Beschlussvorlage - 08/SVV/0169

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Wirtschaftsplan 2008 für den Eigenbetrieb Stadtbeleuchtung Potsdam gemäß § 7 Nr. 3 Eigenbetriebsverordnung.

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Erläuterung

Begründung:

 

Entsprechend § 7 Nr. 3 Eigenbetriebsverordnung hat die Gemeindevertretung unbeschadet des § 35 Abs. 2 GO über die Feststellung und Änderung der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe zu entscheiden. Gemäß § 67 Abs. 2 BbgKVerf (§ 78 Abs. 3 GO) in Verbindung mit § 2 Nr. 5 GemHVO werden die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe dem Haushaltsplan beigefügt werden. Sie sind jedoch nicht Bestandteil des Haushaltsplanes.

 

Durch die „PriceWaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft“ wurde im Jahr 2007 eine Untersuchung zur Optimierung des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung durchgeführt. Im Ergebnis werden im Jahr 2008 erste Maßnahmen zur Umsetzung der aufgezeigten Optimierungsmöglichkeiten eingeleitet. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der vorgesehenen Zentralisierung der Stadtbeleuchtung auf dem Gelände Buchhorst und der damit verbundenen gemeinsame Nutzung vorhandener Ressourcen durch den städtischen Bauhof und dem Eigenbetrieb. Die internen Abläufe des Eigenbetriebes sollen durch Kooperation/Verknüpfung mit dem Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen optimiert werden.

 

Zum Abbau des vorhandenen Investitionsstaus an öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlagen sind erstmalig finanzielle Mittel in Höhe von 250,0 T€ vorgesehen. Für die auf Grundlage der vorhandenen Dringlichkeitsliste des FB Grün- und Verkehrsflächen geplanten Investitionsmaßnahmen werden Straßenbeiträge nach KAG erhoben. Die Maßnahmen sind damit von der Zustimmung der Beitragspflichtigen abhängig

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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