Große Anfrage - 08/SVV/0269

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Seit Jahren muss die Öffentlichkeit zur Kenntnis nehmen, dass in der Landeshauptstadt Bäume z.T. so unsachgemäß beschnitten werden, das ihnen keine lange Lebensdauer beschieden sein wird. Dies ist im wesentlichen auf Astkappungen bei jedem einzelnen Baum zurückzuführen die in derart großer Zahl vorgenommen werden, das der Baum nicht mehr in der Lage ist die Wunden zu umwalmen und daher das Eindringen von Pilzsporen nicht stoppen kann und so unweigerlich zugrunde geht. Es ist abzusehen das durch vorbeschriebenes, unsachgemäßes Agieren im nächsten Jahrzehnt die Mehrzahl aller stadtbildprägenden Alleen aus diesen Gründen verschwinden werden.

 

Der Erhalt der Straßenbäume wird immer wichtiger. Ökologisch, stadtklimatisch und ästhetisch/stadtbildprägend gibt es keine Alternative zum Erhalt des Baumbestandes, denn Neupflanzungen sind teuer und erfüllen die vorgenannten Kriterien in den ersten Jahrzehnten des Wachstums nur sehr eingeschränkt. Bei Baumschnittmaßnahmen sollte es sich grundsätzlich nur um Maßnahmen im Sinn der vorbeugenden Verkehrssicherheit handeln. Jeder Baumschnitt in diesem Sinne bedeutet das Entfernen von Totholz oder von beschädigten Ästen oder des ganzen Baumes, wenn nach Bescheid durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen der Baum als nicht standsicher bewertet wird. Nicht jedoch das willkürliche Einkürzen von Ästen.

 

1.                  Wer überprüft die Professionalität der ausführenden Firmen bzw. die Qualifizierung deren Mitarbeiter?

2.                  Warum werden Nachpflanzungen mit einem Abstand von Jahrzehnten durchgeführt?

3.                  Warum und mit welcher Begründung werden pauschale Vorgaben für den Baumschnitt gemacht (z.B. 1/3 Rückschnitt)?

4.                  Warum gibt es offenbar keine Differenzierung der Schnittmaßnahmen in Abhängigkeit vom Standort (z.B. Straßen, Wege mit unterschiedlicher Nutzungsfrequenz)?

5.                  In Parkanlagen und auf Flurwegen gibt es z.B. keinen Nutzungsbedarf bei kritischen Wetterlagen. In Wäldern und auf Waldwegen ließ sich das inzwischen vernünftig regeln. Es kann und sollte dem Bürger mehr Eigenverantwortung auferlegt werden. Eigentümer und Verantwortungsträger sind offenbar sehr unsicher hinsichtlich des Ausmaßes ihrer Haftung.
Warum gibt es bislang keine klaren, detaillierten und hinreichend öffentlich gemachten juristisch tragfähigen Regeln der Haftung?

6.                  Warum werden amerikanische Stieleichen in der Bornstedter Eichenallee gepflanzt, obwohl Herr Göritz, der namhafteste Gartenarchitekt der DDR immer die Ansicht vertreten hat, das die amerikanische Stieleiche am Parkrand von Sanssouci völlig fehl am Platz ist?

7.                  Die günstigste Schnittzeit von Laubbäumen ist - entgegen aller Bauernweisheit – während der Vegetationsphase, also nach dem abgeschlossenen Blätteraustrieb im Frühjahr bis zum Wachstumsstopp Anfang Herbst.
Findet die Schnittzeit bei Auftragsvergabe der Baumschnittmaßnahmen Berücksichtigung und wenn ja, welche
?

8.                  Die Pflege von Bäumen beginnt schon bei der Baumpflanzung. Welche Qualität des Baumes und welche Standortbestimmungen finden in Hinblick auf die zukünftige Gesundheit des Baumes Berücksichtigung?

9.                  Im Jugendstadium ist es am kostengünstigsten den Baum so zu schneiden, dass dieser sich in seine Umgebung einfügen kann. Viele Risiken können durch einen korrekten Jungbaumschnitt vermindert werden.
Sind diese Maßnahmen auch Bestandteil bei entsprechend erteilten Jungbaumpflanzungen?

10.              Durch umfangreiche und sehr spezialisierte Ausbildungen, können durch den professionellen Einbau von Kronensicherungssystemen besonders erhaltenswerte Bäume (z.B. Naturschutzdenkmäler) die sinnvolle Sicherheit für die Umgebung des Baumes erhöhen.
Findet die professionelle Kronensicherung auch in der LHP Anwendung und falls ja, welche Bäume wurden und werden einer solchen Sicherung unterzogen?

11.              In den meisten Fällen umfassen die praktischen Untersuchungen eine Beurteilung der Baumstatik und der Vitalität. Wie viele Baumdiagnosen (Umfassende und komplexe Baumdiagnosen, Baumstatische Untersuchungen, Vitalitätsuntersuchungen und Bestimmungen des Baumalters) wurden und werden in der LHP durchgeführt?

12.              Begleitet bei jeder Baumschnittmaßnahme vor Ort ein öffentlich bestellter Baumgutachter die Arbeiten und falls nein, warum nicht?

13.              Ist bei Baumschnittmaßnahmen sichergestellt, dass die beauftragten Firmen nicht von der Menge des anfallenden Schnittguts profitieren?

 

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Erläuterung

 

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Anlagen

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