Beschlussvorlage - 08/SVV/0289
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigung des Abwägungsergebnisses und erneuterAuslegungsbeschluss für den Bebauungsplanentwurf Nr. 83 "Campus am Jungfernsee"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.04.2008
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07.05.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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08.04.2008
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Das
Abwägungsergebnis der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs.
1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 83 „Campus am Jungfernsee“ und
zur Änderung der Straßenbahnwendeschleife des Nordastes, 2.BA nach dem
Genehmigungsverfahren gem. § 28
Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz wird gebilligt (siehe Anlage 2).
2.
Der
Bebauungsplanentwurf Nr. 83 „Campus am Jungfernsee“ wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich
ausgelegt (siehe Anlage 3).
Erläuterung
1. Kurzeinführung
1.1.
Darstellung
der bisherigen Verfahrensschritte
Das bis zum Abzug der Westgruppe der sowjetischen bzw.
russischen Truppen in Deutschland militärisch genutzte Gelände der
Nedlitzer Kaserne soll mit dem
Bebauungsplan einer zivilen Nutzung für Wohnen und Gewerbe zugeführt werden.
Bis zum Jahr 2002 wurde auf Grundlage eines städtebaulichen Konzeptes ein Bebauungsplanverfahren
durchgeführt, das den Stand der Planreife nach § 33 Abs. 1 BauGB besaß. Dieser
Bebauungsplanentwurf Nr. 83 „Nedlitzer Kaserne“ (Stand 2002) sah eine
gewerbliche Entwicklung im südlichen Bereich und eine Wohnnutzung im nördlichen
Bereich des Plangebietes vor. Die Planungsziele des Investors haben sich jedoch
im Jahr 2005 aufgrund technischer und ökonomischer Rahmenbedingungen geändert.
Am 03.05.2006 wurde von der Stadtverordnetenversammlung die
Anpassung des Bebauungsplanes an das neue städtebauliche Konzept „Campus am
Jungfernsee“ mit einer Gewerbenutzung im Norden des Planbereiches und einer
hochwertigen Wohnnutzung im südlichen Planbereich beschlossen. Mit dieser
Lageänderung der beiden Nutzungen (Wohnen und Gewerbe) wird eine verstärkte
Orientierung der Wohnfunktion zum Jungfernsee ermöglicht und über das Gelände
der Villa Jakobs eine stadträumliche Verbindung zur Wohnbebauung am Pfingstberg
und an der Bertinistraße geschaffen.
Die Umsetzung des neuen städtebaulichen Konzeptes erfordert eine Verschiebung der Straßenbahnwendeschleife in Richtung Norden. Mit dem Bebauungsplanverfahren wird eine Änderung der planfestgestellten Straßenbahntrasse (Nordast, 2. BA, Wendeschleife) im Planungsbereich gem. § 28 Abs.3 PBefG durchgeführt werden.
Zum besseren Verständnis und zur eindeutigen Zuordnung der
Planung wurde im Rahmen des Änderungsverfahrens der Name des Bebauungsplanes
Nr. 83 in „Campus am Jungfernsee“ geändert. Der Geltungsbereich bleibt
unverändert.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB
wurde die Öffentlichkeit vom 12. November 2007 bis 26. November 2007 frühzeitig
über die geänderten Planungsziele
und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel zu der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung über die Planung informiert und
gebeten, eine Stellungnahme abzugeben. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
haben 7 Bürger und 20 (von 27 mit Schreiben beteiligten) außerstädtischen
Behörden und Träger sowie 12 (von 19 ebenfalls mit Schreiben beteiligten)
städtischen Behörden und Träger eine Stellungnahme zum Vorentwurf der Planung
abgegeben.
1.2. Anlass für die vorliegenden Beschlussvorlage
1.2.1 Auslegung des
Bebauungsplanentwurfes Nr. 83 „Campus am Jungfernsee“
Der Bebauungsplan wurde aufgrund der
Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
sowie der Träger öffentlicher Belange in mehreren Punkten geändert. Die
Grundzüge der Planung sind dadurch nicht berührt.
Betroffen sind die folgenden Festsetzungen:
·
Rücknahme
des Baufensters um 20 m im Baufeld WR 7 zur Wahrung eines Abstandes zum
Denkmalbereich des UNESCO-Welterbes und Freihaltung der ehemaligen Parkanlage
(Hippodrom) der Villa Jakobs,
·
Erweiterung
des Baufensters WA 8 in Verlängerung der Planstraße W4 als Ersatz für die
Reduzierung des Baufensters WA 7 um 20 m,
·
Verbreiterung
der Uferpromenade von bisher 8 m auf bis zu 14 m sowie die Festsetzung zum
Erhalt der wertbestimmenden Einzelbäume zur Sicherung einer hohen Aufenthaltsqualität
für die Öffentlichkeit,
·
Festsetzung
einer Pflanzbindung von mind. 5 m breite für die an die Uferpromenade
angrenzende nicht bebaubare Grundstücksfläche im WR 1 als Sichtschutz und zur
Eingrünung der an die Uferpromenade angrenzende Grundstücke,
·
Zurücknahme
der Baugrenze im WR 8 zum Erhalt der Brutbäume des Eichenheldbock gem. § 42
Abs. 1 BNatSchG,
·
Modifizierung
des Kurvenbereiches der Planstraße W1 am Zugang zum Wohngebiet zum Erhalt der
Brutbäume des Eichenheldbock gem. § 42 Abs. 1 BnatSchG,
·
Festsetzung
des Lärmschutzwall als private Grünfläche, da hier kein öffentliches Interesse
besteht.
1.2.2. Empfehlung
der Verwaltung
Sofern seitens der Stadtverordnetenversammlung das Abwägungsergebnis gem. der Anlage 2 gebilligt wird, kann der
Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.83 „Campus am Jungfernsee“ gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der
Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten. Unmittelbare Kosten entstehen
durch seine Festsetzungen nicht. Der Bebauungsplan setzt durch die Stadt Potsdam neu zu errichtende
Erschließungsanlagen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur fest. Ihre
Finanzierung erfolgt aus dem
Treuhandvermögen des Entwicklungsträgers Bornstedter Feld.
Anlagen
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