Anfrage - 08/SVV/0122

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In Gesprächen machten so genannte „Aufstocker“ im Rahmen des SGB II, Bürger, die auf Grund zu geringen Einkommens zusätzlich Leistungen des SGB II in Anspruch nehmen müssen, auf folgenden Sachverhalt aufmerksam: Von der Paga werden sie in einem Schreiben aufgefordert, an einer Bildungsmaßnahme teilzunehmen, die während der regulären Arbeitszeit stattfindet. Eine Teilnahme an dieser Maßnahme könnte die Betroffenen ihren Arbeitsplatz bzw. ihre Selbständigkeit kosten.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Auf welcher gesetzlichen Grundlage finden diese Integrationsmaßnahmen für Beschäftigte oder Selbständige mit zu geringem Einkommen statt?

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Erläuterung

 

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Anlagen

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