Anfrage - 08/SVV/0121

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Mit der Drucksache des Bundestages 623/07 liegt ein Gesetzentwurf der Länder Rheinland-Pfalz und Berlin zur Änderung des Grundgesetzes, Artikel 28, vor, nach dem alle in Deutschland wohnenden Ausländer bei Kreis- und Gemeindewahlen wählbar und wahlberechtigt sein sollen. Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat sich bereits 2005 mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE, DS 05/SVV/0924, für die Einführung des Kommunalwahlrechtes für Migrantinnen und Migranten ausgesprochen.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Was hat die Verwaltung gegenüber der Landesregierung / dem Landtag unternommen, diesen Beschluss zu realisieren?

 

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Erläuterung

 

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