Beschlussvorlage - 08/SVV/0289

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Das Abwägungsergebnis der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung  der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 83 „Campus am Jungfernsee“ und zur Änderung der Straßenbahnwendeschleife des Nordastes, 2.BA nach dem Genehmigungsverfahren  gem. § 28 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz wird gebilligt (siehe Anlage 2).

 

2.      Der Bebauungsplanentwurf Nr. 83 „Campus am Jungfernsee“ wird  gem. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt (siehe Anlage 3).

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Erläuterung

1.             Kurzeinführung

 

 

1.1.            Darstellung der bisherigen Verfahrensschritte

 

Das bis zum Abzug der Westgruppe der sowjetischen bzw. russischen Truppen in Deutschland militärisch genutzte Gelände der Nedlitzer  Kaserne soll mit dem Bebauungsplan einer zivilen Nutzung für Wohnen und Gewerbe zugeführt werden. Bis zum Jahr 2002 wurde auf Grundlage eines städtebaulichen Konzeptes ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt, das den Stand der Planreife nach § 33 Abs. 1 BauGB besaß. Dieser Bebauungsplanentwurf Nr. 83 „Nedlitzer Kaserne“ (Stand 2002) sah eine gewerbliche Entwicklung im südlichen Bereich und eine Wohnnutzung im nördlichen Bereich des Plangebietes vor. Die Planungsziele des Investors haben sich jedoch im Jahr 2005 aufgrund technischer und ökonomischer Rahmenbedingungen geändert.

 

Am 03.05.2006 wurde von der Stadtverordnetenversammlung die Anpassung des Bebauungsplanes an das neue städtebauliche Konzept „Campus am Jungfernsee“ mit einer Gewerbenutzung im Norden des Planbereiches und einer hochwertigen Wohnnutzung im südlichen Planbereich beschlossen. Mit dieser Lageänderung der beiden Nutzungen (Wohnen und Gewerbe) wird eine verstärkte Orientierung der Wohnfunktion zum Jungfernsee ermöglicht und über das Gelände der Villa Jakobs eine stadträumliche Verbindung zur Wohnbebauung am Pfingstberg und an der Bertinistraße geschaffen.

 

Die Umsetzung des neuen städtebaulichen Konzeptes erfordert eine Verschiebung der Straßenbahnwendeschleife in Richtung Norden. Mit dem Bebauungsplanverfahren wird eine Änderung der planfestgestellten Straßenbahntrasse (Nordast, 2. BA, Wendeschleife) im Planungsbereich gem. § 28 Abs.3 PBefG durchgeführt werden.

 

Zum besseren Verständnis und zur eindeutigen Zuordnung der Planung wurde im Rahmen des Änderungsverfahrens der Name des Bebauungsplanes Nr. 83 in „Campus am Jungfernsee“ geändert. Der Geltungsbereich bleibt unverändert.

 

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde die Öffentlichkeit vom 12. November 2007 bis 26. November 2007 frühzeitig über die geänderten Planungsziele  und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel zu der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung über die Planung informiert und gebeten, eine Stellungnahme abzugeben. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung haben 7 Bürger und 20 (von 27 mit Schreiben beteiligten) außerstädtischen Behörden und Träger sowie 12 (von 19 ebenfalls mit Schreiben beteiligten) städtischen Behörden und Träger eine Stellungnahme zum Vorentwurf der Planung abgegeben.

 

1.2. Anlass für die vorliegenden Beschlussvorlage

 

1.2.1        Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 83 „Campus am Jungfernsee“

 

Der Bebauungsplan wurde aufgrund der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange in mehreren Punkten geändert. Die Grundzüge der Planung sind dadurch nicht berührt.
Betroffen sind die folgenden Festsetzungen:

·         Rücknahme des Baufensters um 20 m im Baufeld WR 7 zur Wahrung eines Abstandes zum Denkmalbereich des UNESCO-Welterbes und Freihaltung der ehemaligen Parkanlage (Hippodrom) der Villa Jakobs,

·         Erweiterung des Baufensters WA 8 in Verlängerung der Planstraße W4 als Ersatz für die Reduzierung des Baufensters WA 7 um 20 m,

·         Verbreiterung der Uferpromenade von bisher 8 m auf bis zu 14 m sowie die Festsetzung zum Erhalt der wertbestimmenden Einzelbäume zur Sicherung einer hohen Aufenthaltsqualität für die Öffentlichkeit,

·         Festsetzung einer Pflanzbindung von mind. 5 m breite für die an die Uferpromenade angrenzende nicht bebaubare Grundstücksfläche im WR 1 als Sichtschutz und zur Eingrünung der an die Uferpromenade angrenzende Grundstücke,

·         Zurücknahme der Baugrenze im WR 8 zum Erhalt der Brutbäume des Eichenheldbock gem. § 42 Abs. 1 BNatSchG,

·         Modifizierung des Kurvenbereiches der Planstraße W1 am Zugang zum Wohngebiet zum Erhalt der Brutbäume des Eichenheldbock gem. § 42 Abs. 1 BnatSchG,

·         Festsetzung des Lärmschutzwall als private Grünfläche, da hier kein öffentliches Interesse besteht.

 

1.2.2.           Empfehlung der Verwaltung

 

Sofern seitens der Stadtverordnetenversammlung das  Abwägungsergebnis  gem. der Anlage 2 gebilligt wird, kann der Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.83 „Campus am Jungfernsee“  gefasst werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten. Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzungen nicht. Der Bebauungsplan  setzt durch die Stadt Potsdam neu zu errichtende Erschließungsanlagen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur fest. Ihre Finanzierung erfolgt aus  dem Treuhandvermögen des Entwicklungsträgers Bornstedter Feld.

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Anlagen

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