Beschlussvorlage - 08/SVV/0295
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzieller Mehrbedarf für Sozialleistungen 2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.04.2008
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Erläuterung
Begründung:
Seit 2004 werden gem. § 264 SGB V die
Krankenbehandlungskosten für den Personenkreis der
Nichtpflichtversicherten an die Krankenkassen erstattet. So gehen derzeit noch Abrechnungen der Krankenkassen für den Leistungszeittraum 2005 bis 2007 ein. Ein besonders hoher Kostenaufwand besteht nach wie vor für den Personenkreis der rund 300 Grundsicherungsbezieher, die Leistungen nach dem SGB XII erhalten.
Bezogen auf den Leistungszeitraum 2007 sind jetzt noch
Rechnungen der Krankenkassen in Höhe von rund 500.000 Euro eingegangen.
- BARMER = 33.307,38 Euro
- DAK
=
6.067,71 Euro
- AOK
= 310.474,56 Euro
- GEK
= 150.000,00 Euro
Nach § 3 Kom HKV enthält der Ergebnisplan Erträge und
Aufwendungen. Gemäß § 65 KVerf Bbg. stellt das Haushaltsjahr auf das
Kalenderjahr ab, so dass die Periodisierung im kommunalen doppischen Haushalt
jahresbezogen ist. Danach sind die Aufwendungen für die Leistungen der
Krankenhilfe, aufgrund der periodengerechten Zuordnung, der Ergebnisrechnung
2007 zuzuweisen. Da die Mittel im Deckungskreis Soziale Leistungen für 2007
nicht mehr ausreichen, ist der Mehrbedarf nach § 70 Absatz 1 KVerf Bbg zu
genehmigen.
Die Deckung der Mehraufwendungen im Produkt „Hilfen zur Gesundheit“ erfolgt aus Minderaufwendungen im Produkt „Hilfe zur Pflege“
Die Hilfe zur Gesundheit ist ein eigenständiges Produkt (31140) und ist Bestandteil des Deckungskreises (DK) 0233 – Soziale Leistungen. Für Aufwendungen in der Hilfe zur Gesundheit ( 5. Kap. SGB XII § 48 ) wurden 2007 insgesamt 1 Mio. Euro eingeplant.
Da im DK 0233 nur noch 217,15 Euro zur Verfügung stehen,
sind die finanziellen Mittel nicht mehr ausreichend.
Auswirkungen auf den Finanzhaushalt:
Die Bezahlung der Rechnung für die Leistungen der
Krankenhilfe erfolgt im Finanzhaushalt 2008.
Hierfür wird nach § 24 Kom HKV eine Übertragung der
Auszahlungsermächtigung von 2007 nach 2008 beantragt. So werden die
Auszahlungen dem Haushaltsjahr zugeordnet, indem der Liquiditätsabfluss
stattfindet. Die übertragende Ermächtigung wird dem Finanzhaushalt 2008, dem
Jahr der Inanspruchnahme zugerechnet.
Nach § 24 Abs. 5 Kom HKV sind dem Jahresabschluss eine Übersicht über die übertragenden Ermächtigungen unter Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzhaushalt beizufügen. So wird der SVV das Volumen der Übertragung dargestellt.
Für die Übertragung der Auszahlungsermächtigung
stehen im Finanzhaushalt 2007 im Deckungskreis Soziale Leistungen noch Mittel
in Höhe von 2.189.274,14 Euro zur Verfügung, so dass hierfür keine
überplanmäßige Auszahlung notwendig ist.
Im Haushaltsplanentwurf 2008 sind die drei Deckungskreise
„Soziale Leistungen“, „Hilfe zur Pflege“ und „Eingliederungshilfe“ zu einem
Deckungskreis zusammengefasst worden, so dass künftig aus diesem Grund keine
überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen entstehen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen beziehen sich auf das UP:
3114000 - Hilfe zur Gesundheit.
UP – Konto Bezeichnung Ansatz
2007 Ansatz neu Mehrbedarf
in Euro in
Euro in
Euro
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3114000.5331900 Sonstige
soziale Leistungen 1.000.000,00 1.500.000,00 500.000,00
a
.v. Einrichtungen
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Mehrbedarf insgesamt: 500.000,00
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Deckungsmittel stehen im Produkt 31120 – Hilfe zur Pflege
zur Verfügung:
UP – Konto Bezeichnung verfügbare
Mittel
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3112000.5332150 Stationäre
Pflege i.v.E. 377.258,15 (DK: 0352 – Hilfe zur Pflege)
3112000.5331150 Pflegegeld
a.v.E. 96.484,91
3112000.5331240
Landespflegegeld für
94.757,60
Blinde und Gehörlose
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verfügbare Mittel
gesamt: 568.500,66
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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40 kB
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