Mitteilungsvorlage - 08/SVV/0254
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzept zum Umgang mit Natursteinpflasterstraßen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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05.03.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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11.03.2008
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Die Verwaltung legt hiermit die Zusammenfassung der
Arbeitsergebnisse zum Umgang mit Natursteinpflasterstraßen dar.
Bislang wurde den politischen Gremien vorgelegt und
vorgestellt:
In den DS 05
/ SVV / 0631 - Straßenreinigung wiederhergestellter Pflasterbeläge und
DS 05 / SVV / 0868 – Historische Natursteinpflasterstraßen wurden im Oktober 2005 erste Arbeitsergebnisse
präsentiert mit Darlegung der üblichen Befestigungsarten von
Natursteinpflasterstraßen, der Kurzbeschreibung der handwerklichen Ausführung,
der Darstellung von Schadensbildern und möglichen Bauarten einschließlich der
Untersuchungsergebnisse zur Wechselwirkung „Ungebundene Fuge
– Maschinelle Straßenreinigung“ - siehe Anlage 1.
Nach Vorlage dieser Zwischenergebnisse wurde vom Fachbereich
Grün- und Verkehrsflächen im November 2005 eine Arbeitsgruppe zum „Umgang mit
historischen Natursteinpflasterstraßen“ gebildet.
Aufgabenstellung der Arbeitsgruppe war:
-
Alternativ
mögliche Reinigungstechniken
-
Denkmalrechtliche
Forderungen beim Neubau von Verkehrsanlagen
-
Darstellung
des Zusammenhangs von Fahrbahnbelag und Immissionen
-
Nutzungsanforderungen
an öffentliche Verkehrsanlagen
-
Oberflächengestaltungskonzeptionen
in Sanierungsgebieten
-
Ermittlung
von Bestand und Zustand aller mit Naturstein befestigten Straßen
-
Darstellung
des Zusammenhangs zwischen maschineller Reinigung und zyklischer Unterhaltung
von Fugen in Natursteinpflasterstraßen
-
Ausführung
von Pflasterarbeiten nach den Regeln der Technik
-
Austausch
mit anderen Städten
In dieser vom Fachbereich Grün- und
Verkehrsflächen geleiteten Arbeitsgruppe haben die Fachbereiche Ordnung und
Sicherheit, Umwelt und Natur, Stadterneuerung und Denkmalpflege und die
Sanierungsträger mitgearbeitet.
Mit Teilzielsetzungen wurden durch
die einzelnen Fachbereiche die maßgebenden und spezifischen Einflussfaktoren
beim allgemeinen Umgang mit Natursteinpflasterstraßen zusammengetragen:
Mit der DS 06 / SVV / 0638
wurden vorgenannte Drucksachen als ein zusammenhängendes Thema zusammengefasst.
Im September 2006 wurden diese
Arbeitsergebnisse als weiteres Zwischenergebnis im Ausschuss für Ordnung,
Umweltschutz und Landwirtschaft sowie im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
in Form einer Präsentation vorgestellt. Inhalt war unter anderem der
Erfahrungsaustausch mit anderen Städten. Beispielsweise wurde die vollgebundene
Bauweise bei Natursteinpflasterbefestigungen im Innenstadtbereich mehrfach mit
guten Erfahrungen angewandt - siehe Anlage 2.
Gemäß dem Beschluss zur DS 06 /
SVV / 0237 stellt die Verwaltung alle abgestimmten Straßenbauvorhaben im
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen vor Beginn der Ausführung vor.
Die Berichterstattung zum Thema
Natursteinpflasterstraßen (DS 06 / SVV / 0638) konnte mit einer weiteren
Präsentation im Oktober 2007 im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
weitergeführt werden. Hier wurden spezielle Ausführungen zur Dorfstraße in
Kartzow sowie zu den Straßenbauarbeiten in der Wichgrafstraße in Babelsberg
dargestellt - siehe Anlage 3.
Der verwaltungsinterne Austausch
innerhalb der Arbeitsgruppe Natursteinpflaster und die erfolgte
ämterübergreifende Abstimmung zum Umgang mit Natursteinpflasterstraßen ist mit
folgendem Ergebnis abgeschlossen:
Alternativ mögliche Reinigungstechniken
Im Ergebnis der Untersuchungen zu
verschiedenen ungebundenen Fugenmaterialien wurde eindeutig festgestellt, dass
keines der gewählten den Ansprüchen einer herkömmlichen maschinellen Reinigung
standhält. Demzufolge besteht ein erhöhter Unterhaltungsaufwand bezüglich der
Fugen in Natursteinpflasterdecken.
