Beschlussvorlage - 08/SVV/0294

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) für das Wirtschaftsjahr 2008.

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Erläuterung

 

 

Begründung:

 

 

Erfordernis zur Aufstellung des Wirtschaftsplanes

Die Erfordernis zur Aufstellung des Wirtschaftsplanes ergibt sich aus § 15 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Brandenburg - EigV -. Danach hat der Eigenbetrieb einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der gemäß § 7 Punkt 3 EigV von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen ist. Der Wirtschaftsplan besteht aus

 

-          den Festsetzungen im Sinne des § 65 Abs. 2 der BbgKVerf

-          dem Erfolgsplan

-          dem Vermögensplan

-          der Stellenübersicht

-          einer Zusammenstellung der nach den §§ 73 - 76 BbgKVerf genehmigungspflichtigen Kreditaufnahmen, Verpflichtungsermächtigungen, Sicherheiten und Gewährleistungen für Dritte und Kassenkredite.

 

Auf dieser Basis wird in der Anlage der Entwurf des Wirtschaftsplanes des KIS für das Wirtschaftsjahr 2008 vorgelegt.

 

Genehmigungspflichtige Teile des Wirtschaftsplanes

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2008 sieht Kreditaufnahmen i.H.v. 16.355.016 Euro vor. Davon entfallen 11.295.116 Euro auf die Fortführung des Neubaus der Hauptfeuerwache, 2.559.900 Euro auf rentierliche Energieeinsparmaßnahmen in Turnhallen und 2.500.000 Euro auf Brandschutz- und Sicherheitsmaßnahmen in Kindertagesstätten und Schulen. Im Rahmen der Fortführung von Investitionsvorhaben in den Folgejahren sind Verpflichtungsermächtigungen i.H.v. 12.000.000 Euro erforderlich. Weiterhin werden, wie in den Vorjahren, Kassenkredite i.H.v. 3.000.000 Euro zur unterjährigen Absicherung asynchroner Geldströme benötigt. Sicherheiten und Gewährleistungen für Dritte werden durch den Eigenbetrieb nicht ausgegeben. Gemäß §§ 73 - 76 BbgKVerf bedarf die Gesamthöhe der Kreditaufnahmen, Verpflichtungsermächtigungen und Kassenkredite der kommunalrechtlichen Genehmigung.

 

 

Investitionen

Bei der Finanzierung der Investitionen, die auf der Grundlage des mit der LHP abgestimmten Investitionsplanes erfolgen, nimmt der Eigenbetrieb im Wirtschaftsjahr 2008 weitere Kreditmittel auf. Aus diesen Kreditmitteln werden die Fortsetzung des Neubaus der Hauptfeuerwache, rentierliche Maßnahmen zur Einsparung der Energieverbräuche und Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes und der Sicherheit in Kindertagestätten und Schulen finanziert.

 

Integraler Bestandteil der Planung ist die Umsetzung des durch die SVV am 30.01.2007 beschlossenen Maßnahmepakets zur Sanierung von Kitas und Schulen (DS 07/SVV/020) unter Berücksichtigung der objektkonkreten Zuordnung gemäß DS 07/SVV/0732.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Für die Landeshauptstadt Potsdam regeben sich folgende finanzielle Auswirkungen vorbehaltlich des Beschlusses über die Haushaltssatzung für das entsprechende Haushaltsjahr.

 

 

 

HH-Jahr

HH-Jahr

HH-Jahr

HH-Jahr

HH-Jahr

Aufwendungen

2008

2009

2010

2011

2012

 

in 

in 

in 

in 

in 

Mieten

12.536.800

12.906.400

13.406.400

13.216.700

13.262.600

Betriebskosten

11.240.600

11.377.200

11.599.200

11.599.300

11.555.500

Sonstige*

917.433

912.800

908.166

900.000

891.000

Gesamt

24.694.833

25.196.400

25.913.766

25.716.000

25.709.100

 

*Dienstleistungspauschale für die Verwaltung des Finanzvermögens durch den KIS

 

 

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Anlagen

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