Antrag - 08/SVV/0260

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird mit der Erarbeitung eines Konzeptes zur Schulwegsicherung beauftragt. Dieses sollte neben technischen Maßnahmen, der Kontrolle und Verkehrsüberwachung auch Maßnahmen zur Verkehrserziehung sowie die Erarbeitung von Schulwegplänen beinhalten.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

Der Begriff Schulwegsicherung beinhaltet alle Maßnahmen, die geeignet sind, den Weg unserer Kinder zur Schule und zurück weniger gefahrvoll zu gestalten. Das Spektrum der Möglichkeiten, Schulwege sicherer zu machen, ist breit gefächert, abhängig von der räumlichen Lage der Schule und der Wohnung, der Verkehrs­dichte, der Art der Verkehrsteilnahme, der Jahreszeit, der Wetterlage usw...

Maria Limbourg unterscheidet im wesentlichen vier Ansatzmöglichkeiten, Gefahren auf dem Schulweg zu minimieren: Den technischen Maßnahmen rechnet sie nicht nur eine kinderfreundliche Verkehrsplanung und Verkehrsraumgestaltung (Tempo 30, sichere Radwege und Haltestellen usw.) zu,  sondern auch verkehrsmittelbezogene  Sicherheitsmaßnahmen, zu denen Rückhaltesysteme im KFZ genauso zählen, wie verkehrssichere Fahrräder oder die kindgerechte Sicherheitsausstattung der Schulbusse.

Mit mehr Kontrolle und Verkehrsüberwachung will sie die übrigen Verkehrsteilnehmer dazu bringen, die speziell für die Sicherheit von Kindern relevanten Verkehrsregeln  (Nutzung der Rückhaltesysteme, Einhalten der Geschwindigkeitsbeschränkungen, Park- und Halteverbote usw.) zu beachten.

Auf dem Gebiet der Verkehrserziehung und -aufklärung bietet sich nicht nur den Schulen, sondern auch der Polizei, den Fahrschulen und den Medien ein breites Betätigungsfeld. Im Rahmen ihres verkehrserzieherischen Auftrags hat die Schule u. a. die Aufgabe, Schülerinnen und Schülern alle jene Qualifikationen zu vermitteln, die sie für ein sicherheitsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr benötigen (Empf. d. KMK v. 17.6.94). Hierzu zählt im besonderen Maße die unterrichtliche Behandlung des täglichen Schulweges, schwerpunktmäßig in den Klassen 1 und 5 (Schulanfänger, Übergang zu weiterführenden Schulen), gleichermaßen aber auch die Beratung der Eltern, deren Verständnis und persönliche Betroffenheit
bedauerlicherweise nicht immer vorausgesetzt werden kann.

Dem Gesetzgeber ist der sichere Schulweg, der zwar versichert ist, sonst jedoch in der
Verantwortung der Eltern liegt, so wichtig, dass er zu den in den Lehrplänen und Richtlinien formulierten allgemeinen Lernzielen zusätzliche Vorschriften erlassen hat, die sich ausschließlich mit der �Sicherung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg� (Erlass vom 21. April 1997, Abl. 7/97) befassen. Neben einem Sicherheitskonzept, das von jeder Schule entsprechend  der lokalen Verkehrsverhältnisse und der individuellen Sicherheitsbedürfnisse ihrer Schülerinnen und Schüler zu entwickeln ist, wird den Schulen auch die Erstellung und Fortschreibung von Schulwegplänen auferlegt.

In diesen Wegeplänen, die in Zusammenarbeit mit Polizei und Ordnungsbehörden zu erstellen und die jährlich zu aktualisieren sind, werden die empfohlenen Schulwege eingezeichnet. An die Eltern der Schulanfänger ergeht zusätzlich die Bitte, die Nutzung der im Plan dargestellten sicheren Wege mit ihren Kindern systematisch einzuüben.

Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme können die Schulen im Einvernehmen mit der Polizei Schülerlotsendienste einrichten, die in unmittelbarer Nähe der Schule, an Schulbushaltestellen und/oder Fußgängerüberwegen etwa, ihren Mitschülern das Überqueren der Fahrbahnen erleichtern.

(Quelle: http://lernen.bildung.hessen.de/verkehrserziehung/grundlagen/schulweg)

 

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