Die technisch erforderliche
Handreinigung als schonendste Reinigungsart für Fugen ist bezüglich der
Kostenfolge für die Anlieger zum derzeitigen Zeitpunkt nicht realisierbar.
Es konnte jedoch erwirkt werden, dass sich das reinigende Unternehmen STEP mit neuer Technik ausgerüstet hat. Diese Technik zeichnet sich durch stufenlos regelbaren Bürstendruck und, unabhängig vom Bürstendruck, gesondert regelbarer Absaugkraft aus.
Gemäß Vorgaben der Verwaltung werden
nunmehr, seit Oktober 2007, alle nach 1990 hergestellten
Natursteinpflasterstraßen in Anwendung dieser neuen Reinigungstechnik nach
Straßenreinigungssatzung gereinigt.
Die betreffenden Straßenzüge sind in
Anlage 4 als
„Streicheltour“ gekennzeichnet.
Eine Übersicht zu den derzeit
praktizierten Reinigungsarten ist in
Anlage 6 dargestellt.
Denkmalrechtliche Forderungen beim Neubau von Verkehrsanlagen
Dem Straßenbaulastträger wurde eine
Auflistung aller Straßen übergeben, die in Denkmalbereichen liegen und die, die
explizit Einzeldenkmal sind. Bei allen verwaltungsinternen Einzelabstimmungen
zu Planungen von Straßenbauvorhaben wurden und werden diese Prämissen eindeutig
berücksichtigt und abgewogen.
Darstellung des Zusammenhangs von Fahrbahnbelag und Immissionen
Lärm
Lärmtechnisch stellen Pflasterbeläge
ein Problem dar, das in Abhängigkeit von der gefahrenen Geschwindigkeit und vom
Anteil der LKW unterschiedlich groß ist.
In der Fachliteratur heißt es, dass
die Pegeldifferenzen zwischen Pflaster und Asphalt je nach Situation und
Geschwindigkeit bei bis zu 10 dB(A) liegen, was einer wahrgenommenen
Verzehnfachung des Verkehrs bzw. einer Verdopplung der wahrgenommenen
Lautstärke entspricht. Ob Grenzwertüberschreitungen auftreten, hängt auch von
anderen zu betrachtenden Parametern ab, vor allem von der Verkehrsstärke und
dem LKW-Anteil.
Pflasterbeläge sollten auf
Langsamfahrbereiche beschränkt bleiben, d.h. sie sind grundsätzlich
problematisch, wenn die Geschwindigkeit nicht gleichzeitig unter 30 km/h
gesenkt wird.
Klagen und Gerichtsurteile zeigen,
dass bei Grenzwertüberschreitungen der Baulastträger verpflichtet ist, umgehend
gesundheitsschädigende Ursachen zu beseitigen.
(In einem Artikel des Bayrischen
Landesamtes für Umweltschutz wird Pflasterbelag sogar nur befürwortet, wenn es
möglich ist, eine Geschwindigkeit von 10 km/h auszuweisen.)
Erschütterungen
Unebene Fahrbahnbeläge und
Fahrbahnen rufen Erschütterungen hervor, die zum einen bei spürbarer Intensität
zu gesundheitlichen Schäden führen können und zum anderen Schäden an
angrenzender Bausubstanz hervorrufen.
Liegt die Ursache der
Erschütterungen eindeutig in der unebenen Verkehrsanlage, so ist der
Baulastträger schadenersatzpflichtig und zur umgehenden Beseitigung der
Ursachen verpflichtet.
Nutzungsanforderungen an öffentliche Verkehrsanlagen
Öffentliche Verkehrsanlagen müssen
in erster Linie den verkehrlichen Anforderungen entsprechen. Liegt die obere
Priorität bei anderen, nicht verkehrlichen Gesichtspunkten, so müssen die
verkehrlichen Ansprüche diesen untergeordnet und angepasst werden (Verbot von
LKW-Verkehr, Geschwindigkeitsbeschränkung, Ausschluss des allgemeinen
öffentlichen Verkehrs – nur Anliegerverkehr).
Gemäß gesetzlich bestimmter
hoheitlicher Verpflichtung haben öffentliche Verkehrsanlagen den Ansprüchen
aller Verkehrsteilnehmer (ÖPNV, MIV, SV, Radverkehr, Fußgängerverkehr,
Behinderte) zu entsprechen. Für diese Verkehrsteilnehmer ist die
Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Zur allgemeinen Minimierung des MIV
wird der Radverkehr im Stadtgebiet besonders gefördert. Hieraus resultierend
spielen ebene, radfahrerfreundliche Fahrbahnbeläge eine erhebliche Rolle.
