Antrag - 08/SVV/0151

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Möglichkeiten für größere Ladenflächen bis 1000 oder in Ausnahmefällen bis zu 2000 Quadratmetern in der Potsdamer Innenstadt unter dem Aspekt der Berücksichtigung des Denkmalschutzes zu prüfen.

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Der von der Händlerschaft initiierte Druck zugunsten größerer Ladenflächen wird mit der Forderung zur Lockerung der Denkmalauflagen verbunden. So sehr die weitere positive Entwicklung des Handelsstandortes Potsdamer Innenstadt gestützt werden muss, so wenig darf dies zu einer Missachtung der Denkmalschutzbelange führen. Die zweite barocke Stadterweiterung ist deshalb so beliebt, weil sie besonders schön ist. Das ist sie, weil sie hauptsächlich aus Denkmalen besteht, deren originale Denkmalsubstanz in den vergangenen 15 Jahren aufgrund der guten Arbeit von Sanierungsträger und Unterer Denkmalschutzbehörde behutsam saniert wurde. Sie übertrifft damit bei weitem vergleichbare Fußgängerzonen im westlichen Bundesgebiet, wo die Städte schon früher dem wirtschaftlichen Druck nicht stand gehalten haben. Diesen Fehler müssen wir nicht nachmachen, schon gar nicht in einem Gebiet, für das nach jahrzehntelanger Fehlentwicklung durch die Beschlüsse von 1989 und 1990 den Belangen des Denkmalschutzes wieder Beachtung erstritten wurde und dies erst zur positiven Entwicklung des Viertels geführt hat. Damals wie heute gilt, dass der Denkmalschutz die Grundlagen einer langfristigen positiven Entwicklung bildet. Viele Erfahrungen zeigen das bereits: Was momentan als unangenehme Einschränkung empfunden wird, erweist sich langfristig gerade als besonderer Vorteil. Historische Wände und Parzellenstrukturen aus dem 18. Jahrhundert dürfen nicht einem momentanen wirtschaftlichen Interesse an einem gerade verfügbaren Grundstück geopfert werden.

Der Antrag geht von der Vorstellung aus, dass es Grundstücke gibt, die durch Schädigungen des 20. Jahrhunderts so in ihrer Denkmaleigenschaft beeinträchtigt sind, dass ein konzeptionelles Vorgehen das Anliegen des Handels mit dem des Denkmalschutzes vereinbar machen kann.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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