen außerhalb
der Kubatur des Hafengebäudes stattfinden sollen, müssen die Sanierungsziele
geändert werden. Was „wesentlich“ ist, kann daran gemessen werden, ob das
Vorhaben baurechtlich genehmigungspflichtig ist und ob es zu Veränderungen der
städtebaulichen Situation führt sowie Interessen anderer Sanierungsbetroffener
berührt. Im Falle des vorliegenden Entwurfs ist das unstrittig mit „ja“ zu
beantworten.
- Vergleich
der Anforderungen und der Möglichkeiten
Grundsätzlich wäre
ein Neubau für gastronomische und touristischen Nutzungen entlang der südlichen
Lustgartengrenze im Bereich des jetzigen Hopfenspaliers, wie oben beschrieben,
möglich; d.h. räumlich-funktional getrennt vom Hafengebäude.
Die von der Weißen Flotte hingegen gewünschte funktionale
Anbindung an das bestehende Hafengebäude zur Sicherung eines wirtschaftlichen
Geschäftsbetriebs erfordert die Inanspruchnahme von Flächen, die nach der
bisherigen Sanierungsplanung als Freiflächen ausgewiesen sind.
Die bisherigen Planungen der Weißen Flotte ergeben eine
Vergrößerung der überbauten Fläche (ohne Terrasse) gegenüber dem bestehenden Hafengebäude um ca. 95 % in
Verbindung mit einer Höhe, die deutlich über die Oberkante des derzeitigen
Gebäudes hinausreicht. Zweifelsfrei handelt es sich um eine bauliche Anlage,
für die eine Genehmigung nach § 144, Abs 1; BauGB nur erteilt werden darf, wenn
die Ziele und Zwecke des Sanierungsverfahrens eine solche Bebauung vorsehen.
Somit gibt es z.Zt. keine Möglichkeiten, den Anforderungen
der Weißen Flotte im Rahmen der bisherigen Sanierungsziele zu entsprechen.
- Empfehlung
Es wird empfohlen, die Sanierungsziele für den Teilbereich
Lustgarten Hafenpromenade so zu
ändern, dass den gestiegenen Interessen an wassertouristisch orientierten
Serviceangebot durch bauliche Erweiterungen entsprochen werden kann. Aufgrund
der funktionalen, planungsrechtlichen und der stadtgestalterischen Auswirkungen
auf die Umgebung sind die städtebaulichen Ziele für das Grundstück des Hotel
Mercure mit zu berücksichtigen
Daher
legt der Oberbürgermeister der Stadtverordnetenversammlung parallel zu dieser
Mitteilungsvorlage einen Beschluss zur Änderung der Sanierungsziele vor.
Im anschließenden Verfahren ist neben den städtebaulichen Aspekten zu prüfen, welche finanziellen Auswirkungen die Änderung der Sanierungsziele unter Berücksichtigung zurück zu zahlender Fördermittel (Freiflächen und Hafengebäude), abzulösender Kredite (für das Hafengebäude) und des Grund- bzw. Gebäudeerwerbs hat und in welcher Weise ein für eine Gesamtnutzung geeignetes Grundstück gebildet werden.
Vorbehaltlich der Bestätigung der in diesem Verfahren
geänderten Sanierungsziele wird empfohlen, die zwischen der Landeshauptstadt
und der Weißen Flotte abschließenden Verträge auf eine begrenzte Laufzeit
auszurichten. Maßgeblich dafür ist die Option, dass nach Abschluss des
Sanierungsverfahrens Umstände eintreten können, die zu einem Wegfall des
Hotelhochhauses führen.
Damit wird eine Neuordnung von Flächen, Nutzungen und
baulichen Anlagen nach veränderten städtebaulichen und funktionalen Prämissen
erforderlich, denen Verträge, die während des Sanierungsverfahrens abgeschlossen
wurden, nicht im Wege stehen sollen.
- Verfahren
zur Änderung der Sanierungsziele
Das Verfahren ist in seinen Einzelschritten nicht normiert.
Naheliegend ist, sich am Verfahren zur Vorbereitung einer Sanierungsmaßnahme
nach § 140, BauGB zu orientieren. Dies bedeutet, in folgenden Schritte
vorzugehen:
-
Beschluss
über die Durchführung eines Verfahrens zur Änderung der Sanierungsziele
-
Formulierung
der notwendigen Änderungen und Erarbeitung der Begründung
-
Prüfung
der bodenordnungsrechtlichen und finanziellen Auswirkungen
-
Darstellung
der finanziellen Auswirkungen; ggf. Überarbeitung der KoFi
-
Beteiligung
der betroffenen Fachbehörden
-
Beteiligung
der Sanierungsbetroffenen (insbes. Eigentümer und Nutzer Hotel Mercure,
Sanierungsträger, Entwicklungsträger, Weiße Flotte)
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Beteiligung
der Öffentlichkeit
-
Beteiligung
des Beirats „Potsdamer Mitte“
-
Auswertung
der Beteiligungsergebnisse, ggf. rechtliche Würdigung und Abwägungsvorschlag
bei widerstreitenden Interessen
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Dokumentation
zur Beschlussfassung durch die SVV
-
Beschluss
der SVV über die geänderten Sanierungsziele