Gemäß Beschluss von Barcelona sind
Verkehrsanlagen so zu gestalten, dass die Belange der mobilitätseingeschränkten
Menschen volle Berücksichtigung finden. Schon die Querung einer Fahrbahn mit
eng aneinanderliegenden Unebenheiten kann zu einem unüberwindbaren Hindernis
für diese Menschen werden.
Oberflächengestaltung von Straßen in Sanierungsgebieten
In den Sanierungsgebieten der Potsdamer Innenstadt und Babelsberg wurde für den Ausbau von Straßen zwischen den Sanierungsträgern und Verwaltung ein Arbeitspapier zur Oberflächengestalt erstellt. Es beinhaltet in erster Linie unter Berücksichtigung der zwingenden denkmalrechtlichen Belange Querschnittsbreiten und Befestigungsarten.
Die komplette Ausbauplanung wurde
und wird jeweils in Anliegerversammlungen als auch ggf. im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
vorgestellt.
Bestand und Zustand aller mit Naturstein befestigten Straßen in Potsdam
Mit der Einführung der Doppik wurde
zur Festsetzung der formellen Größen, Werte und Abschreibungswerte von
Verkehrsanlagen durch ein vom Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
beauftragtes Ingenieurbüro eine Vermögensbewertung der Verkehrsanlagen
vorgenommen. Bestandteil der Vermögensbewertung ist neben Angaben zu
Flurstücken, Flächengrößen und Befestigungsarten die Ermittlung des Zustandes
nach Kennzahlen.
Die Ergebnisse der Vermögensbewertung liegen nunmehr seit Ende 2007 vor und dienen der Einschätzung des allgemeinen Zustandes der Verkehrsanlagen in der Stadt Potsdam.
Zustandsklassen
Die ermittelten Werte der Zustandsanalyse jedes Straßenabschnittes wurden zur besseren Unterscheidung in eine Zustandsklasse (1 = sehr gut....9 = ungenügend) eingeordnet.
Die einzelnen Zustandsklassen werden wie folgt beschrieben:
· Zustandsklasse 1 und 2
Die Straßen dieser Zustandsklassen haben den Zielwert (Abnahmewert) eingehalten oder unterschritten. Diese Straßen weisen einen Zustand auf, bei dem keine Erhaltungsmaßnahmen erforderlich sind.
· Zustandsklasse 3 und 4
Kennzeichnet einen Zustand, der den Zielwert überschritten hat und langfristig Erhaltungsmaßnahmen erfordert
· Zustandsklasse 5 bis 7
Beschreibt einen Zustand, der die künftige Einplanung von Erhaltungsmaßnahmen erfordert. Dieser Straßenzustand hat den Warnwert erreicht und überschritten.
· Zustandsklasse 8 und 9
Charakterisiert einen Straßenzustand, dessen Auswirkungen eine sofortige Einleitung von Erhaltungsmaßnahmen (bauliche Maßnahmen) und/oder verkehrsbeschränkende Maßnahmen erfordert. Dieser Straßenzustand hat den Schwellenwert erreicht oder überschritten.
Anlage 4 und 5
stellt erstmalig alle mit
Natursteinpflaster befestigten Straßen (Fahrbahnen) in Potsdam dar. Die
Zusammenfassung der verschiedenen Zustandsklassen in 4 Grundkategorien sind
unterschiedlich farblich markiert. Erkennbar ist der kurz-, mittel- und
langfristige Handlungsbedarf bezüglich Unterhaltung und Erneuerung des
jeweiligen Straßenabschnittes.
Die Zustandsklassen 8 und 9 (1% aller mit Naturstein befestigten Fahrbahnflächen) beschreiben Fahrbahnflächen, deren Schadensbild bereits so gravierend ist, dass die Verkehrssicherheit nur noch bedingt gewährleistet ist.
Gemäß hoheitlicher Verpflichtung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit wären diese Verkehrsanlagen kurzfristig erneuerungsbedürftig.
Die Zustandsklassen 5 – 7 beschreiben ein Schadensbild, dass
derzeit noch den verkehrlichen Anforderungen genügt, jedoch mittelfristig
nachhaltige Instandhaltungs- oder Erneuerungsmaßnahmen erfordert.
Anlage 6
zeigt, dass eine diesen Ermittlungen zu Grunde gelegte
zyklische Unterhaltung der Verkehrsanlagen derzeit in der Stadt Potsdam nur in
dem Maße erfolgt, als dass vorhandene Gefahrenstellen beseitigt werden.
