Mitteilungsvorlage - 08/SVV/0229

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, DS Nr. 07/SVV/1063, Teil 2, wird die Verwaltung beauftragt, Eckpunkte für eine langfristige Ansiedlung der Marienschule am Standort Espengrund-Gymnasium / Grundschule am Griebnitzsee (33) vorzulegen.

 

Angesichts der Tatsache, dass neben dem Erzbistum Berlin auch die Hoffbauer-Stiftung und der Verein Oberlinhaus schriftlich Interesse an dem Objekt bekundet haben, war zu klären, ob dem beabsichtigten Verkauf des Standortes eine Ausschreibung vorauszugehen hat.

 

Ausgehend von der Prämisse, dass der Standort ganzheitlich entwickelt werden soll, kann ein Verkauf nur im Zusammenhang mit einer über 5,15 Mio. Euro liegenden Bauverpflichtung erfolgen. Der städtische Bedarf als Grundschulstandort wäre über eine entsprechende Rückmietung langfristig zu sichern.

 

Im Ergebnis der rechtlichen Prüfung durch die Rechtsanwaltskanzlei MD Rechtsanwälte, Kurfürstenstr. 31, 14467 Potsdam, wurde festgestellt, dass die beabsichtigte Veräußerung des Standortes mit gleichzeitiger Abrede zur Sanierung des Gesamtstandortes sowie teilweiser Rückvermietung an die LHP insgesamt dem Anwendungsbereich des Kartell-Vergaberechts unterliegt und dem Verkauf damit ein europaweites Vergabeverfahren vorauszugehen hat.

 

Die Gutachter empfehlen der LHP, die Verkaufsverhandlungen einzustellen und das europaweite Vergabeverfahren vorzubereiten. Der KIS und die Verwaltung bereiten derzeit die Ausschreibung vor. Hierbei sind insbesondere auch Aspekte der Schulentwicklungsplanung und die Einbindung der politischen Gremien zu beachten.

 

Bezogen auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, DS Nr. 07/SVV/1063, Teil 2, bedeutet dies, dass nach Prüfung der Rechtslage zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine auf die langfristige Ansiedlung der Marienschule gerichteten Aktivitäten durchgeführt werden dürfen.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Höhe der finanziellen Auswirkungen kann erst im weiteren Verfahren bestimmt werden.

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