Antrag - 08/SVV/0112

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass bei der Sanierung des Alten Rathauses die im Innern des Gebäudes vorhandene baugebundene Kunst geschützt wird und  erhalten bleibt. Dazu ist vor der Sanierung eine entsprechende Übersicht zu erarbeiten.

 

Der Haupt- und der Kulturausschuss sind in die Überlegungen einzubeziehen.

 

 

 

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Erläuterung

Begründung:

Die baugebundene Kunst im Alten Rathaus sind wichtige Dokumente der Zeitgeschichte und repräsentieren Entwicklungsschritte in der Baugeschichte dieses Gebäudes. Sie zu schützen und zu erhalten muss Grundlage der Sanierungspläne sein. Beispielsweise gehören das Wandbild von Werner Nerlich im Foyer der 1. Etage wie andere Kunstwerke und Gestaltungselemente in die Neugestaltung hinein.

 

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