Beschlussvorlage - 08/SVV/0294
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes KIS für das Wirtschaftsjahr 2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kommunaler Immobilien Service
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, KIS
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.04.2008
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07.05.2008
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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30.04.2008
|
Erläuterung
Begründung:
Erfordernis zur Aufstellung des Wirtschaftsplanes
Die Erfordernis zur Aufstellung des Wirtschaftsplanes ergibt
sich aus § 15 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Brandenburg
- EigV -. Danach hat der Eigenbetrieb einen Wirtschaftsplan
aufzustellen, der gemäß § 7 Punkt 3 EigV von der
Stadtverordnetenversammlung zu beschließen ist. Der Wirtschaftsplan besteht aus
-
den
Festsetzungen im Sinne des § 65 Abs. 2 der BbgKVerf
-
dem
Erfolgsplan
-
dem
Vermögensplan
-
der
Stellenübersicht
-
einer
Zusammenstellung der nach den §§ 73 - 76 BbgKVerf
genehmigungspflichtigen Kreditaufnahmen, Verpflichtungsermächtigungen,
Sicherheiten und Gewährleistungen für Dritte und Kassenkredite.
Auf dieser Basis wird in der Anlage der Entwurf des
Wirtschaftsplanes des KIS für das Wirtschaftsjahr 2008 vorgelegt.
Genehmigungspflichtige Teile des Wirtschaftsplanes
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2008 sieht Kreditaufnahmen
i.H.v. 16.355.016 Euro vor. Davon entfallen 11.295.116 Euro auf die Fortführung
des Neubaus der Hauptfeuerwache, 2.559.900 Euro auf rentierliche
Energieeinsparmaßnahmen in Turnhallen und 2.500.000 Euro auf Brandschutz- und
Sicherheitsmaßnahmen in Kindertagesstätten und Schulen. Im Rahmen der
Fortführung von Investitionsvorhaben in den Folgejahren sind
Verpflichtungsermächtigungen i.H.v. 12.000.000 Euro erforderlich.
Weiterhin werden, wie in den Vorjahren, Kassenkredite i.H.v. 3.000.000 Euro zur
unterjährigen Absicherung asynchroner Geldströme benötigt. Sicherheiten und
Gewährleistungen für Dritte werden durch den Eigenbetrieb nicht ausgegeben.
Gemäß §§ 73 - 76 BbgKVerf bedarf die Gesamthöhe der Kreditaufnahmen,
Verpflichtungsermächtigungen und Kassenkredite der kommunalrechtlichen
Genehmigung.
Investitionen
Bei der Finanzierung der Investitionen, die auf der
Grundlage des mit der LHP abgestimmten Investitionsplanes erfolgen, nimmt der
Eigenbetrieb im Wirtschaftsjahr 2008 weitere Kreditmittel auf. Aus diesen
Kreditmitteln werden die Fortsetzung des Neubaus der Hauptfeuerwache,
rentierliche Maßnahmen zur Einsparung der Energieverbräuche und Maßnahmen zur
Verbesserung des Brandschutzes und der Sicherheit in Kindertagestätten und
Schulen finanziert.
Integraler Bestandteil der Planung ist die Umsetzung des
durch die SVV am 30.01.2007 beschlossenen Maßnahmepakets zur Sanierung von
Kitas und Schulen (DS 07/SVV/020) unter Berücksichtigung der objektkonkreten
Zuordnung gemäß DS 07/SVV/0732.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Für die Landeshauptstadt Potsdam regeben sich folgende finanzielle Auswirkungen vorbehaltlich des Beschlusses über die Haushaltssatzung für das entsprechende Haushaltsjahr.
|
HH-Jahr |
HH-Jahr |
HH-Jahr |
HH-Jahr |
HH-Jahr |
Aufwendungen |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
|
in € |
in € |
in € |
in € |
in € |
Mieten |
12.536.800 |
12.906.400 |
13.406.400 |
13.216.700 |
13.262.600 |
Betriebskosten |
11.240.600 |
11.377.200 |
11.599.200 |
11.599.300 |
11.555.500 |
Sonstige* |
917.433 |
912.800 |
908.166 |
900.000 |
891.000 |
Gesamt |
24.694.833 |
25.196.400 |
25.913.766 |
25.716.000 |
25.709.100 |
*Dienstleistungspauschale
für die Verwaltung des Finanzvermögens durch den KIS
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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409,9 kB
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