Beschlussvorlage - 08/SVV/0159

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter und Richterinnen am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für die Amtsperiode ab dem 19. August 2008.

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Die Wahlperiode der ehrenamtlichen Richter und Richterinnen bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg endet 2008. Für die Wahl der ehrenamtlichen Richter und Richterinnen für die  neue Amtsperiode ab dem 19. August 2008 ist durch die Stadtverordnetenversammlung die Vorschlagsliste für die ehrenamtlichen Richter und Richterinnen für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gemäß § 28 VwGO mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl zu beschließen.

 

Die Abstimmung kann für die gesamte Liste erfolgen; eine Abstimmung je vorgeschlagener Person ist nicht erforderlich.

 

 

Die Zahl der durch die Landeshauptstadt Potsdam vorzuschlagenden Personen hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Potsdam auf insgesamt 6 festgelegt. Gemäß § 28 VwGO ist die doppelte Anzahl der erforderlichen ehrenamtlichen Richter und Richterinnen zugrunde zu legen und in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Dementsprechend sind für die Wahl der ehrenamtlichen Richter und Richterinnen am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg insgesamt 12 Personen vorzuschlagen.

 

Neben dem Namen soll die Vorschlagsliste gemäß § 28 VwGO auch den Geburtsort, den Geburtstag und den Beruf des Vorgeschlagenen enthalten.

 

Die Vorschlagsliste enthält Personen, die sich für das ehrenamtliche Richteramt beworben haben und ein persönliches Engagement für das Amt eines ehrenamtlichen Richters zeigen. Auf ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter wurde geachtet.

 

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen aller auf der Vorschlagsliste genannten Personen und ein Auszug aus den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen für die Erstellung der Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter und Richterinnen der Verwaltungsgerichtsbarkeit liegen im Büro der Stadtverordnetenversammlung zur Einsichtnahme für die Stadtverordneten aus. Die Anschreiben des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. November 2007 und 18. Dezember 2007 liegen dort ebenfalls zur Einsichtnahme vor.

 

Nach erfolgter Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung werden der Beschluss und die Vorschlagsliste dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg übersandt. Der Wahlausschuss wird daraus die ehrenamtlichen Richter und Richterinnen auswählen.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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