Die durchschnittlich erforderlichen Unterhaltungskosten pro
m² Verkehrsfläche betragen im Mittel 1,10 €/m² (Quelle: „Merkblatt über den
Finanzbedarf der Straßenerhaltung in den Gemeinden“, Ausgabe 2004,
herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen,
Kommission Kommunaler Straßenbau).
Mit diesen Mitteln könnte zyklisch, alle 1 – 2 Jahre, im
Zuge der Unterhaltung eine Nachverfugung vorgenommen werden.
Die derzeit
verfügbaren Mittel sind nicht
auskömmlich für diese reguläre Unterhaltung und dienen ausschließlich der
Gefahrenabwehr. Somit ist eine Unterhaltung von Natursteinpflasterstraßen nur
eingeschränkt möglich.
Neubau von Verkehrsanlagen -
Prioritätensetzung anhand einer Bewertungsmatrix
Bei der Planung zum Straßenneubau sind neben der verkehrlichen Funktionalität weitere Kriterien bei der Wahl der Vorzugsvariante zu berücksichtigen. Um hier eine objektive Beurteilungsgrundlage zu haben, legt die Verwaltung die
in Anlage 7.1
dargestellte Bewertungsmatrix vor, anhand derer künftig eine
transparente Variantenuntersuchung zur Wahl der Befestigungsart von
Fahrbahnflächen möglich ist. Mit einer Bewertungsskala von 1 (positiv) bis 5
(negativ) zu den einzelnen Bewertungskriterien lässt sich eine Gesamtbewertung
unter Berücksichtigung der maßgebenden Bewertungskriterien ermitteln und eine
sachliche Empfehlung zum Ausbau geben.
Darstellung der Bewertungskriterien:
Denkmalrecht
Jede Befestigungsart von Verkehrsflächen ist in
Denkmalbereichen und bei Einzeldenkmalen anders zu beurteilen als im übrigen
Stadtgebiet.
Die „Benotung“ drückt hier aus, in welchem Maße die zu wählende
Befestigungsart dem Denkmalrecht gerecht wird oder nicht.
Verkehrsbelastung
In Abhängigkeit von der Funktion des auszubauenden
Straßenabschnittes im Gesamtstraßennetz der Stadt Potsdam und der
Verkehrsbelastung mit dem Anteil an Schwerverkehr ist ein diesen Belastungen
entsprechender Straßenbelag zu wählen.
Beispielsweise haben sich bestimmte Asphaltbefestigungen in
Bereichen mit hohem ÖPNV-Anteil und ggf. einer Bushaltestelle nicht bewährt (es
bilden sich Spurrinnen).
Natursteinpflasterbefestigungen in ungebundener Bauweise
sind nur bis zu einer Bauklasse IV anwendbar (untergeordnete Straße, geringer
Schwerverkehrsanteil, keine Besonderheiten (Lieferverkehr – Rangieren, ...).
Verkehrsanspruch
Um den einzelnen Verkehrsteilnehmern in verschiedenem Maße
komfortable nutzungsfreundliche Verkehrsflächen anzubieten, sind die
Verkehrsteilnehmer im Einzelnen gesondert zu berücksichtigen. Im Stadtzentrum
beispielsweise ist aufgrund der dargebotenen Angebote (Geschäfte, öffentliche
Einrichtungen, Restaurants) ein erhöhtes Fußgängeraufkommen vorhanden. Auch
Behinderte und Besucher sollen für ihre Belange Komfortabilität genießen.
Strecken mit hohem Anteil an Radverkehr auf der Fahrbahn
erfordern bezüglich der Ebenheit Berücksichtigung.
Herstellungskosten
Unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes der Bürger
bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist die Wahl der Befestigung in
Hinsicht auf die Gesamt-Herstellungskosten ein wesentlicher Kostenfaktor. Je
nach Befestigungsart differieren die Herstellungskosten um 20 - 150 %.
Auch die Inanspruchnahme von Mitteln aus dem städtischen Haushalt (Eigenmittel als Investitionsmittel) sollte so erfolgen, dass die insgesamt verfügbaren Mittel effizient und gerecht eingesetzt werden.
Unterhaltungs- und Folgekosten
Alle Verkehrsanlagen müssen zur Gewährleistung und ggf.
Verlängerung der Lebensdauer zyklisch unterhalten und instandgesetzt werden.
Maßgebend für die Berechnung der Folgekosten ist unter anderem die
Befestigungsart.
