Beschlussvorlage - 08/SVV/0163

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam wird ordentliches Mitglied im Landestourismusverband Brandenburg e.V..

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt sich im Rahmen der Mitgliedschaft dafür einzusetzen, dass die Landeshauptstadt Potsdam sich über die Wahrnehmungen von Funktionen (durch einen Vertreter der Verwaltung) im Verband aktiv in die Arbeit des Verbandes einbringen kann.

Reduzieren

Erläuterung

 

Begründung:

 

Der Landestourismusverband Brandenburg hat die Aufgabe im engen Zusammenwirken mit der TMB Tourismus Marketing GmbH (TMB) und mit allen Tourismus Beteiligten den Tourismus im Land Brandenburg zu fördern.

 

Als Gesellschafter der TMB Tourismus Marketing Brandenburg GmbH vertritt der Verband direkt die touristischen Interessen seiner Mitglieder und nimmt damit Einfluss auf die Ausrichtung und die Maßnahmen des touristischen Marketings des Landes Brandenburgs. Darüber hinaus vertritt er die touristischen Interessen gegenüber anderen Landesorganisationen und Bundesorganisationen und wirkt in deren Gremien mit.

 

Mitglieder des Verbandes haben die Möglichkeit in bestimmten Gremien selbst direkt Einfluss auf touristische Entwicklungen zu nehmen, zum Beispiel in der „Geschäftsführerkonferenz“ der Landesmarketingorganisation (TMB).

 

Die aktuell geschäftsbegleitende Neuorganisation des Verbandes geschieht mit dem Ziel der Konzentration des Verbandes auf seine Kernaufgaben der fachlichen Arbeit, der Verbandsfunktion (Lobbyarbeit) und der Wahrnehmung der Aufgaben als Gesellschafter der TMB Tourismus Marketing GmbH. Zweck und Aufgaben des Verbandes werden davon nicht berührt.

 

Zur Gewährleistung einer angemessenen Interessensvertretung der Landeshauptstadt Potsdam im touristischen Dachverband des Landes wird die Mitgliedschaft im LTV als zwingend erforderlich für die weitere Tourismusentwicklung der Landeshauptstadt Potsdam erachtet.

 

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Beitrag für ordentliche Mitglieder des Landestourismusverbandes ist in der Beitragsordnung des LTV geregelt.

Er bemisst sich demnach auf Basis des jeweiligen Bevölkerungsbestandes per 31.12. des Vorjahres und der gemäß Landesstatistik ausgewiesenen Anzahl der Übernachtungen im gewerblichen Bereich (ab 9 Betten) des Vorjahres x Faktor 0,0026 €.

 

Für das Jahr 2008 ergibt sich ein anteiliger Mitgliedsbeitrag (Mai-Dezember 2008) in Höhe von 1.623,33 €. Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsplan 2008 im Unterprodukt 571000 im Konto 5291300 „Mitgliedsbeiträge“ eingeordnet.

 

Auch in der mittelfristigen Finanzplanung 2009-2011 wurde der Mitgliedsbeitrag für den LTV mit jährlich 2.500 € veranschlagt.

 

In Abhängigkeit von der Entwicklung der Bevölkerung und den Übernachtungen kann sich der Mitgliedsbeitrag in den kommenden Jahren entsprechend verändern. Bei Zugrungelegung des Trends der letzten drei Jahre ist eine durchschnittliche Erhöhung der Bemessensgrundlage von 5 % jährlich zu erwarten. Dementsprechend ergibt sich ein (vorläufiger) Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2009 in Höhe von ca. 2.550,00 € , für das Jahr 2010 in Höhe von 2.680,00 € und für das Jahr 2011 in Höhe von 2.800,00 €. Die mittelfristige Finanzplanung ist entsprechend der zu erwartenden Steigerung anzupassen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...