Antrag - 08/SVV/0151
Grunddaten
- Betreff:
-
Ladenflächen in der Potsdamer Innenstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Fraktion Grüne/B90
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Unterbrochen
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
05.03.2008
| |||
|
02.04.2008
| |||
|
07.05.2008
| |||
|
04.06.2008
| |||
|
02.07.2008
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
18.03.2008
| |||
|
20.05.2008
| |||
|
17.06.2008
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Möglichkeiten für größere Ladenflächen bis 1000 oder in Ausnahmefällen bis zu 2000 Quadratmetern in der Potsdamer Innenstadt unter dem Aspekt der Berücksichtigung des Denkmalschutzes zu prüfen.
Erläuterung
Begründung:
Der
von der Händlerschaft initiierte Druck zugunsten größerer Ladenflächen wird mit
der Forderung zur Lockerung der Denkmalauflagen verbunden. So sehr die weitere
positive Entwicklung des Handelsstandortes Potsdamer Innenstadt gestützt werden
muss, so wenig darf dies zu einer Missachtung der Denkmalschutzbelange führen.
Die zweite barocke Stadterweiterung ist deshalb so beliebt, weil sie besonders
schön ist. Das ist sie, weil sie hauptsächlich aus Denkmalen besteht, deren
originale Denkmalsubstanz in den vergangenen 15 Jahren aufgrund der guten
Arbeit von Sanierungsträger und Unterer Denkmalschutzbehörde behutsam saniert
wurde. Sie übertrifft damit bei weitem vergleichbare Fußgängerzonen im
westlichen Bundesgebiet, wo die Städte schon früher dem wirtschaftlichen Druck
nicht stand gehalten haben. Diesen Fehler müssen wir nicht nachmachen, schon
gar nicht in einem Gebiet, für das nach jahrzehntelanger Fehlentwicklung durch
die Beschlüsse von 1989 und 1990 den Belangen des Denkmalschutzes wieder
Beachtung erstritten wurde und dies erst zur positiven Entwicklung des Viertels
geführt hat. Damals wie heute gilt, dass der Denkmalschutz die Grundlagen einer
langfristigen positiven Entwicklung bildet. Viele Erfahrungen zeigen das
bereits: Was momentan als unangenehme Einschränkung empfunden wird, erweist
sich langfristig gerade als besonderer Vorteil. Historische Wände und
Parzellenstrukturen aus dem 18. Jahrhundert dürfen nicht einem momentanen
wirtschaftlichen Interesse an einem gerade verfügbaren Grundstück geopfert
werden.
Der
Antrag geht von der Vorstellung aus, dass es Grundstücke gibt, die durch
Schädigungen des 20. Jahrhunderts so in ihrer Denkmaleigenschaft beeinträchtigt
sind, dass ein konzeptionelles Vorgehen das Anliegen des Handels mit dem des
Denkmalschutzes vereinbar machen kann.