Anfrage - 01/SVV/0846

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Lustgarten wurden hochwertige Steinplatten verlegt.

 

Wie wird die Verlege-Qualität der Steinplatten im Lustgarten von Sanierungsträger beurteilt?

 

Antwort:

 

Im Lustgarten sind in 2 verschiedenen Bereichen Steinplatten verlegt worden. 

 

1. Stadtplatz

Auf dem Stadtplatz sind die Steinplatten mit geringen Verlegemängeln im April/Mai 2001 abgenommen worden. Gemäß DIN 18318 sind die Platten in einem abnahmefähigen Zustand verlegt worden. Bei wenigen Platten kam es zu Setzungen, die bereits ausgeglichen worden sind. Die Fugen mussten mit Fugenmaterial neu aufgefüllt werden. Dieser Arbeitsgang ist bei Bedarf zu wiederholen. Auf den Verlegearbeiten besteht eine Gewährleistung von 5 Jahren. Verlegemängel, die sich innerhalb dieser 5 Jahre zeigen, sind somit zu Lasten der Firma zu beheben. Insgesamt war der Sanierungsträger Potsdam mit der Verlegeleistung der Firma zufrieden.

 

 2. Anleger

Am Anleger traten bei den Verlegearbeiten, die von einer anderen Firma ausgeführt worden sind, erhebliche Mängel auf. Die Mängel haben den Sanierungsträger Potsdam veranlasst, Sicherheitsleistungen einzubehalten. Im Bereich der Treppen am Neptun-Bassin müssen die Platten z.T. aufgenommen bzw. neu ausgerichtet werden. Vor dem Hafengebäude muss eine Fläche von insgesamt 400 m² komplett aufgenommen und neu verlegt werden, weil der Unterbau nicht wie ausgeschrieben eingebaut wurde.  Die Arbeiten zur Mängelbeseitigung werden im kommenden März durchgeführt, um den Fahrgastbetrieb nicht zu stören. Auf Grund des Hafenbetriebes ist eine frühere Mängelbeseitigung nicht möglich.           

 

 

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Erläuterung

 

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