Mitteilungsvorlage - 08/SVV/0089

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Derzeit existieren keine gesetzlichen Vorschriften bzw. Anforderungen an die Größe, Gestaltung und Unterhaltung von Hundeauslaufgebieten. Der Begriff Hundeauslaufgebiet bedeutet lediglich, dass Hunde hier ohne Leine ausgeführt werden dürfen.

Um jedoch qualifizierte Kriterien bei der Suche nach einer geeigneten Hundeauslauffläche heranziehen zu können, existieren seitens Berliner Tierärzte Empfehlungen, welche Kriterien an geeignete Hundeauslaufflächen zu stellen sind.

Entsprechende Kriterien sind:

 

- Mindestgröße von 5 ha

- Möglichkeiten für Hundebesitzer einen normalen Spaziergang durchzuführen

-       Außenerschließung über einen Rundweg mit zusätzlichen Abzweigungen zur Konfliktvermeidung

 

Die Prüfung selbst erfolgte anhand einer Liste des KIS, die sämtliche im Eigentum der  Landeshauptstadt stehenden Flächen der geforderten Größe umfasste.

Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass  keine der hierbei untersuchten Flächen für eine Ausweisung  als Hundeauslaufgebiet geeignet ist.

Als Alternative wurde geprüft, ob Waldflächen als Hundeauslaufgebiete herangezogen werden können.

 

Nach Aussage des Amtes für Forstwirtschaft Belzig dürfen Hunde gemäß des Landeswaldgesetzes Brandenburg nur angeleint mitgeführt werden.

Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse werden nunmehr auch Grundstücke in der Größenordnung kleiner als 5 ha einer Eignungsprüfung unterzogen.

Die Grundlage hierfür bildet eine Liste des Kommunalen Immobilienservices (KIS) mit insgesamt 88 städtischen Flurstücken, von denen 21 einer genaueren Prüfung unterzogen werden sollen.

Ein abschließender Bericht ist für den Juni 2008 geplant.

 

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Erläuterung

 

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Anlagen

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