Antrag - 08/SVV/0260
Grunddaten
- Betreff:
-
Erarbeitung eines Konzeptes zur Schulwegsicherung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- Fraktion CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.04.2008
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07.05.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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16.04.2008
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Erledigt
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Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft
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Vorberatung
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17.04.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird mit der Erarbeitung eines Konzeptes zur
Schulwegsicherung beauftragt. Dieses sollte neben technischen Maßnahmen, der
Kontrolle und Verkehrsüberwachung auch Maßnahmen zur Verkehrserziehung sowie
die Erarbeitung von Schulwegplänen beinhalten.
Erläuterung
Begründung:
Der Begriff Schulwegsicherung beinhaltet alle Maßnahmen, die
geeignet sind, den Weg unserer Kinder zur Schule und zurück weniger gefahrvoll
zu gestalten. Das Spektrum der Möglichkeiten, Schulwege sicherer zu machen, ist
breit gefächert, abhängig von der räumlichen Lage der Schule und der Wohnung,
der Verkehrsdichte, der Art der Verkehrsteilnahme, der Jahreszeit, der Wetterlage
usw...
Maria Limbourg unterscheidet im
wesentlichen vier Ansatzmöglichkeiten, Gefahren auf dem Schulweg zu minimieren:
Den technischen Maßnahmen rechnet sie nicht nur eine kinderfreundliche
Verkehrsplanung und Verkehrsraumgestaltung (Tempo 30, sichere Radwege und
Haltestellen usw.) zu, sondern auch verkehrsmittelbezogene
Sicherheitsmaßnahmen, zu denen Rückhaltesysteme im KFZ genauso zählen, wie
verkehrssichere Fahrräder oder die kindgerechte Sicherheitsausstattung der
Schulbusse.
Mit mehr Kontrolle und
Verkehrsüberwachung will sie die übrigen Verkehrsteilnehmer dazu bringen,
die speziell für die Sicherheit von Kindern relevanten Verkehrsregeln
(Nutzung der Rückhaltesysteme, Einhalten der Geschwindigkeitsbeschränkungen,
Park- und Halteverbote usw.) zu beachten.
Auf dem Gebiet der Verkehrserziehung
und -aufklärung bietet sich nicht nur den Schulen, sondern auch der
Polizei, den Fahrschulen und den Medien ein breites Betätigungsfeld. Im Rahmen
ihres verkehrserzieherischen Auftrags hat die Schule u. a. die Aufgabe,
Schülerinnen und Schülern alle jene Qualifikationen zu vermitteln, die sie für
ein sicherheitsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr benötigen (Empf. d. KMK v.
17.6.94). Hierzu zählt im besonderen Maße die unterrichtliche Behandlung des täglichen
Schulweges, schwerpunktmäßig in den Klassen 1 und 5 (Schulanfänger, Übergang zu
weiterführenden Schulen), gleichermaßen aber auch die Beratung der Eltern,
deren Verständnis und persönliche Betroffenheit
bedauerlicherweise nicht immer vorausgesetzt werden kann.
Dem Gesetzgeber ist der sichere
Schulweg, der zwar versichert ist, sonst jedoch in der
Verantwortung der Eltern liegt, so wichtig, dass er zu den in den Lehrplänen
und Richtlinien formulierten allgemeinen Lernzielen zusätzliche Vorschriften erlassen
hat, die sich ausschließlich mit der �Sicherung der Schülerinnen und Schüler
auf dem Schulweg� (Erlass vom 21. April 1997, Abl. 7/97) befassen. Neben einem Sicherheitskonzept,
das von jeder Schule entsprechend der lokalen Verkehrsverhältnisse und der
individuellen Sicherheitsbedürfnisse ihrer Schülerinnen und Schüler zu
entwickeln ist, wird den Schulen auch die Erstellung und Fortschreibung von Schulwegplänen
auferlegt.
In diesen Wegeplänen, die in
Zusammenarbeit mit Polizei und Ordnungsbehörden zu erstellen und die jährlich
zu aktualisieren sind, werden die empfohlenen Schulwege eingezeichnet. An die
Eltern der Schulanfänger ergeht zusätzlich die Bitte, die Nutzung der im Plan
dargestellten sicheren Wege mit ihren Kindern systematisch einzuüben.
Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme
können die Schulen im Einvernehmen mit der Polizei Schülerlotsendienste einrichten,
die in unmittelbarer Nähe der Schule, an Schulbushaltestellen und/oder
Fußgängerüberwegen etwa, ihren Mitschülern das Überqueren der Fahrbahnen
erleichtern.
(Quelle: http://lernen.bildung.hessen.de/verkehrserziehung/grundlagen/schulweg)