Antrag - 08/SVV/0202
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebührenbefreiung für Fahrradständer
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Einreicher*:
- Fraktion Die Andere
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.03.2008
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02.04.2008
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07.05.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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19.03.2008
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Erledigt
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Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft
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Vorberatung
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17.04.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung
spricht sich dafür aus, dass für das Aufstellen von Fahrradständern im
öffentlichen Raum keine Sondernutzungsgebühren mehr erhoben werden.
Der Oberbürgermeister
wird beauftragt, spätestens in der Sitzung im Juni 2008 eine Beschlussvorlage
einzubringen, mit der die „Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen
der Landeshauptstadt Potsdam“ geändert werden kann.
Erläuterung
Begründung:
Wenn eine Geschäftsinhaberin in Potsdam vor ihrem Laden auf öffentlichem Grund einen Fahrradständer aufstellen will, muss sie dafür monatlich eine Gebühr von 2,50 pro qm Grundfläche, mindestens aber 23 € bezahlen. Das schreibt die Satzung über „Sondernutzung an öffentlichen Straßen“ auf Seite 10 unter Tarifnummer 11 vor.
Es
liegt im öffentlichen Interesse, dass im öffentlichen Raum mehr Fahrradständer
zur Verfügung stehen. Daher sollte die Eigeninitiative zur Aufstellung nicht
bürokratisch behindert werden.