Antrag - 08/SVV/0324

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie durch bauliche Maßnahmen die räumlichen Voraussetzungen für eine künftige dreizügige Beschulung der Grundschule 2 „Ludwig Renn“ zur Gewährleitung einer wohnortnahen Versorgung mit Grundschulplätzen im Raum Eiche und Golm geschaffen werden kann. Insbesondere ist zu prüfen, ob durch Einsatz flexibler Raummodule diese Voraussetzungen zum Beginn des Schuljahres 2008/2009 geschaffen werden können.

2.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, wie im falle einer dreizügigen Beschulung der bedarf an zusätzlichen Hortplätzen gesichert werden kann. Hierbei ist die besondere Einwohnerentwicklung, d.h. die aus der regen Bautätigkeit in Eiche und Golm resultierenden weiteren Zuzüge, besonders zu würdigen.

3.      Der Prüfbericht und das Konzept sind bis zur StVV im Mai 2008 in schriftlicher Form vorzulegen.

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Für das kommende Schuljahr liegen für die Grundschule 2 z.Z. 71 Anmeldungen vor. Dies bedeutet, dass drei neue 1. Klassen entstehen könnten. Da die Schule jedoch als 2-zügige Grundschule festgeschrieben ist, steht ein Konflikt mit dem Schulamt bevor. Falls von dort eine Ablehnung der Einrichtung einer dritten Klasse (wegen nicht ausreichender Hortplätze) erfolgt, muss die Grundschule 2 die Aufnahme ablehnen. Auch würden bei entsprechenden Ablehnungen Kinder aus dem gewachsenen sozialen Umfeld herausgerissen werden.

Der Oberlinhort hat derzeit 28 freie Plätze, der Hort der AWO hat 20 Plätze genannt. Der Um- bzw. Neubau  des alten Hortes an der Kaiser-Friedrich-Straße wird nicht rechtzeitig zum Schuljahresbeginn fertig sein, um den Engpass an Hortplätzen abzusichern.

Da es durch immer weiter voranschreitende Neubaugebiete zu immer mehr Zuzug nach Eiche/Golm kommen wird, wird das Konfliktpotential mit jedem Jahr zunehmen und es stellt sich die Frage, ob nicht grundlegende Veränderungen in der Festschreibung der Schule erfolgen muss.

 

Loading...