Mitteilungsvorlage - 01/SVV/0827

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

           

 

Gemäß § 81 (1) GO bedürfen erheblich über- und außerplanmäßige Ausgaben der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung; im Übrigen sind sie der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu geben. 

 

In der Anlage übergebe ich die im Verantwortungsbereich des Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen (Dezernat IV) getätigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben für den Zeitraum 01.06.2001 bis 30.09.2001.      

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

nein

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