Mitteilungsvorlage - 08/SVV/0170

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Gemäß § 36 Abs. 5 der Geschäftsordnung wird der Stadtverordnetenversammlung die jährliche statistische und inhaltliche Übersicht der durch den Ausschuss für Eingaben oder  Beschwerden bekannt gegeben.

 

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Erläuterung

 

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