Anfrage - 08/SVV/0411

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Leistungsempfängern der PAGA wird ein Heizkostenanteil von monatlich 7,94 € berechnet, die in der Gesamtzuwendung enthalten sind, so ihre Wohnungen an die Fernwärmeversorgung angeschlossen sind.

Gemäß des Urteils des Bundessozialgerichtes vom 27. Februar 2008, AZ: B 14/7bAS 64/06 R beträgt der Anteil jedoch nur 6,22 €. Durch die PAGA wurde eine Korrektur der Bescheide im o. g. Sinne bisher nicht vorgenommen.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wie ist es zu erklären, dass dieses geltende Recht in den Bescheiden, die von der PAGA erteilt werden, nicht zu Anwendung gebracht wird?

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Erläuterung

 

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Anlagen

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