Mitteilungsvorlage - 08/SVV/0164

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Mit dem oben genannten Beschluss wurde der Oberbürgermeister mit der Prüfung beauftragt, in welcher Art und Weise die Grundsteuerpflichtigen nach Grundsteuer A ebenfalls angemessen an den von der Stadt an die Wasser- und Bodenverbände zu zahlenden Beiträgen beteiligt werden können, inwieweit die Erhebung von Gebühren über eine Steuer rechtlich zulässig ist und ob die Erhebung der Wasser- und Bodenverbandsgebühren direkt durch den Wasser- und Bodenverband erfolgen kann.

 

Das Ergebnis der Prüfung wird in der hier beigefügten Anlage dargestellt.

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Erläuterung

Siehe Anlage

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Ergebnis der Überprüfung wird vorgeschlagen, den Hebesatz der Grundsteuer B beizubehalten und den Hebesatz der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) ab dem Jahr 2009 leicht anzuheben und damit auch die land- und forstwirtschaftlichen Flächen an der Refinanzierung der Beiträge zu beteiligen.

 

 

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Anlagen

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