Natursteinpflasterstraßen in ungebundener Bauweise müssten
zur Erhaltung der Regel-Lebensdauer zyklisch nachverfugt werden (bei regulärer
Reinigung u.U. 2 mal jährlich). Mit den derzeit durchschnittlich verfügbaren
Mitteln für Straßenunterhaltung sind zyklische Unterhaltungsmaßnahmen nicht zu
realisieren. Demzufolge sind unterhaltungsintensive Befestigungsarten wie
Natursteinpflasterdecken in ungebundener Bauweise sehr kostenintensiv.
Demgegenüber ist der Zyklus von Unterhaltungsmaßnahmen bei
Asphaltbefestigungen wesentlich größer und betrifft nur die obere Deckschicht.
Die Folge von unterlassener Unterhaltung ist kostengünstiger zu beheben
(Austausch der Deckschicht), als bei geschädigten Natursteinpflasterstraßen
(leere Fugen führen zum Kippen von Steinen, Verwerfungen, ...).
Um die Unterhaltungskosten zu minimieren, wird in neu
hergestellten Straßenabschnitten mit Natursteinpflasterbefestigung unter
Berücksichtigung einer erforderlichen Liegezeit des Pflasters (Verfestigen der
Fugen bis zur vollständigen Belastbarkeit) 12-24 Monate nicht maschinell
gereinigt.
Wichtung der Bewertungskriterien
Um spezielle Anforderungen an die Verkehrsanlage
hervorzuheben oder weniger zu berücksichtigen, wird die Bewertung auf der Skala
von 1 bis 5 durch eine Wichtung (Multiplikation mit Faktor) verdeutlicht (Anlage
7.2).
Beispielsweise ein hoher Anteil an Schwerverkehr in einer
übergeordneten Straße wird bezüglich Beurteilung der Verkehrsbelastung nochmals
mit einem Faktor multipliziert und damit gewichtet.
Um die fünf technischen Beurteilungskriterien den
denkmalrechtlichen Kriterien gleichzusetzen, hat man die Wichtung der
denkmalrechtlichen Kriterien gegenüber den übrigen Kriterien verfünffacht.
(statt 3 -> 15, statt 2 -> 10, statt 1 -> 5).
Das Ergebnis der Bewertung und Wichtung in Form einer Zahl
spiegelt eine Gesamteinschätzung der allgemein günstigsten Variante wider (je
niedriger die Gesamtbewertungszahl, desto günstiger die Variante).
Somit ist eine nachvollziehbare Empfehlung zur Wahl der
Befestigung unter Berücksichtigung aller Einflussfaktoren möglich.
Ausführung von Pflasterarbeiten nach den Regeln der Technik
Bei der Herstellung von Natursteinpflasterstraßen wurden
neben den für Pflasterbefestigungen gültigen Vorschriften zusätzliche
Rahmenbedingungen zur Qualitätssicherung festgeschrieben – siehe Anlage 8, um verdeckte
Mängel oder Ausführungsfehler weitestgehend auszuschließen.
Diese speziellen Auflagen sind erforderlich, da in den technischen Regelwerken die Beschreibung der qualitätssichernden Faktoren nicht eindeutig ist. Aufgrund des Wettbewerbes und des Leistungsdruckes der Firmen gelangen qualitative Faktoren oft in den Hintergrund. Nur durch stetige Kontrollen und strengste Überwachung der Bautätigkeiten kann eine befriedigende Qualität bei der Ausführung von Pflasterarbeiten erlangt werden.
Auf Grund der in Anlage 9 ersichtlichen technischen Parameter genügen Natursteinpflasterdecken mit ungebundener Fuge nicht mehr den ganzheitlichen verkehrlichen Ansprüchen.
Fazit:
In der Summe ist festzustellen, dass nunmehr erstmalig eine
komplette Übersicht über die vorhandenen Natursteinpflasterstraßen vorliegt.
Für jede Straße (manchmal auch Straßenabschnitt) wurde eine
Bewertung und Einordnung nach Straßenzustandsklasse vorgenommen.
Hieraus ergibt sich eine Prioritätensetzung für
Unterhaltungsmaßnahmen insbesondere für die Natursteinpflasterstraßen der
Zustandsklassen 5-7 und 8-9.
Um für den Ausbau dieser und der weiteren Straßen eine
nachvollziehbare Bewertungsgrundlage zu haben, wurde ein Vorschlag für eine
entsprechende Bewertungsmatrix erarbeitet,
Die sich aus den Zustandsklassen ergebende
Prioritätensetzung kann jedoch nur
eine Dringlichkeit zu notwendigen, nutzungsverlängernden Unterhaltungsmaßnahmen
und zum erforderlichen Straßenneubau widerspiegeln.
Im Rahmen der derzeit vollzogenen Gefahrenabwehr wird der Dringlichkeit nur minimal und bedingt Rechnung getragen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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30,5 MB
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