Beschlussvorlage - 08/SVV/0295

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gewährung von überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 500.000 Euro für Sozialleistungen (Produkt „Hilfen zur Gesundheit“) im Jahr 2007.

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Erläuterung

Begründung:

 

Seit 2004 werden gem. § 264 SGB V die Krankenbehandlungskosten für den Personenkreis der

Nichtpflichtversicherten  an die Krankenkassen erstattet. So gehen derzeit noch Abrechnungen der Krankenkassen für den Leistungszeittraum 2005 bis 2007 ein. Ein besonders hoher Kostenaufwand besteht nach wie vor  für den Personenkreis der rund 300 Grundsicherungsbezieher, die Leistungen nach dem SGB XII erhalten.

 

Bezogen auf den Leistungszeitraum 2007 sind jetzt noch Rechnungen der Krankenkassen in Höhe von rund 500.000 Euro eingegangen.

 

  • BARMER   =    33.307,38  Euro
  • DAK           =      6.067,71  Euro
  • AOK           =  310.474,56  Euro
  • GEK           =  150.000,00  Euro

 

Nach § 3 Kom HKV enthält der Ergebnisplan Erträge und Aufwendungen. Gemäß § 65 KVerf Bbg. stellt das Haushaltsjahr auf das Kalenderjahr ab, so dass die Periodisierung im kommunalen doppischen Haushalt jahresbezogen ist. Danach sind die Aufwendungen für die Leistungen der Krankenhilfe, aufgrund der periodengerechten Zuordnung, der Ergebnisrechnung 2007 zuzuweisen. Da die Mittel im Deckungskreis Soziale Leistungen für 2007 nicht mehr ausreichen, ist der Mehrbedarf nach § 70 Absatz 1 KVerf Bbg zu genehmigen.

 

Die Deckung der Mehraufwendungen im Produkt „Hilfen zur Gesundheit“ erfolgt aus Minderaufwendungen im Produkt „Hilfe zur Pflege“

 

Die Hilfe zur Gesundheit ist ein eigenständiges Produkt (31140) und ist Bestandteil des Deckungskreises (DK) 0233 – Soziale Leistungen. Für Aufwendungen in der Hilfe zur Gesundheit    ( 5. Kap. SGB XII  § 48 ) wurden 2007 insgesamt 1 Mio. Euro eingeplant.

Da im DK 0233 nur noch 217,15 Euro zur Verfügung stehen, sind die finanziellen Mittel nicht mehr ausreichend.

 

Auswirkungen auf den Finanzhaushalt:

Die Bezahlung der Rechnung für die Leistungen der Krankenhilfe erfolgt im Finanzhaushalt 2008.

Hierfür wird nach § 24 Kom HKV eine Übertragung der Auszahlungsermächtigung von 2007 nach 2008 beantragt. So werden die Auszahlungen dem Haushaltsjahr zugeordnet, indem der Liquiditätsabfluss stattfindet. Die übertragende Ermächtigung wird dem Finanzhaushalt 2008, dem Jahr der Inanspruchnahme zugerechnet.

Nach § 24 Abs. 5 Kom HKV sind dem Jahresabschluss eine Übersicht über die übertragenden Ermächtigungen unter Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzhaushalt beizufügen. So wird der SVV das Volumen der Übertragung dargestellt.

 

Für die Übertragung der Auszahlungsermächtigung stehen im Finanzhaushalt 2007 im Deckungskreis Soziale Leistungen noch Mittel in Höhe von 2.189.274,14 Euro zur Verfügung, so dass hierfür keine überplanmäßige Auszahlung notwendig ist.

 

Im Haushaltsplanentwurf 2008 sind die drei Deckungskreise „Soziale Leistungen“, „Hilfe zur Pflege“ und „Eingliederungshilfe“ zu einem Deckungskreis zusammengefasst worden, so dass künftig aus diesem Grund keine überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen entstehen.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen beziehen sich auf das UP: 3114000 -  Hilfe zur Gesundheit.

 

UP – Konto                  Bezeichnung                          Ansatz 2007    Ansatz neu            Mehrbedarf

in Euro                        in Euro                        in Euro

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3114000.5331900                Sonstige soziale Leistungen            1.000.000,00            1.500.000,00            500.000,00

                                             a .v. Einrichtungen

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Mehrbedarf insgesamt:            500.000,00

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Deckungsmittel stehen im Produkt 31120 – Hilfe zur Pflege zur Verfügung:

 

UP – Konto                  Bezeichnung                          verfügbare Mittel

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3112000.5332150      Stationäre Pflege i.v.E.                         377.258,15  (DK: 0352 – Hilfe zur Pflege)    

3112000.5331150      Pflegegeld a.v.E.                                         96.484,91

3112000.5331240      Landespflegegeld für                94.757,60              

                                   Blinde und Gehörlose

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verfügbare Mittel gesamt:                                                                 568.500,66    

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Anlagen

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